Energetische Sanierung: Bis zu maximal 40.000 Euro Steuerentlastung möglich
Durch eine energetische Gebäudesanierung können Sie den Energieverbrauch Ihres Mehrfamilienhauses signifikant senken. So tragen Sie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes bei und sparen gleichzeitig Geld. Außerdem werten Sie Ihre Immobilie auf. Die Maßnahmen reichen vom Einbau einer modernen Heizungsanlage über Fenster mit Doppelverglasung bis zur Dachdämmung. Die energetische Gebäudesanierung ist aber zunächst ein finanzielles Investment. Wichtig ist deswegen für Hausbesitzer: Der Staat fördert im Einzelfall Maßnahmen zur Energieeinsparung mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
Staatliche Förderprogramme für eine energetische Sanierung beantragen
Bevor Sie mit einer energetischen Sanierung beginnen, ist es sinnvoll, verschiedene Förderprogramme miteinander zu vergleichen. Haben Sie sich für eines entschieden, gilt es geduldig zu sein. Denn bis die Förderung bewilligt wird, kann es ein wenig dauern. Ob Sie einen Förderbescheid erhalten, ist zudem nicht sicher: Staatliche Fördermittel sind begrenzt, einen rechtlichen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Schlecht stehen die Chancen aber nicht, weil auch der Staat daran interessiert ist, dass alte Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter werden. Denn: Im Vergleich zu Neubauten fällt ihre CO2-Bilanz deutlich schlechter aus.
Immobilienbesitzer, die ein Gebäude zum eigenen Wohnzweck nutzen, können bei Aufwendungen für energetische Maßnahmen nach einer Neuregelung des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eine maximale Entlastung bei der Einkommensteuer von 40.000 Euro erhalten. Voraussetzungen: Das Objekt muss älter als zehn Jahre alt sein, die Maßnahmen muss ein Fachunternehmen ausführen und diese nach einem amtlichen Muster nachweisen. Zu den energetischen Maßnahmen zählen:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen, wenn diese älter als zwei Jahre sind
KfW-Förderbank bietet Darlehen oder Zuschuss zur Baubegleitung an
Die Förderung einer energetischen Sanierung bietet zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die KfW-Förderbank, an – als günstiges Darlehen oder als Investitionszuschuss beziehungsweise Zuschuss zur Baubegleitung. Ob und wie Sie eine Förderung erhalten, erfahren Sie auf der Website der KfW. Grundsätzlich müssen Sie ein Darlehen der KfW zur Förderung einer energetischen Sanierung bei Ihrer Hausbank beantragen.
Auch professionelle Energieberatung wird bezuschusst
Damit Sie wissen, welche Maßnahmen im Sinne einer höheren Energieeffizienz sinnvoll sind, ist eine professionelle Energieberatung essenziell. Auch diese kann bezuschusst werden: Das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bietet eine entsprechende Förderung für ältere Gebäude an. Grundsätzliche Voraussetzung: Sie benötigen einen Antrag auf Bezuschussung, der durch einen vom BAFA anerkannten Berater für Sie gestellt werden muss.
Zusammengefasst: Auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die nicht in der eigenen Immobilie wohnen, gibt es Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung. Ob diese bewilligt werden und wie sie im Detail aussehen, ist von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Wir empfehlen immer einen Vergleich der verschiedenen Angebote. Welche Energieeinsparungen grundsätzlich zu welchen Kosten realisierbar sind, erfahren Sie hier.
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