Rauchmelderpflicht für Vermieter
Was gibt es zu beachten und welche Varianten gibt es?
Kerzenflammen oder ein überhitztes Elektrogerät: Ein Feuer in der Wohnung entwickelt sich plötzlich und unerwartet. Dramatisch wird es, wenn es nicht frühzeitig erkannt wird. Denn so schnell, wie es gekommen ist, breitet es sich auch binnen weniger Sekunden aus. Damit es so weit nicht kommt, sind Rauchmelder in Wohnungen deutschlandweit verpflichtend. Aber wer muss die Geräte einbauen: Hausbesitzer oder Mieter? Und welche Rauchmeldervarianten gibt es? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Vermieter sind zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet
Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern, verantwortlich für den Einbau ist immer der Eigentümer. In der Regel muss dieser Schlaf-, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen, jeweils mit einem Rauchmelder ausstatten. Anders sieht es bei der Wartung aus: Hier ist in einigen Bundesländern der Mieter verantwortlich, in anderen hingegen ebenfalls der Eigentümer.
Am sinnvollsten ist die Abwicklung über einen Dienstleister, der sich um Installation und Wartung kümmert. Eine fachgerechte Arbeit ist dann gewährleistet und der Eigentümer kann die entstehenden Kosten auf die Neben- bzw. Betriebskosten umlegen. Wichtig: Wird ein Alarm ausgelöst, während der Mieter nicht in seiner Wohnung ist, hat die Feuerwehr das Recht, sich Zugang zu verschaffen. Für die anfallenden Kosten muss dann der Mieter aufkommen, auch bei einem Fehlalarm.
Smarte Rauchmelder alarmieren digital
Eine solche Situation tritt mit einem intelligenten Rauchmelder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ein. Denn das im Smart Home integrierte Gerät informiert den Mieter bei einer Rauchentwicklung per E-Mail oder Push-Benachrichtigung, der dann unmittelbar reagieren kann.
Smarte Rauchmelder sind ebenso wie die weit verbreiteten Funkrauchmelder miteinander vernetzt: Identifiziert einer eine Rauchentwicklung, informiert er die anderen digital bzw. per Funk, die dann ebenfalls automatisch Alarm schlagen – vor allem in großen Wohnungen kann ein solcher Dominoeffekt vor Schäden bewahren und die Bewohner schützen.
Smarte Rauchmelder benötigen wie eine digitale Heizungsanlage und andere intelligente Komponenten, die zu einer effizienten Haustechnik beitragen, eine Netzwerkanbindung. Vodafones Gebäudekonnektivität 4.0 (GK 4.0) bietet eine leistungsstarke Netzwerk-Infrastruktur für alle Anwendungen im Haus. Das erleichtert die Organisation und ermöglicht einen zentralen Zugriff auf die gespeicherten Daten zu den einzelnen Geräten.
Nicht vernetzen können sich Stand-alone-Rauchmelder. Sie sind im Vergleich zu den vernetzten Varianten einfacher zu montieren und sehr wartungsarm. In kleinen Wohnungen mit wenigen Räumen sind sie deswegen eine gute Alternative.
Rauchmelder gibt es auch zur Miete
Speziell für Hausbesitzer mit vielen Mieteinheiten ist die Anschaffung von Rauchmeldern teuer, wenn sie sie nicht auf die Mieter umlegen möchten. In dem Fall bietet sich eine Miete der Geräte bei einem Dienstleister als die günstigere Variante an. Auch, weil je nach Angebot der Austausch defekter Geräte im Preis enthalten ist. Ein genauer Vergleich der verschiedenen Anbieter gibt mehr Aufschluss.
Intelligente Rauchmelder sind nur ein Beispiel dafür, wie smarte Geräte das Wohnen besser und sicherer machen. Die Grundvoraussetzung für die problemlose Einbindung dieser Geräte ist eine technologieneutrale Lösung wie die Gebäudekonnektivität 4.0 von Vodafone, die auch ältere Gebäude Schritt für Schritt digitalisiert.
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