Jede:r Unternehmer:in sollte sich zumindest in den Grundzügen mit dem Kartellrecht beschäftigen, um sich weiterhin rechtskonform verhalten zu können. Denn in den letzten Jahren sind viele neue und teils komplexe gesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene hinzugekommen. Das gilt vor allem, seit der Gesetzgeber von den Unternehmer:innen verlangt, selbst zu prüfen, ob ihr geschäftliches Gebaren mit den Kartellgesetzen kompatibel ist.
Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder, die in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sind. Die Gefahr, durch punktuelle Verstöße einzelner Mitarbeiter:innen mit Sanktionen in Millionenhöhe belegt zu werden, ist größer geworden. Zudem können durch die neue EU-Kartellschadensersatz-Richtlinie auch Schadensersatzklagen weiter zunehmen. Diese Verordnung soll es Kartellgeschädigten erleichtern, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Kartellrechtliche Compliance spielt daher eine immer zentralere Rolle innerhalb der Unternehmen und sollte im Fokus der Geschäftsleitung stehen.