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Smart-Meter-Rollout startet

Smart-Meter-Rollout startet

Digitale Stromzähler (Smart Meter) und intelligente Mess-Systeme (iMSys): elementare Bestandteile der Gebäudedigitalisierung

  • Darum ist die Datenhoheit über den Stromverbrauch der Schlüssel zur Energiewende.
  • Wann die Smart-Meter-Pflicht kommt – und für wen.
  • Warum Smart Meter im Internet der Dinge noch mehr leisten.

Eine nachhaltige Energieversorgung rückt immer mehr in den Fokus der Immobilienwirtschaft. Zudem sind Strom und Wärme teure Ressourcen, die es so effizient wie möglich zu nutzen gilt.

Ein- bis zweimal jährlich den Stromverbrauch ablesen und an den Stromanbieter per Ablesekarte melden – oder per App selbst online eingeben, woraufhin der Stromanbieter die entsprechende Jahresabrechnung erstellt und an den Verbraucher zurückschickt. So funktionierte die Strom-, Gas- und Wasserabrechnung jahrzehntelang und in vielen Fällen auch heute noch. Ein Procedere, das in Zeiten der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß ist. Zudem sind die heutigen Rahmenbedingungen durch Energiekrise und Klimawandel deutlich herausfordernder.

Intelligente Mess-Systeme: Schlüsseltechnologie der Energiewende

Intelligente Mess-Systeme bestehen aus einem digitalen Zähler (auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt), über den der Energieverbrauch alle 15 Minuten ermittelt wird, sowie einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway.
Durch das Gateway ist der Stromzähler vom Messstellenbetreiber fernablesbar. Dieser kann die Verbrauchsdaten auswerten und an fest bestimmte Dritte (wie den Stromanbieter) weitergeben. Auch die Vermieter und Verbraucher selbst können die Messwerte jederzeit einsehen, beispielsweise per Smartphone-App. Die Transparenz des Energieverbrauchs gewährt ihnen so mehr Hoheit über die eigenen Daten. Und: Sie sind in der Lage, einfache Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung zu identifizieren.

Unterscheidung der Stromzähler

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)

Der Rollout von intelligenten Mess-Systemen ist die entscheidende Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende und notwendig für das Erreichen unserer Klimaziele. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und macht Smart Meter und intelligente Mess-Systeme zur Pflicht. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai 2023 zugestimmt, nachdem es der Bundestag bereits am 20. April 2023 beschlossen hatte. Erklärtes Ziel der Pläne: die Einführung der digitalen Verbrauchsmesser zu systematisieren, zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.

Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend

Rollout-Zeitplan bis 2032

Der Einbau wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt und die Kosten dafür sind vom Vermieter und dem Netzbetreiber zu tragen. Für welche Kunden der Einbau eines Smart Meters wann zur Pflicht wird, folgt dabei einem gestaffelten Zeitplan:

  • Ab 2025: Pflicht-Rollout für Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr und Erzeuger von 7 bis 100 kW installierter Leistung
  • Ab 2028: Pflicht-Rollout für Verbraucher über 100.000 kWh/Jahr und Erzeuger über 100 kW installierter Leistung (zulässig ab 2025)
  • Für Verbraucher unter 6.000 kWh/Jahr und Erzeuger ab 1 bis 7 kW soll der „optionale Rollout“ gelten, d.h. Smart Meter können auf Wunsch des Kunden oder des Messstellenbetreibers eingebaut werden.
Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan

Mit Smart Metern können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihren Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung ihres Stroms, etwa aus Photovoltaik, besser und komfortabler managen sowie von neuen, flexiblen Tarifen profitieren. Ebenso ermöglichen Smart Meter, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen und steuerbare Verbraucher wie Elektroautos oder Wärmepumpen effizient in das Stromnetz integriert werden.

Das BSI wacht über die Datensicherheit

Da Daten über den Stromverbrauch personenbezogene Daten sind, müssen Smart-Meter-Gateways anspruchsvolle Datenschutz-Vorgaben erfüllen. Diese werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht und zertifiziert. Zu den wichtigsten Anforderungen des BSI gehören: eine sichere Verschlüsselung der Daten, der Zugriff nur von Seiten berechtigter Empfänger und eine genaue Protokollierung des Datenversands. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht außerdem vom Grundsatz der Datensparsamkeit aus. Das bedeutet: Vermieter dürfen nicht einfach Daten über ihre Mieter und deren Angewohnheiten sammeln – und schon gar nicht über längere Zeit speichern.

Laut Gesetz darf der Vermieter nur Informationen abfragen, die er zum aktuellen Zeitpunkt und für einen konkreten Zweck benötigt. Alles andere setzt das Einverständnis des Mieters voraus — der von einem möglichst effizienten Energieeinsatz aber auch selbst profitiert, spätestens beim Erhalt der Nebenkostenabrechnung.

Zentrale Plattform statt Insellösungen

Den Stromverbrauch der eigenen Immobilie in Summe und im Zeitverlauf sowie verursachergerecht zu kennen, ist einer der Schlüssel zur Energiewende, denn erst dann lassen sich von Immobilienmanagement und Mietern „stromfressende“ Abläufe identifizieren und optimieren. Smart Meter liefern hierfür die nötigen Informationen. Allerdings kommt der Mensch bei einer gewissen Datendichte und bei weitreichenden Fragestellungen an seine Grenzen. Die Auswertung der Informationen muss dann eine digitale Anwendung übernehmen, die alle Informationen der Gebäudetechnik in einer gemeinsamen Infrastruktur bündelt.

Digitalisierung ist jedoch mehr als nur das Auslesen von Stromzählern. Viele moderne Gebäude verfügen heute über Smart-Building-Anwendungen, bspw. zur effizienten Steuerung der Heizungsanlage mittels KI oder zur datengetriebenen Wartung von Fahrstühlen. Es geht somit um die Automatisierung von Gebäudetechnik und die Digitalisierung von Prozessen. Nur so lassen sich langfristig die Potenziale der Digitalisierung heben und Immobilienverwalter bekommen einen übergreifenden, datengetriebenen Blick auf die eigenen Immobilien.

Im Zentrum der Überlegungen muss der sichere Zugriff auf die Daten stehen, unabhängig vom verwendeten Übertragungsmedium und der verwendeten Hardware. Das Gateway ist deshalb nur das Mittel zum Zweck. Es sammelt Daten mittels mobiler Netze ein und überbrückt kurze Entfernungen. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit, für die es schon in der Planungsphase einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Gebäudekonnektivität 4.0 von Vodafone berücksichtigt diese Anforderungen und verarbeitet auch die Daten eines Gateways. Es ist daher eine einfach zu implementierende Lösung, mit der sämtliche Daten herstellerunabhängig und zentral erfasst werden. Das gilt für alle Komponenten der Gebäudetechnik im Sinne des Internet of Things (IoT), aber auch der Versorger wie Strom-, Wasser- oder Entsorgungswerken.

Smarte Gebäudetechnik

Letztlich zählt die Kilowattstunde, die im Protokoll hinten herauskommt, nicht, aus welchem Netz oder welchem Gateway sie kommt. Deshalb ist es sinnvoll, auf offene Konnektivitäts- und Datenplattformen zu setzen und das Smart-Meter-Gateway nur als einen von vielen Bausteinen bei der Digitalisierung zu betrachten.

Vorteile von Smart Metern:

  • Der Netzbetreiber kann Stromangebot und Stromnachfrage besser in Einklang bringen.
  • Bei einem immer höheren Anteil schwankungsanfälliger Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien können Smart Meter zur Glättung beitragen.
  • Die engmaschige Dokumentation des Stromverbrauchs erleichtert es Verbrauchern, Strukturen und Geräte mit hohem Stromverbrauch zu identifizieren, zu optimieren oder zu ersetzen.
  • Die Smart-Meter-Gateways können auch den Gas-, Wasser- oder Wärmeverbrauch verarbeiten, so dass ein Gerät zur Dokumentation und Ablesung ausreicht.
  • Die Höhe von Energieverbrauch und -gewinnung kann nicht nur gezählt, sondern auch ferngesteuert werden (bspw. bei steuerbaren Anlagen wie Wärmepumpen).
  • Eine regelmäßige Selbstablesung oder der Besuch durch Servicemitarbeiter des Netzbetreibers entfällt.

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