Die E-Mobilität nimmt weiter Fahrt auf
Die E-Mobilität ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb soll es bis zum Jahr 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte geben – auch an Wohnhäusern. Wie funktioniert der flächendeckende Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Autos in Wohngebäuden?
Die Zahl der elektrisch angetriebenen PKW in Deutschland nähert sich der 1-Million-Marke1. Schon 2030 werden nahezu 40 Prozent aller PKW-Neuzulassungen reine E-Fahrzeuge sein. Das bedeutet auch: Immer mehr Privat- und Geschäftsfahrzeuge müssen geladen werden. Um bis 2030 das Ziel von einer Million Ladepunkte zu erreichen, muss die Ladeinfrastruktur massiv ausgebaut werden. Im Eigenheim braucht der Netzanschluss die zusätzliche Leistung für ein bis zwei Wallboxen. Das ist kein Problem. Anders ist das im Mehrfamilienhaus. Hier werden viele Ladepunkte mit einem Netzanschluss verbunden.
Akuter Handlungsbedarf: Gesetze und Förderungen
In den vergangenen Jahren gab es viele Gesetzesänderungen, Regelungen und auch Fördermaßnahmen. Alle mit dem Ziel, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu beschleunigen.
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG
In Neubauten oder bei größeren Renovierungen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren für Ladeinfrastruktur ausgestattet werden – oder mit Ladeinfrastruktur für E-Autos.
Gebäudeenergiegesetz – GEG
Seit 1. November 2020 ist das GEG in Kraft. Alle Veränderungen und Neueinbauten müssen auf die Energiebilanz eines Gebäudes abgestimmt werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG
Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Damit werden Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Gebäudebestand immer wichtiger.
EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
In Häusern und Wohnungen bei Neuausrüstung, Modernisierung oder Gerätetausch dürfen nur noch fernablesbare Messgeräte eingebaut werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG
Seit 1. Januar 2021 werden verschiedene Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gebündelt.
Wohneigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG
Alle Eigentümer einer Wohnung haben Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug – natürlich auf eigene Kosten.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Seit April 2021 wird mit der Förderrichtlinie der Aufbau von Ladepunkten an attraktiven Orten beschleunigt – z. B. beim Einzelhandel oder Hotel- und Gastgewerbe.
Förderprogramm für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden
Das Förderprogramm wurde um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt – private Ladevorrichtungen werden nun mit insgesamt 800 Millionen Euro gefördert.
Der Status quo – die Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft
Die steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen und die neue Gesetzeslage sorgen für Handlungsbedarf bei der Immobilienwirtschaft.
Die veraltete elektrische Infrastruktur vieler Bestandsgebäude wird regelmäßig an ihre Grenzen kommen. Das gilt für das Laden von E-Autos, den Betrieb von Solaranlagen oder die Wärmeversorgung mit Wärmepumpen. Gebäude brauchen eine moderne Elektroinstallation – inklusive Anschluss, Absicherung, Zählerkasten und Kommunikationsstruktur. Nur so können ungleichmäßige Stromlasten und Lastspitzen ausgeglichen werden, wenn die Ladeinfrastruktur gleichzeitig sehr viel Strom braucht. Wir brauchen ein durchdachtes Last- und Energiemanagement der zukünftigen Ladeinfrastruktur – damit das Netz stabil und wirtschaftlich bleibt. Und: Eine Ladeinfrastruktur zu planen und einzubauen bedeutet hohe Erstinvestitionen in die elektrische Infrastruktur von Gebäuden.
Neue Mobilität – neue Geschäftsfelder: Chancen für die Immobilienwirtschaft
Viele Auflagen und große Aufgaben. Doch gleichzeitig bietet der Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur innovative Ansätze für neue Geschäftsmodelle.
- Immobilienunternehmen, die schon Strom an ihre Mieter vermarkten, können auch Ladestrom verkaufen und abrechnen
- Durch Park-Sharing per App verbessern Sie die Auslastung von Bewohner-Stellplätzen. Etwa durch Untervermietung an Dritte
- Sharing-Angebote für Fahrräder und/oder stationsgebundene Kleinfahrzeuge können Teil der Miete sein – Mieter nutzen diese Angebote dann ganz einfach per App
- Interessante Konzepte sind auch Kooperationen mit Energieversorgern. Vermieter können zusammen mit Energieunternehmen ihren Mietern Ladeinfrastruktur und Services anbieten – sowie Ladestrom verkaufen und abrechnen
Etwas weiter in die Zukunft gedacht sind Vehicle-to-Home(V2H)- und Vehicle-to-Grid(V2G)-Anwendungen. Dabei werden Fahrzeug-Akkus als kurzzeitige Energiespeicher in die Energieversorgung des Gebäudes oder in das örtliche Stromnetz eingebunden. So unterstützen sie die dezentrale Energieversorgung und senken die Stromkosten im Gebäude.
E-Mobilität im Gebäudebestand: Lösungen und Routen
Vorausschauende Planung ist also besonders wichtig – ganzheitliche, zukunftsfähige Lösungen sind nötig. Im Moment gibt es unüberschaubar viele Hard- und Softwarelösungen sowie unterschiedlichste Servicemodelle. Deshalb sollten Immobilien-Besitzer das Gesamtbild der Gebäudedigitalisierung und Automation im Blick haben. So vermeiden sie aufwändige Einzellösungen beim Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur. Systeme und Lösungen mit übergreifendem Plattformansatz werden sich durchsetzen. Das heißt: Es lohnt sich, direkt auf technologieneutrale, multifunktionale und erweiterbare Infrastruktur zu setzen. Am besten ist die Ladeinfrastruktur nur einer von mehreren Bausteinen der Gebäudekonnektivität – und die Ladeinfrastruktur wird gleichzeitig mit anderen Digitalisierungsschritten geplant. Das spart Zeit und Geld – und macht das Gebäude auch als Ganzes effizienter.
Eine ideale Lösung ist Gebäudekonnektivität 4.0 von Vodafone. Sie umfasst die komplette digitale Infrastruktur, ist für alle Anwendungen offen – und funktioniert mit fast jedem Smart-Sensor.
Moderne Mobilität, modernes Management: Gebäudekonnektivität 4.0
Gebäudekonnektivität 4.0 lohnt sich für Gebäudebestand und Neubauten. Transparente Prozesse ersetzen redundante Datensammler, Funknetze oder parallel laufende Software-Systeme. Infrastruktur und Datenplattform sind von den smarten Anwendungen getrennt. So können Sie Anwendungen und Partner unabhängig voneinander wählen – und eigene Anwendungen problemlos aufsetzen. Oder sie integrieren fertige Lösungen von Drittanbietern. Auch bestehende Partner z. B. Messdienstleister, können die Infrastruktur nutzen.
Weitere Vorteile von Gebäudekonnektivität 4.0: Eigentümer oder ihre Verwaltung behalten die Kontrolle über das System – und damit die Datenhoheit für die Liegenschaft.
Zur neutralen Datenspeicherung gehört auch die Installation und der Betrieb von 24/7-fähigen GK-Hubs und die Einrichtung eines Zugangs zur IW-Cloud. Hier sehen Sie übersichtlich die gesammelten Daten – als Basis für anstehende Entscheidungen.
Im smarten Mehrfamilienhaus mit Gebäudekonnektivität 4.0 regeln Sie nicht nur die Heizung automatisch oder warten die Aufzugsanlage vorausschauend. Sie lassen auch E-Fahrzeuge intelligent laden. Stichwort: Lastmanagement. Außerdem gibt es ein Funktionsmonitoring, Verbrauchter Strom wird genau abgerechnet. Sensoren steuern Ihre Feuerschutztüren und Rolltore – damit der Verkehr vor und in Ihrer Immobilie sicherer wird.
E-Ladestationen im Gebäude: auf die Zukunft ausgerichtet
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur ist eine Herausforderung. Aber jede installierte Ladestation macht Ihre Immobilie attraktiver – und ist auch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Der Immobilienwirtschaft empfehlen wir einen zukunftsfähigen, ganzheitlicher Ansatz bei der Gebäudedigitalisierung und -automation. Machen Sie die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu einem Teil der Gebäudekonnektivität. Die Ladestationen sind intelligent an Ihr Gebäude angebunden? Dann kontrollieren, verwalten und optimieren Sie Energieverbrauch und Kosten einfach und effizient.
Ladeinfrastruktur im Bestandsgebäude: Schritt für Schritt
1. Klären Sie Nachfragen und holen Sie die Zustimmung der Bewohner:innen ein:
Fragen Sie nach, wie viele Bewohner:innen ein E-Fahrzeug haben oder haben wollen. Wollen sie eine Lademöglichkeit? Würden sie dafür auch mehr Miete zahlen? Fragen Sie auf jeden Fall auch nach Steckertyp und Leistung.
2. Klären Sie die technischen Anforderungen am Ladestandort:
Reicht die Stromkapazität Ihrer Wohnanlage für den zukünftig höheren Verbrauch durch E-Autos? Oder sollten Sie besser smartes oder bidirektionales Laden (V2H/V2G) einrichten?
3. Berechnen Sie Anschaffungs- und Installationskosten:
Neben den Anschaffungskosten fallen auch Installationskosten an. Nutzen Sie die oben genannten Fördermöglichkeiten voll aus. Manchmal holen Sie damit 50 Prozent der Kosten wieder rein.
4. Vielleicht brauchen Sie eine Baugenehmigung bei der lokalen Behörde:
Finden Sie heraus, ob Sie in Ihrer Stadt eine Bau-, Modernisierungs- oder Ladegenehmigung brauchen. Die passende Ansprechperson finden Sie meistens in der Abteilung Bau, Verkehr oder Umwelt Ihrer Kommunalverwaltung.
5. Praktische Erwägungen bei der Wahl eines Ladegeräts:
Richten Sie Ihre Ladeinfrastruktur am besten direkt mit der Gebäudeautomation ein. Wählen Sie die Geräte so aus, dass das Ladegerät kompatibel, sicher und zukunftsfähig ist. Auch ein Sicherheitszertifikat ist Pflicht.
6. Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektroinstallateur:
Ihr Energieversorger sagt Ihnen, welchen elektrischen Bedarf Ihr Ladegerät hat. Und wie Sie es sicher an das Netz anschließen. Die Installation übernimmt Ihr Energieversorger oder zertifizierte Elektroinstallateur:innen.
7. Ein Gebührenmodell aufstellen:
Überlegen Sie sich, wie Sie die Kosten für Strom und Betrieb ausgleichen. Möglich sind höhere Mieten, Gebühren für die Nutzung oder die Öffnung der Ladestationen für Dritte.
Referenzen
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