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SAR- & Grenzwerte
SAR- & Grenzwerte

Gesundheitsschutz und Sicherheit durch Grenzwerte

Die Abkürzung SAR steht für "Spezifische Absorptionsrate". Ein Teil der Funkwellen gelangt auch in unseren Körper, wird dort vom Gewebe aufgenommen und in Wärme umgewandelt ("Absorption"). Die Menge der Energie, die der Körper absorbiert, wird als spezifische Absorptionsrate bezeichnet. Damit unzulässige Erwärmungen sicher ausgeschlossen sind, muss der maximal zulässige SAR-Wert begrenzt werden. In Deutschland liegt der Grenzwert für die maximale SAR von Mobiltelefonen und Smartphones bei 2 W/kg - wie auch in allen Staaten der EU. Seine Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern der Handys keine gesundheitlichen Gefahren für Nutzer und andere Menschen ausgehen.

SAR-Werte bei Vodafone-Handys

Alle von Vodafone Deutschland angebotenen Handys und Smartphones halten die Sicherheitsbestimmungen ein und unterschreiten den geltenden Grenzwert von 2 W/kg. Angaben zum einzuhaltenden Abstand von der Antenne finden sich in der Bedienungsanleitung. Der Grenzwert wird bei jedem Gerät sicher eingehalten, wenn ein Mindestabstand von 1,5 - 2,5 cm eingehalten wird.

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Aktuelle SAR-Werte von Handys beim Bundesamt für Strahlenschutz finden.

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Hintergrund

Auf Basis aller wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu möglichen Wirkungen elektromagnetischer Felder, wie sie auch beim Mobilfunk genutzt werden, haben unabhängige internationale Organisationen, z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), Grenzwerte empfohlen. Diese Grenzwerte bieten Sicherheit. Sie sind so bemessen, dass Sie Ihr Handy oder Smartphone tagtäglich bei intensivem Einsatz und höchster Sendeleistung ohne eine Gefährdung für Ihre Gesundheit einsetzen können. Die Grenzwerte beinhalten einen hohen Sicherheitsfaktor und werden regelmäßig überprüft.

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Sicher mit Handy & Smartphone
SAR-Werte und was sie bedeuten.

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Grenzwerte

Vodafone teilt die Meinung internationaler unabhängiger Expertenkommissionen: Die geltenden Grenzwerte für mobile Endgeräte und Mobilfunk-Basisstationen gewährleisten einen ausreichenden Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Bevölkerung. Die Grenzwerte beinhalten einen hohen Sicherheitsfaktor und werden regelmäßig von diesen Expertenkommissionen überprüft.

Grenzwerte für Handys und Sendeanlagen werden zum Schutz der Gesundheit festgelegt. Sie basieren auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertengremien wie z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Die regelmäßige Prüfung des aktuellen Wissensstandes, der wiederum die Grundlage der Empfehlungen bildet, erfolgt nach klar definierten Kriterien. Dabei beinhalten die Grenzwerte hohe Sicherheitsfaktoren.

So schreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in der Bewertung der Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF):

"Die Ergebnisse des DMF geben insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen."

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt dies in ihrem Fact Sheet No. 193 vom Juni 2011:

"To date, no adverse health effects have been established as being caused by mobile phone use."
["Bis heute konnten keine negativen Gesundheitseffekte durch die Nutzung von Mobiltelefonen festgestellt werden."]

Basisgrenzwerte

Die Spezifische Absorptionsrate (SAR)
Die wesentliche biologische Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist die Wärmewirkung im Körper. Das Maß für die vom Körper pro Kilogramm Gewicht aufgenommene Leistung ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR), gemessen in Watt pro Kilogramm (W/kg). In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass die maximale SAR, unterhalb derer keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, bei 4 Watt pro Kilogramm (gemittelt über den gesamten Körper) liegt. Die Wissenschaft spricht hier von einer biologischen Schwellenwirkung.

Um den Schutz der Bevölkerung zu garantieren, liegt der in Deutschland geltende Grenzwert deutlich unter dieser Schwelle. Ausgehend von der Schwelle 4 W/kg werden die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen und die allgemeine Bevölkerung berechnet. Für beruflich exponierte Personen, die unter kontrollierten Bedingungen arbeiten, liegt der Grenzwert bei 0,4 W/kg. Dieser Wert beinhaltet also einen zehnfachen Sicherheitsabstand.

Für die Allgemeinbevölkerung wird ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor 5 eingesetzt. Damit liegt der Grenzwert bei 0,08 W/kg und schützt auch empfindliche Personengruppen, wie etwa Kinder, Schwangere und ältere Menschen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern keine gesundheitlichen Gefährdungen für den Menschen ausgehen.

Da auch schädliche Temperaturerhöhungen in kleinen Körperbereichen ausgeschlossen sein müssen, wird zusätzlich ein Teilkörpergrenzwert festgelegt. Dieser beträgt 0,02 Watt pro 10 Gramm Körpergewebe. Der Teilkörpergrenzwert verhindert die Konzentrationen der Leistung in einem kleinen Bereich des Körpers, z. B. im Auge, dessen Wärmeabfuhr schlechter ist als die Wärmeableitung von gut durchblutetem Gewebe.

Grenzwerte für die SAR werden auch Basisgrenzwerte genannt, da sie die unmittelbare Energie-Absorption im Körper begrenzen.

Basisgrenzwerte

 

Biologische Wirkungsschwelle    

4 W/k
Beruflich exponierte Personen     0,4 W/k
Allgemeine Bevölkerung     0,08 W/k
HSDPA High Speed Downlink Packet Access
Teilkörpergrenzwert (SAR-Wert für Handys, PDAs usw.)     2 W/kg

 

So werden Grenzwerte messbar

Die Überprüfung der SAR ist in der Praxis sehr aufwändig, da der Energieumsatz im Inneren des menschlichen Körpers gemessen werden müsste. Um aber immer und überall die Einhaltung der Grenzwerte überprüfen zu können, werden aus den Basisgrenzwerten einfacher zu messende Grenzwerte abgeleitet: Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke. Beide beschreiben die Intensität des äußeren elektromagnetischen Feldes, und werden so aus dem Grenzwert für die SAR abgeleitet, dass die Einhaltung der SAR in jedem Fall garantiert ist. Der Vorteil: Die Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte kann mit üblichen Feldstärkenmessgeräten auf einfache Weise überprüft werden.

Das Körpergewebe nimmt elektromagnetische Felder verschiedener Frequenzen unterschiedlich gut auf. Deswegen hängen auch die Grenzwerte von der Frequenz der Felder ab.

Abgeleitete Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung

     

Frequenz (Anwendung)                                                           

Elektrische Feldstärke Magnetische Feldstärke Leistungs-Flussdichte
800 MHz (LTE800)     38,9 V/m     0,104 A/m     4,0 W/m2
900 MHz (D-Netz)     41,2 V/m     0,11 A/m     4,5 W/m2
1800 MHz (E-Netz)     58,3 V/m     0,15 A/m     9 W/m2
2000 MHz (UMTS) 61 V/m     0,16 A/m     10 W/m2
2600 MHz (LTE 2600)     61 V/m     0,16 A/m     10 W/m2

 

Für Teilkörpergrenzwerte (SAR-Werte für Handys, PDAs usw.) werden keine abgeleiteten Grenzwerte gebildet. Die Einhaltung des Teilkörpergrenzwertes wird anhand international anerkannter Prüfnormen, wie beispielsweise der EN 50360, im Labor überprüft. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Navigationspunkt "SAR-Werte".

Von der Forschung zur rechtlichen Vorgabe

Weltweit gibt es etwa 30.000 Studien und Forschungsberichte zu biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder. Davon besitzen etwa 10 Prozent eine direkte Relevanz für den Bereich der Mobilfunk-Frequenzen. Pro Jahr kommen einige Hundert neuer Publikationen hinzu. Diese Studien bilden die Basis für die Festlegung von Grenzwerten. Dazu wird der aktuelle Stand der Forschung kontinuierlich von nationalen und internationalen Experten-Kommissionen überprüft. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP). Die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Rat der Europäischen Union anerkannt. Mehr zu Studien und deren Bewertung unter dem Navigationspunkt "Forschung".

Die international anerkannten Grenzwerte finden sich auch im deutschen Recht wieder. Die 26. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) regelt die Bedingungen zum sicheren Betrieb von Sendeanlagen. Die 26. BImSchV ist seit dem 1. Januar 1997 in Kraft. Dabei bezieht sich die Bundesregierung auf die Empfehlungen der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), die den Bundesumweltminister in diesen Belangen sachverständig berät. Übrigens: Mit der 26. BIMSchV schuf Deutschland als erstes EU-Land rechtlich verbindliche Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.

Regelmäßige Messungen schaffen Transparenz

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur - BNetzA) prüft die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder. Dies geschieht sowohl vor Inbetriebnahme einer Basisstation, bei der Erteilung einer Standortbescheinigung als auch stichprobenartig und unangemeldet während des Betriebs.

In drei Messaktionen in den Jahren 1992, 1996/1997 und 1999/2000 wurde an insgesamt über 3.600 Messorten in Deutschland die Stärke elektromagnetischer Felder bestimmt. Ab 2001 wurden diese Messaktionen durch jährliche Messreihen abgelöst. So hat die Behörde mittlerweile an mehr als 6.000 Orten Messungen durchgeführt. Der Vergleich mit den Grenzwerten zeigt: An allen Orten werden die Grenzwerte um ein Vielfaches unterschritten.

Die Ergebnisse dieser Messungen sind im Internet-Angebot der BNetzA (Link hierzu siehe unter "Weitere Informationen") abrufbar. Dort sind die Messergebnisse der mehr als 6.000 Messorte auch für Bürger ohne Fachkenntnisse leicht verständlich aufbereitet. Die Ergebnisse der Messungen sind Teil der Standortdatenbank, in der die BNetzA über die Standorte und technischen Daten von Sendeanlagen des Mobilfunks informiert.

In mehreren Bundesländern wurden unabhängige Messkampagnen durchgeführt, in anderen sind sie in Planung. Weitere Informationen finden Sie im Internet-Angebot des jeweiligen Bundeslandes:

  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Bayern
  • Saarland
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hamburg

In enger Abstimmung mit den jeweiligen regionalen Vertretern der Kommunen hat der TÜV Nord im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) Messungen in verschiedenen Bundesländern (z.B. Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) durchgeführt.

Aus den bisher durchgeführten Messungen wird deutlich, dass die Stärke des elektromagnetischen Feldes rund um eine Basisstation nicht überall gleich ist. Bedingt durch ihre Richtcharakteristik ist die Intensität der Felder direkt unter einer Sendeanlage sehr gering. Deshalb bestätigen Messungen in Gebäuden, auf denen eine Antenne montiert ist, immer wieder, dass dort die Felder lediglich wenige Tausendstel des zulässigen Grenzwertes stark sind.

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