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TKG-Novelle: Das ändert sich in 2024

TKG-Novelle: Das ändert sich in 2024

Was Vermieter und Hausverwalter jetzt beachten sollten

  • Warum die Rheinwohnungsbau GmbH am Kabelvertrag mit Vodafone festhält

  • Umfrage zeigt: Die meisten Mieter wollen auch nach der Gesetzesänderung Kabel-TV nutzen.

  • Vodafone ist vorbereitet: Diese Vorteile bieten Versorgungsvereinbarung und Mehrnutzervertrag

  • Tipps für Vermieter: So gestaltet sich der Umstieg ganz einfach.

Nur noch wenige Monate, dann darf Fernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. So will es das neue Gesetz zur Telekommunikation, auch bekannt als „TKG-Novelle“. Stichtag für die Neuregelung: der 1. Juli 2024. Millionen von Mietverhältnissen sind betroffen – für jeden dritten Haushalt muss bis dahin neu geregelt werden, wie Fernsehen künftig empfangen werden soll. Eine repräsentative Umfrage zeigt: Das bewährte TV-Kabel, über das die Mehrheit der betroffenen Mieter seit Jahrzehnten täglich fernsieht, steht nach wie vor hoch im Kurs. Für sie empfiehlt sich der Abschluss neuer Verträge, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, das Kabelnetz für TV und Internet im Haus weiterbetrieben wird und das klassische Fernsehen ohne Zusatzgeräte wie gewohnt weiter empfangen werden kann. 

Weitere Infos zur TKG-Novelle:

Hier weiterlesen

TKG-Novelle Fernsehen

Die Umsetzung der TKG-Novelle in der Praxis: ein Beispiel aus der Wohnungswirtschaft

Um auf der sicheren Seite zu sein, hat die Rheinwohnungsbau GmbH bereits frühzeitig auf die anstehenden Neuerungen der TKG-Novelle reagiert. Das Unternehmen, gegründet 1931 in Köln, hat mehr als 6.200 Wohnungen im Eigenbestand, was einer Gesamtfläche von rund vierhundertfünfzigtausend Quadratmeter Wohnfläche entspricht. 

Thomas Hummelsbeck über die Ist-Situation bei der Rheinwohnungsbau:

„Bei uns ist es Standard, dass die Mieter mit Kabelfernsehen versorgt werden, aber auch mit breitbandigem Internet. Das ist von elementarer Bedeutung für die Werthaltigkeit und Zukunftsfähigkeit von Immobilien. Darum haben wir unseren Mehrnutzervertrag mit Vodafone für das Kabel verlängert und hier dann auch gleich Glasfaser mit abgeschlossen.“ Seinen Fahrplan im Vorfeld der Vertragserneuerung beschreibt er so: „Richtig Fahrt aufgenommen hat das Thema bei uns bereits Anfang des Jahres 2022, also schon gut zweieinhalb Jahre vor Wegfall der Umlagefähigkeit. Man ist ja selten gut dabei beraten, bis auf den letzten Drücker zu warten. Darum haben wir auch beim Thema TKG-Novelle rechtzeitig die Gespräche mit unserem Partner Vodafone gesucht.“ 

Das ganze Interview gibt’s jetzt in unserem aktuellen Podcast

Weitere Tipps und Einblicke erhalten Sie im Podcast. Thomas Hummelsbeck und Andreas Fuchs von Vodafone sprechen darin über die Auswirkungen der TKG-Novelle für Mieter und Vermieter und wägen die Vor- und Nachteile der infrage kommenden Lösungsmöglichkeiten ab.

Mieter-Umfrage: Mehrheit schätzt Vorteile und hält am Kabel-TV fest

Während Unternehmen wie die Rheinwohnungsbau die Weichen für die Zukunft des Fernsehens bereits gestellt haben, ist bei anderen noch Handlungsbedarf. Denn trotz der gesetzlichen Änderung bleiben die Bereitstellungspflichten, die Vermieter vertraglich gegenüber ihren Mietern übernommen haben, bestehen. Dabei stellt sich die Frage: Welche Art des Fernsehens wünschen sich die Menschen – heute und in Zukunft?

Die meisten Haushalte, die bisher über Kabel fernsehen, wollen das auch in Zukunft. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter mehr als 1.000 Mietern, bei denen das Kabelfernsehen bisher über die Mietnebenkosten abgerechnet wird. Die größten Fans des Kabelfernsehens sind die 40- bis 49-Jährigen mit 68 Prozent. Auch bei den über 65-Jährigen fiel die Zustimmung mit 60 Prozent hoch aus.

Mieter wollen Kabelanschluss

Auf die Frage nach der besten Empfangsqualität wählte fast jeder Zweite Kabel-TV. Internet-Fernsehen bevorzugten nur rund 9 Prozent. Satelliten-TV und das terrestrische Fernsehen DVB-T2 nannten jeweils rund 6 Prozent.  

Technologie zum TV-Empfang

Ein Hauptvorteil von Kabel-TV liegt laut Ansicht der Befragten darin, dass keine zusätzliche Technik – zum Beispiel ein separater Receiver – für den TV-Empfang notwendig ist. Auch den wetterunabhängig guten Empfang, die gute Bild- und Tonqualität sowie die große Auswahl an TV-Kanälen sehen sie als Vorteil. Das zeigt: Kabel-Nutzer schätzen ihren Anschluss als einfache und bequeme Möglichkeit zur Grundversorgung mit den wichtigsten Sendern.

Was tun, damit für Ihre Mieter beim Kabel-TV auch in Zukunft alles rundläuft?

Damit das Kabelnetz für TV und Internet im Haus weiterbetrieben wird und das klassische Fernsehen auch nach dem 1. Juli 2024 wie gewohnt ohne Zusatzgeräte weiter empfangen werden kann, empfiehlt sich der Abschluss neuer Verträge. Vodafone hat dazu zwei Vertragsmodelle entwickelt: den Mehrnutzervertrag und die Versorgungsvereinbarung für den Kabelanschluss. Alle Infos zu beiden Vertragsarten finden Sie hier.

Speziell für Mieter bietet Vodafone einen neuen, weiterhin günstigen Basistarif fürs Kabelfernsehen: den „TV Connect Start“. Dieser Tarif richtet sich ausschließlich an Mieter, die den Fernsehempfang über das Kabelnetz bislang über die Mietnebenkosten zahlen. Mit „TV Connect Start“ empfangen sie wie bisher ihr TV-Programm mit allen gewohnten Sendern. Insgesamt 97 Fernsehprogramme, darunter 28 in HD-Qualität sowie regionale und fremdsprachige Sender. Hinzu kommen mehr als 80 Radiosender.

TKG-Novelle Lösung finden

TV Connect Start: Kabelfernsehen für weniger als 10 €/Monat

Um „TV Connect Start“ buchen zu können, muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vorliegen. Darin ist der Preis für den TV-Empfang über Kabelfernsehen nach dem Wegfall der Umlagefähigkeit festgelegt. Mit der Vereinbarung kostet Kabel-TV die meisten Mieter weiterhin weniger als 10 €im Monat. Kabelfernsehen bleibt somit auch zukünftig preislich attraktiv – trotz des gestiegenen Verwaltungsaufwands erhöhen sich die Kosten für Mieter nur leicht. 

Für jeden Kunden die perfekte Lösung

Grundsätzlich gilt: Die bestehenden Produkte und Vertragsmodelle sind weiterhin gültig. Zwar können die TV-Kosten ab dem 1. Juli 2023 nicht mehr über die Betriebsnebenkosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden. Aber es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung, z.B. den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit den Bewohnern. Oder die Wohneigentümergemeinschaft rechnet die TV-Versorgung über das Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten ab. 

Was sieht die TKG-Novelle in puncto Glasfasernetz vor?

TKG Novelle und Glasfaser

Neben zahlreichen Verbesserungen sieht die Novelle des TKG auch eine Mehrbelastung für Kunden vor. Diese macht sich bemerkbar, wenn ein Gebäude erstmals an das Glasfasernetz angeschlossen wird. Davon betroffen sind Erstanschlüsse im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2027. Gut zu wissen: Vermieter können die Kosten für den Glasfaser-Erstanschluss über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dies geht allerdings nur, wenn eine solche Möglichkeit im Mietvertrag festgelegt ist. Die Umlage auf die Betriebskosten ist dabei grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt. Sie darf außerdem maximal 60 € pro Jahr und Wohneinheit betragen.

Vertragswechsel leicht gemacht

Bei der Umstellung Ihres bisherigen Mehrnutzervertrags auf eine neue Versorgungsvereinbarung müssen die Bewohner einen eigenen TV-Vertrag (Einzelnutzervertrag) mit Vodafone abschließen, um weiter wie gewohnt TV über den Kabelanschluss zu empfangen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation an die Bewohner mit individualisierbaren Hausaushängen, Flyern, Online-Bannern sowie Textvorlagen für einen redaktionellen Artikel und Bewohneranschreiben.

Vorteile für Sie: 

  • Gesicherte TV-Versorgung der Bewohner
  • Proaktive Kommunikation zur Vertragsänderung
  • Weniger Rückfragen von Bewohnern
  • Vodafone als Ansprechpartner bei Fragen

Das Kommunikationsmaterial für Ihre Objekte können Sie sich als Vermieter einfach downloaden:

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