Störfestigkeit elektronischer Geräte
Grundsätzlich sollen elektrische und elektronische Geräte so gebaut sein, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können. Dies ist im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) geregelt. Einige Geräte sind jedoch besonders empfindlich und können möglicherweise nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen störungsfrei betrieben werden. Dies gilt z. B. für empfindliche Medizingeräte in sensiblen Bereichen von Krankenhäusern oder für Navigations- und Steuerinstrumente in Flugzeugen. Um Störungen zu vermeiden, können die Betreiber solcher Geräte Schutzmaßnahmen vorschreiben und Funkgeräte und auch Handys in der Nähe dieser Geräte verbieten.
Vodafone verlässt sich hinsichtlich möglicher Störungen elektrischer und elektronischer Geräte durch die Hochfrequenzfelder des Mobilfunks auf die Empfehlungen von Gesundheitsbehörden und von relevanten Expertengremien. Wir unterstützen die Verbreitung dieser Ratschläge im Interesse der Öffentlichkeit, der Kunden und unserer Mitarbeitenden.
Herzschrittmacher
Eine Studie der Universität Köln hat ergeben, dass zwei Prozent der 200 untersuchten Herzschrittmacher durch Handys in ihrer Funktion gestört werden konnten. Bei Abständen von mehr als zwei Zentimetern zwischen Handy und Herzschrittmacher war bei keinem der getesteten Herzschrittmacher eine Störung nachweisbar. Eine frühere Untersuchung der Universität Gießen zeigte eine Beeinflussung bei 25 Prozent der Herzschrittmachertypen.
Menschen mit Herzschrittmachern sollten zur Störfestigkeit des Geräts ihren Arzt um Rat fragen. Da eine Beeinträchtigung von Schrittmachern unbekannter Störfestigkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich, einen Abstand von 25 Zentimetern zwischen dem Schrittmacher und einem eingeschalteten Handy einzuhalten. Vodafone empfiehlt Trägern von Herzschrittmachern, die die Störfestigkeit ihres Gerätes nicht kennen, daher:
- Kein eingeschaltetes Handy in der Brusttasche tragen - auch nicht im Standby-Betrieb.
- Beim Telefonieren auf einen Abstand von 25 Zentimetern zwischen Handy und Herzschrittmacher achten.
Unter Einhaltung dieser Regeln können auch Träger von Schrittmachern unbesorgt mobil telefonieren.
Medizinische Geräte
In Krankenhäusern und Arztpraxen können empfindliche Geräte im Einsatz sein, die durch den Gebrauch von Handys gestört werden könnten. Untersuchungen, wie beispielsweise die Studie der TNO Prevention & Health aus Leiden, Niederlande, haben gezeigt, dass ein Abstand von zwei Metern zwischen Handy und Medizingerät eine ausreichende Sicherheit bietet. Ein generelles Handy-Verbot in Krankenhäusern und Praxen wäre daher nicht nötig. Hinweisschilder und Hinweise des Personals sollten jedoch in jedem Fall beachtet werden. In sensiblen Bereichen ist das Handy ganz auszuschalten.
Handys im Flugzeug
Die Nutzung von Handys in Flugzeugen ist im Allgemeinen untersagt. Bisher wurde zwar in keinem Fall die Beeinträchtigung der Bordelektronik eines Flugzeuges nachgewiesen, eine Störung der empfindlichen Geräte kann aber nicht prinzipiell ausgeschlossen werden. Die Hinweise des Personals sind in jedem Fall zu befolgen.
Telefonieren im Auto
Für die Nutzung des Handys im Auto ist die Verwendung einer Freisprecheinrichtung vorgeschrieben. So fällt es leichter, sich auf den Verkehr zu konzentrieren.
Telefonieren im öffentlichen Personenverkehr
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Störung der Elektronik von Bussen und Bahnen durch Handys ausgeschlossen ist. Einige Verkehrsbetreiber untersagen trotzdem die Nutzung von Handys in ihren Fahrzeugen. Hinweisschilder und Hinweise des Personals sind in jedem Fall zu beachten.