Kontakt & Hotline
Dialog mit Kommunen

Standortsuche beim Mobilfunk-Netzausbau

Eine gute und zuverlässige Mobilfunk-Versorgung ist Grundvoraussetzung für die effektive regionale und überregionale Zusammenarbeit in der lokalen Wirtschaft. Und sie ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts. Je flächendeckender und engmaschiger das Mobilfunknetz aufgebaut ist, desto leistungsstärker und hochwertiger ist die Versorgung. 

Standortermittlung

Die funktechnische Planung unseres Mobilfunk-Netzes basiert auf differenzierten Versorgungs- und Kapazitätsplanungen. Nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren ermitteln wir unsere Mobilfunk-Stationen im Einvernehmen mit der jeweiligen Kommune. Mit der Mobilfunk-Vereinbarung und der Selbstverpflichtung haben wir als Netzbetreiber einen Rahmen geschaffen, der den Informationsaustausch zwischen den Kommunen und den Netzbetreibern sicherstellt, größtmögliche Transparenz schafft und die Beteiligung der Kommunen am Ausbau unserer Netze verbessert.

Aufbau des Netzes

Mobilfunk-Anlagen werden nicht willkürlich installiert. Vielmehr ist die Ermittlung des optimalen Standortes für jede Basisstation ein komplexer und abstimmungsintensiver Vorgang. Funktechnische und rechtliche Anforderungen wollen ebenso berücksichtigt werden, wie der Wunsch unserer Kunden nach einer optimalen und qualitativ hochwertigen Versorgung.

Mehr Infos

Mobilfunk-Vereinbarung

Um Gemeinden und Städte frühzeitig in unsere Planungsprozesse einzubeziehen, haben wir gemeinsam mit anderen Netzbetreibern und Vertreten der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) die "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze" abgeschlossen, die sogenannte Mobilfunk-Vereinbarung.

Kontakt für Kommunen

Uns ist der Dialog mit den Kommunen sehr wichtig. Deshalb haben wir uns zusammen mit anderen deutschen Mobilfunknetz-Betreibern verpflichtet, die Kommunen bei der Standort-Findung zu beteiligen. 2013 wurde die Beteiligung der Kommunen bei der Errichtung von Hochfrequenz-Sendeanlagen als Paragraph 7a in die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung aufgenommen.

Vertreter einer Kommune haben die Möglichkeit, unsere Clearingstelle anzusprechen, wenn es aus ihrer Sicht einen Konflikt bei der Errichtung eines unserer Mobilfunk-Standorte in ihrer Kommune gibt.

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