Mit der zunehmenden Verbreitung mobiler Endgeräte wie Tablets, Notebooks und Smartphones verschwimmen die Grenzen des Arbeitsplatzes immer mehr. So ist eine Tätigkeit im Homeoffice nicht unbedingt an einen Schreibtisch gebunden. Manchmal findet sie am Küchentisch oder im Wohnzimmer statt. Die Begriffe Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit bezeichnen moderne Formen der Arbeitsorganisation, die Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede aufweisen:
Telearbeit ist klar definiert als fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz zu Hause. Dieser gilt als Arbeitsstätte und unterliegt der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Homeoffice meint eine Tätigkeit, die zeitweise zu Hause stattfindet. Sie wird daher auch als „alternierende Telearbeit“ bezeichnet. Der Arbeitsplatz befindet sich zu Hause und im Unternehmen. Es gibt keine gesetzliche Definition für das Homeoffice. Häufig haben Beschäftigte keinen festen Schreibtisch mehr im Betrieb. Stattdessen buchen sie diesen tageweise nach Bedarf und ihre Arbeitsunterlagen verbleiben während der Abwesenheit in Rollcontainern, abschließbaren Aktenschränken oder ähnlichem. Ein Homeoffice besteht in der Regel aus einem separaten, voll ausgestatteten Arbeitszimmer. Damit gelten im Homeoffice die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Mobiles Arbeiten findet überwiegend unterwegs statt. Ein konkreter Arbeitsort wird nicht vorgeschrieben. Es genügt dafür ein „mobiles Büro“, das in der Regel aus Laptop, Headset, WLAN-Verbindung und Smartphone besteht. Auch für mobile Arbeit gibt es keine eindeutige Definition. Es wird dabei zwischen beruflich bedingter Mobilität (etwa auf Geschäftsreisen oder im Außendienst) und freiwillig gewählter Mobilität unterschieden. Findet die Arbeit zu Hause, jedoch ohne ein festes Arbeitszimmer statt, ist dies steuerlich kein Homeoffice, sondern mobile Arbeit.
Daneben gibt es das Modell „Bring Your Own Device“ (BYOD), bei dem Arbeitnehmer:innen für mobile Arbeit ihr eigenes Equipment einsetzen. In dem Fall ist ein angemessener finanzieller Ausgleich notwendig.
Viele Konzerne wie Merck, Bosch, SAP und Adidas bieten ihren Beschäftigten bereits die Möglichkeit an, mobil zu arbeiten.
Mobile Arbeit bietet viele Vorteile und kann etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Mit den richtigen Tipps für das Arbeiten unterwegs, sind Sie auch am Flughafen oder in der Bahn produktiv.
Mobile Arbeit vielen Erwerbstätigen lange Pendelzeiten oder einen Leerlauf zwischen Terminen. Auch Arbeitgeber profitieren: Sie sparen beispielsweise Büroflächen und Energiekosten ein. Ein Nachteil von mobiler Arbeit kann die Entgrenzung von Arbeit sein. Manche Beschäftigte nehmen außerdem einen Verlust des Teamgefühls wahr, wenn sie mobil arbeiten. Rechtslage zur mobilen Arbeit
Gemäß des Arbeitszeitgesetzes gelten in Deutschland bei mobiler Arbeit folgende Grundsätze:
Die „Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ (§ 2 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ArbZG) darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten.
Zwischen Arbeitsbeginn und -ende sollten elf Stunden liegen.
Sonntagsarbeit ist nur in begründeten Fällen erlaubt.
Innerhalb von sieben Tagen gilt eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Eine ständige Erreichbarkeit dürfen Arbeitgeber auch bei mobiler Arbeit nicht von den Beschäftigten verlangen.
Eine Herausforderung für Mobile Working kann die im deutschen Arbeitsrecht festgelegte Verpflichtung der Arbeitgeber zur Zeiterfassung sein. Sie müssen für mobile Arbeit ein objektives, verlässliches und zugängliches System für die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit bereitstellen. Sofern die Erfassung über die IT oder Kommunikationstechnik erfolgt, hat der Betriebs- bzw. Personalrat hierzu ein Mitbestimmungsrecht. So sind bei der digitalen Zeiterfassung beispielsweise die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen, da der Arbeitgeber damit personenbezogene Daten der Mitarbeiter:innen erhebt.
In einigen Fällen übernehmen Arbeitnehmer:innen die Arbeitszeiterfassung selbst – wie bei der Vertrauensarbeit. Wenn die Unternehmen darauf verzichten, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu kontrollieren, müssen sie dennoch sicherstellen, dass sie von eventuellen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz Kenntnis erlangen. Vertrauensarbeitszeit bedeutet also nicht gegenseitiges Vertrauen ohne Zeiterfassung.
Die Zeiterfassung für mobile Arbeit ist hierzulande strenger geregelt als im europäischen Ausland. Doch die Bundesrepublik Deutschland hat ein großes Interesse daran, mehr mobile Arbeit und gute Bedingungen hierfür zu schaffen. Mobile Arbeit ist wichtig, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland im „Global War for Talents“ (deutsch: weltweiter Kampf um Talente) zu verbessern.
Im März 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) konkrete Vorschläge für eine moderne Regelung mobiler Arbeit vorgelegt. Dies betrifft auch die Regelung der Zeiterfassung.