Das erweiterte Förderprogramm go-digital richtet sich an Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit:
einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
höchstens 100 Mitarbeiter:innen
einer Vorjahresbilanzsumme von bis zu maximal 20 Millionen Euro
Darüber hinaus können sich Start-ups für die Unterstützung durchgo-digital bewerben, wenn sie bereits über einen signifikanten Geschäftsbetrieb und ausreichende Umsätze verfügen.
Alle vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz autorisierten Beratungsunternehmen finden Sieonline, unterteiltnach Regionen, auf einer Beraterkarte des Programmsgo-digital. Dies soll sicherstellen, dass die Homeoffice-Förderung in Deutschland möglichst passgenau erfolgt. Neben ihrer fachlichen Expertise zeichnen sich die Berater:innen auch durch wirtschaftliche Stabilität aus.
Die Beurteilung, ob ein Gewerbe- oder Handwerksbetrieb den Eigenanteil aufbringen kann, obliegt dem Beratungsunternehmen. Der Eigenanteil der begünstigten Unternehmen darf 20 Prozent ihres Vorjahresumsatzes nicht übersteigen.
Förderungen von Beratungsleistungen stellen für ein Unternehmen eine Beihilfe dar, die nach der europäischen De-minimis-Regelung abgewickelt wird. Der gewährte Betrag für De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Wenn Sie zuvor schon De-minimis-Beihilfen erhalten haben, müssen Sie diese bei der Antragstellung für das Förderprogramm mit angeben.