

Neue Verträge fürs Kabelfernsehen
Neue Verträge fürs Kabelfernsehen
Wegfall der Umlagefähigkeit: alle Infos und Lösungen
Seit 1. Juli 2024 ist die Übergangsfrist der Umlagefähigkeit von TV-Kosten abgelaufen.
Sichern Sie als Vermieter und Hausverwalter weiter die TV-Versorgung für Ihre Mieter.
Wir unterstützen Sie gern mit Infos und passenden Vertragsmodellen.

Vertragsmodelle
So läuft auch weiterhin beim Kabel-TV alles rund – für Sie und Ihre Mieter.
Mehr Infos
FAQ & Downloads
Hier finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen. Und: Die wichtigsten Infos für Sie zum Download.
Mehr InfosTKG-Novelle: Das müssen Sie als Vermieter oder Hausverwalter wissen
Die TKG-Novelle betrifft Sie als Vermieter oder Hausverwalter.
Wichtig für Sie:
- Sie dürfen nach BetrKV § 2 Abs. 15 Kabel-TV nicht mehr über die Betriebsnebenkosten auf Mieter umlegen.
- Mehrnutzerverträge können Sie aber weiterhin mit uns vereinbaren. Die Abrechnung der TV-Kosten müssen Sie dann zum Beispiel über eine Zusatzvereinbarung mit Ihren Mietern regeln.
- Wohneigentümergemeinschaften können die TV-Versorgung übers Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten abrechnen.
- Für Bestandsanlagen gilt das Gesetz seit 1. Juli 2024.
- Für Neuanlagen gilt das Gesetz schon seit 1. Dezember 2021.
In vielen Fällen ist es deshalb besser, neue Verträge abzuschließen. Alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber:
Sichern Sie weiterhin die TV-Versorgung Ihrer Mieter. Sie können dafür das passende Vertragsmodell wählen: den Mehrnutzervertrag oder die Versorgungsvereinbarung.
Alle Infos in 3 Minuten
Das passende Vertragsmodell für Sie
Sie wollen den Wohnwert Ihrer Immobilie steigern? Das geht mit unserem Mehrnutzervertrag oder unserer Versorgungsvereinbarung. Mit uns kommt das TV-Signal bis ins Haus. Damit ist Ihr Objekt an unser schnellstes Netz angeschlossen. Ihre Bewohner sind dann sicher versorgt: mit TV und Zugang zu Internet und Telefon.
Informieren Sie sich jetzt:
Mehrnutzervertrag
Vorteile für Sie:
- Günstiger Zentraleinkauf des TV-Signals
- Betrieb und Entstörung bis zum Übergabepunkt
- Störungshotline rund um die Uhr
Vorteile für Ihre Bewohner:
- TV-Signal sofort verfügbar
- Plug´n Play*
- Homeoffice möglich*
Versorgungsvereinbarung
Vorteile für Sie:
- Keine Kosten für Vermieter/Hausverwalter
- Geringer Verwaltungsaufwand*
- TV-Versorgung im Objekt klar geregelt
Vorteile für Ihre Bewohner:
- Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung*
- TV-Versorgung individuell buchbar
- Homeoffice möglich*
- Störungshotline rund um die Uhr
Ihre Immobilie: So sichern Sie die Versorgung
Egal ob Mehrnutzervertrag oder Versorgungsvereinbarung: Vodafone liefert das TV-Signal immer direkt bis ins Haus. Damit ist Ihr Objekt an das Highspeed-Netz von Vodafone angeschlossen. Ihre Bewohner sind dann rundum sicher versorgt: mit TV, Zugang zu Festnetz-Telefonie und Gigabit-Internet – und damit auch zu Netflix, DAZN, Sky und einem großem Entertainment-Angebot* .
Ihre Vorteile: Sie steigern ganz einfach den Wohnwert Ihrer Immobilie. Sie können sich auch gleich den kompletten Service* für Ihr Hausnetz sichern: ein großes Plus für die Vermietbarkeit Ihrer Immobilie.
Ihre passende Lösung gibt‘s jetzt online
Sie haben schon einen Vertrag mit uns? Oder wollen einen neuen abschließen? Wir finden die passende Lösung für Sie und Ihre Immobilie.
Beantworten Sie uns jetzt ein paar Fragen. Sie können dann Ihren Vertrag online abschließen. Oder sich von uns beraten lassen.
Haben Sie innerhalb der letzten 3 Monate gekündigt?
Wo befindet sich das Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Wo befindet sich das Objekt?
Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
Beginnt Ihre Kundennummer mit den Ziffern "0600"?
Hinweis: Ihre Kundennummer finden Sie z.B. auf Ihrer letzten Abrechnung

Vertrag online umstellen
Wechseln Sie jetzt in eine Versorgungsvereinbarung – bequem und direkt online.

Vorteile für Sie:
- Keine Kosten für Sie als Vermieter/Hausverwalter
- Geringer Verwaltungsaufwand*
- TV-Versorgung im Objekt klar geregelt
Vorteile für Ihre Bewohner
- Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung*
- TV-Versorgung individuell buchbar
- Homeoffice möglich*
- Störungshotline rund um die Uhr
Ihre Bewohner können die Sonderkonditionen im Rahmen eines Einzelnutzervertrags erst mit Beginn der Versorgungsvereinbarung buchen.
Vor dem Startermin ist eine Buchung leider nicht möglich.
Am besten informieren Sie Ihre Bewohner direkt nach Vertragsumstellung.
Sie möchten mehr Informationen dazu oder Ihren Mehrnutzervertrag behalten – wir beraten Sie gerne.

Wie ist die Anzahl der Wohneinheiten im Objekt?
HINWEIS: Falls Ihr Objekt noch nicht an das Vodafone Netz angeschlossen ist, müssen Sie zunächst den Bau eines Übergabepunktes beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hatten Sie in der Vergangenheit einen Vertrag mit der Vodafone Immobilienwirtschaft?
Wann haben Sie Ihren Vertrag gekündigt?
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Bitte wählen Sie das gewünschte Vertragsmodell:
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Unsere FAQ für Vermieter und Hausverwalter
Hier finden Sie schnell die richtige Lösung für Ihre Immobilie. Denn wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.