Vertrag-Online
für Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung
Hinweise zum Online-Prozess
Mit dem Absenden dieses Online-Formulars kommt noch kein Vertrag zustande. Wir werden uns im Anschluss schnellstmöglich mit einem passenden Angebot mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie über dieses Formular nur dann einen Mehrnutzervertrag oder eine Versorgungsvereinbarung anfragen können, wenn Ihr Objekt unten stehende Bedingungen erfüllt:
- Es muss ein Vodafone Kabel-Hausanschluss / Übergabepunkt zur Verfügung stehen. Haben Sie noch keinen Kabelanschluss? Sie können diesen hier beauftragen.
- Das Objekt muss zwischen 2 und 20 Wohneinheiten enthalten.
- Es dürfen keine Gewerbeeinheiten enthalten sein.
- Das Hausnetz muss im Eigentum des Vertragspartners liegen. Außerdem dürfen keine Nutzungsrechte für Dritte vorliegen.
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Bitte bestätigen
Ich bestätige, dass die oben angegebenen Anforderungen erfüllt sind.*
Wohneinheiten
Kostenübersicht
Es kommt noch kein Vertrag zustande. Die Auflistung der Preise dient lediglich zur Information.
Wählen Sie jetzt die jährliche Zahlung aus und sparen Sie bis zu 5 % auf Ihre Rechnung.
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Die Mahnpauschale nach Verzugseintritt beträgt pro Mahnung 1 €.*
Die Rücklastschriftpauschale je nicht einlösbarer Lastschrift beträgt 4,00 €.*
Die Preise ohne MwSt. werden für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des MwSt.-Betrages. Dabei kann es zu systembedingten Rundungsdifferenzen kommen.
* Es sei denn, der Kunde hat die zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Zudem bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei diesen Preisen fällt keine MwSt. an.
Mit Absenden der Anfrage erklären Sie sich einverstanden, dass ein Angebot auf Basis Ihrer eingegebenen Daten erstellt und an Sie versandt wird.
Durch das Absenden des Formulars kommt noch kein Vertrag zustande. Wir werden Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit Absenden der Anfrage erklären Sie sich einverstanden, dass ein Angebot auf Basis Ihrer eingegebenen Daten erstellt und an Sie versandt wird.
Durch das Absenden des Formulars kommt noch kein Vertrag zustande. Wir werden Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
An der angegebenen Adresse ist kein Produkt verfügbar. Bitte geben Sie eine andere Adresse ein.
Abschluss nicht möglich
Das Produkt ist an Ihrer Objektadresse nicht verfügbar. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, da aufgrund der Eingaben ein Onlineabschluss nicht möglich ist.
Online-Abschluss nicht möglich
Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, da ein Online-Abschluss bei mehr als 20 Wohneinheiten nicht möglich ist.
Online-Abschluss nicht möglich
Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, da aufgrund der Eingaben ein Onlineabschluss aktuell nicht möglich ist.
Geschafft!
Vielen Dank für Ihre Anfrage. So geht's jetzt weiter:
-
1. Bestätigung
Sie bekommen nach dem Abschicken des Formulars eine E-Mail. Damit bestätigen wir den Eingang Ihrer Daten.
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2. Prüfung
Ihre Unterlagen prüfen wir gründlich und melden uns so früh wie möglich wieder bei Ihnen.
-
3. Angebot
Sie bekommen ein Angebot von uns.
-
4. Auftragsbestätigung
Sie haben das Angebot angenommen? Dann schicken wir Ihnen danach die Auftragsbestätigung.
Wartezeit überbrücken?
Aufklärung Entfall Umlage
Den Parteien ist bekannt, dass aufgrund von Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG neu) und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) u.a. Folgendes gilt:
a) Für Hausverteilnetze, die nach dem 01.12.2021 errichtet werden (Neuanlage), entfällt die Möglichkeit, die Kabelanschlussentgelte als Betriebskosten nach § 2 Nr. 15 BetrKV auf die Mieter umzulegen.
b) Für Hausverteilnetze, die vor dem 01.12.2021 errichtet worden sind (Bestandsanlage), entfällt spätestens ab dem 01.07.2024 die Möglichkeit, die Kabelanschlussentgelte als Betriebskosten nach § 2 Nr. 15 BetrKV auf die Mieter umzulegen.
c) Darüber hinaus hat der Mieter der vertragsgegenständlichen Objekte das Recht, die Beendigung der Inanspruchnahme seines TV-Anschlusses zu erklären, wenn der Vermieter diesen im Rahmen des Mietverhältnisses zur Verfügung stellt und das Mietverhältnis bereits 24 Monate oder länger besteht ("Ablehnung"). Bei einer bisherigen Umlage der Kabelanschlussentgelte nach der BetrKV besteht dieses Recht erst ab dem 01.07.2024.
Ungeachtet dessen möchten die Parteien den Vertrag mit der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit schließen/weiterführen und verzichten auf (Sonder-) Kündigungsrechte wegen der Beschränkung der Umlagefähigkeit sowie etwaiger Ablehnungen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. (UFO)