Im Folgenden stellen wir Ihnen drei besonders beliebte und häufig genutzte Programme vor, die bundesweit angeboten werden: „go-digital“, „BAFA“ für Beratungsdienstleistungen und die Finanzierungspakete der ERP-Förderung für Betriebsmittel und Innovationsprojekte bei Produkten und Dienstleistungen.
„go-digital“: Unterstützung für Klein- und Handwerksbetriebe
Das Förderprogramm “go-digital” richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks. Es beinhaltet fünf Module: „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“, „IT-Sicherheit“, „Datenkompetenz“ und „Digitalisierungsstrategie“ (Quelle: Webseite „Innovation – Beratung – Förderung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz; www.innovation-beratung-foerderung.de). Das Programm gewährt Zuschüsse für Beratung in einem ausgewählten Modul sowie gegebenenfalls in weiteren Modulen mit einer Förderquote von 50 Prozent.
Es umfasst 30 Beratungstage. Zwei davon sind dem Thema IT-Sicherheit vorbehalten und bis zu drei Tage stehen für die Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung zur Verfügung. In der Umsetzungsphase sind außerdem sechs Beratungstage für sachverständige Dritte möglich.
Kompetente Beratungsunternehmen wurden durch das BMWK autorisiert, Sie auf Ihrem Weg der Digitalisierung zu begleiten und zu unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen. Der maximale Zuschuss für Ihr Unternehmen beträgt 16.500 Euro.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe in Deutschland mit weniger als 100 Beschäftigten, bei denen der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme 20 Millionen Euro nicht übersteigt.
Das Wichtigste zu go-digital in Kürze
BAFA – Förderung von unternehmerischem Know-how
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet mit seinem Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Unterstützung bei der digitalen Transformation. Die staatliche Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Die Zuschüsse richten sich an Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe angesiedelt sind und die ihren Sitz in Deutschland haben.
Antragsberechtigt sind dementsprechend KMU mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro. Sie können im Rahmen der Förderung bis zum 31. Dezember 2026 fünf in sich abgeschlossene Beratungen beanspruchen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Die Höchstgrenze für die förderfähigen Beratungskosten liegt bei 3.500 Euro. Die Zuschusshöhe hingegen richtet sich nach dem Standort: Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer beträgt sie 80 Prozent (maximal 2.800 Euro) und in den alten Bundesländern 50 Prozent (maximal 1.750 Euro).
Inhalte der Beratung können zum Beispiel sein:
Einführung neuer IT-Systeme
Einrichtung von digitalen Arbeitsplätzen im Homeoffice
Fachkräftesicherung und -bindung
Verbesserung der Geschäftsabläufe und Qualitätsmanagement
Anpassungen des Geschäftsmodells sowie
Investitionsplanung
ERP-Förderung
Der Bundestag hat für das Jahr 2024 aus dem European Recovery Programm (ERP) besondere Fördermittel in Höhe von rund 1,09 Milliarden Euro bereitgestellt. Sie sollen vor allem mittelständischen Unternehmen, Angehörigen freier Berufe und Start-ups zugutekommen.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist ein zinsverbilligter Förderkredit für Beträge von 25.000 Euro bis zu 25 Millionen Euro für zukunftsweisende Vorhaben von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Start-ups mit Sitz in Deutschland. Darüber hinaus können Unternehmen mit Sitz im Ausland und Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland einen Förderantrag stellen. Gedeckt werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Den Antrag hierfür stellen Sie direkt bei Ihrer Bank, über die auch die Rückzahlung erfolgt. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt, können Sie eine Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Nicht gefördert werden der Unternehmens- und Beteiligungserwerb.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auf einen Blick
ab 2,70 % effektivem Jahreszins Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro
für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
für Unternehmen und Freiberufler
ERP-Mezzanine für Innovation
Daneben soll das Finanzierungspaket ERP-Mezzanine für Innovation private Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geschäftstätig sind, gezielt dabei fördern, neue Produkte und Prozesse zu entwickeln. Antragsteller können im Rahmen des Programms für die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen einen Förderkredit zwischen 25.000 Euro und fünf Millionen Euro erhalten.
Eine Besonderheit des Finanzierungspakets ist die Aufteilung in Nachrangkapital (60 Prozent) und Fremdkapital (40 Prozent) für Unternehmen mit einem Umsatz bis einschließlich 50 Millionen Euro. Für das Nachrangkapital sind keine Sicherheiten erforderlich. Für Unternehmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro beträgt der Anteil von Nachrang- und Fremdkapital 50 Prozent.
Allerdings steht diese Finanzierungsform nur bereit, wenn sich das Vorhaben vom internationalen Stand der Technik abhebt. Sofern das Vorhaben lediglich „neu für Ihr Unternehmen“ ist, nutzen Sie dafür die reine Fremdkapitalfinanzierung über den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit.
Das Wichtigste zum Finanzierungspaket ERP-Mezzanine auf einen Blick
ab 2,34 % effektivem Jahreszins bis zu 5 Mio. Euro
für die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen
für Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind
Entlastung bei der Sicherheitenstellung
Bundesweite Förderprogramme im Überblick
Die relevanten, bundesweiten Förderprogramme für die Digitalisierung sind derzeit (Änderungen vorbehalten, Stand: Februar 2024):
go-digital: Zuschüsse für Digitalisierungsberatung in KMU bis 16.500 Euro BAFA: Zuschüsse, zum Beispiel für Marketingberatung von bis zu 3.500 Euro go-inno: Zuschüsse, Innovationsgutscheine im Wert von bis zu 19.250 Euro ERP-Mezzanine: Kredite für Forschung und Entwicklung von 25-50 Millionen Euro