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Aufbau des Netzes

Installation unserer Mobilfunk-Anlagen

Mobilfunk-Anlagen werden nicht willkürlich installiert. Vielmehr ist die Ermittlung des optimalen Standortes für jede Basisstation ein komplexer und abstimmungsintensiver Vorgang. Funktechnische und rechtliche Anforderungen wollen ebenso berücksichtigt werden, wie der Wunsch unserer Kunden nach einer optimalen und qualitativ hochwertigen Versorgung.

Standorte von Funkanlagen im Internet

In ihrem Internet-Angebot stellt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur - BNetzA) die Standortdatenbank für Funkanlagen frei zur Verfügung. So haben alle interessierten Bürger die Möglichkeit, sich unter anderem über die Standorte von Mobilfunk-Sendeanlagen zu informieren. Zusätzlich sind dort Informationen über die Messungen der BNetzA abrufbar, in denen an über 6.000 Messorten die Einhaltung der Grenzwerte überprüft wurde.

 

Die Kriterien für die Standortauswahl

Die Entscheidung, in einer bestimmten Gegend einen neuen Standort zu errichten, basiert auf unserer exakten Versorgungs- und Kapazitätsplanung. Kann eine Basisstation die Versorgung einer Gegend nicht gewährleisten, so wird eine neue Funkzelle eingerichtet oder die alte geteilt.

Bei der Auswahl eines neuen Standortes sind funktechnische Aspekte, das Einpassen des Standortes in die vorhandene Netzstruktur und das Ausbreitungsverhalten der elektromagnetischen Wellen wesentliche Kriterien. Elektromagnetische Wellen breiten sich wie das Licht der Sonne gradlinig aus und können durch bauliche Hindernisse oder topographische Gegebenheiten wie Gebäude, Tunnel, Berge oder Bäume beeinflusst werden. Unsere Netzplaner müssen folglich eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen. Hinzu kommen baurechtliche, städtebauliche, denkmalschützerische und statische Aspekte sowie die Aspekte des Naturschutzes und des Immissionsrechts. Selbstverständlich muss auch der Vermieter des Standortes mit den geplanten Baumaßnahmen einverstanden sein.

Wir wollen und wir müssen die technischen Anforderungen der Funknetzplanung mit den Interessen der Bevölkerung in Einklang bringen. Dazu suchen wir aktiv den Dialog mit den Kommunen.

Genehmigung und Kontrolle von Sendeanlagen

In Deutschland ist für die Genehmigung des Betriebes einer Sendeanlage (ab einer festgelegten Leistung) die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur - BNetzA) zuständig. Sie bestimmt für jede genehmigte Sendeanlage einen Sicherheitsabstand und stellt damit sicher, dass in allen öffentlich frei zugänglichen Bereichen die strengen Grenzwerte der 26. BImSchV (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) eingehalten werden.

Die 26. BImSchV ist Grundlage dieses Verfahrens, Details zur Durchführung sind in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) geregelt. Basis der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte sind die Empfehlungen internationaler Experten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die BNetzA ermittelt anhand der von uns zur Verfügung gestellten technischen Daten der Sendeanlage den Sicherheitsabstand. Dabei werden neben der geplanten Anlage auch alle in der Nähe befindlichen Sendeanlagen anderer Funkdienste - etwa Rundfunk und Fernsehen - berücksichtigt. In der sogenannten Standortbescheinigung wird der Sicherheitsabstand ausgewiesen. Typische Sicherheitsabstände zu Sendeantennen betragen drei bis fünf Meter in horizontaler Richtung und einen halben Meter in vertikaler Richtung.

Regelungen und Kennzeichnungen schützen bei Arbeiten im Umfeld von Antennen

Schornsteinfeger, Dachdecker oder andere Handwerker halten sich berufsbedingt öfter im näheren Umfeld von Mobilfunk-Basisstationen auf. Um in dieses Antennen-Umfeld zu gelangen, benötigen sie eine spezielle Zugangsberechtigung. Natürlich gelten auch hier Regelungen und Grenzwerte. Sie wurden von der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F&E) in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B11 bzw. der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR B11 festgelegt. Sie basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Bei Einhaltung der Grenzwerte von BGV B11 und BGR B11 ist der Schutz aller über die Berufsgenossenschaften versicherten Arbeitnehmer sichergestellt.

Grundsätzlich gilt:

Zu Antennenanlagen, die nicht besonders gekennzeichnet sind, ist ein Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern einzuhalten. Überall dort, wo Menschen berufsbedingt näher als 50 Zentimeter an eine unserer Antennenanlage heran kommen können, hat Vodafone eine individuelle Kennzeichnung angebracht.

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