Die DSGVO gilt in allen 27 Staaten der Europäischen Union. Zum 20. Juli 2018 wurde sie außerdem von den drei Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen übernommen, die über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit der EU verbunden sind.
Eine Sonderrolle nimmt das Vereinigte Königreich (UK) ein. Bei Inkrafttreten der DSGVO war es noch Mitgliedsland der EU. Mit dem EU-Austritt zum 1. Januar 2021 hat die DSGVO ihre supranationale Rechtsgültigkeit im Vereinigten Königreich verloren.
Deshalb haben sich die Briten ein eigenes nationales Datenschutzgesetz namens Data Protection Act gegeben und zusätzlich unter dem Namen UK-GDPR die DSGVO in nationales Recht überführt.
Über sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse erkennt die EU Drittländer außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO als sichere Datenstandorte an. Sie können in diesen Ländern persönliche Daten nach den gleichen Regeln erfassen und speichern, wie Sie es innerhalb der EU dürfen, und Datenbestände auch zwischen der EU und Drittländern verlagern.
Voraussetzung für die Einstufung als Drittland ist, dass die EU die Datenschutzbestimmungen eines Landes als „der Sache nach gleichwertig“ zur DSGVO ansieht. Drittländer können ihren Status allerdings auch wieder verlieren. Die DSGVO schreibt eine entsprechende Überprüfung der Drittländer mindestens alle vier Jahre vor.
Angemessenheitsbeschlüsse der EU bestehen aktuell für Argentinien, Israel, Neuseeland, die Schweiz, Uruguay und das Vereinigte Königreich. Der Angemessenheitsbeschluss für das UK ist vorläufig und endet zum 27. Juni 2025.
Im Umfang eingeschränkte Angemessenheitsbeschlüsse gibt es derzeit für Japan, Kanada und die USA. Als Unternehmer:in müssen Sie sich für diese Länder daher im Einzelfall informieren, welche persönlichen Daten Sie dort bei welchen Organisationen oder Anbietern in welcher Form speichern dürfen.
Der Angemessenheitsbeschluss für die USA schreibt beispielsweise vor, dass Sie personenbezogene Daten ohne weitere Schutzmaßnahmen nur bei solchen US-Unternehmen speichern dürfen, die dem EU-US-Datenschutzrahmen („EU-US Data Privacy Framework“) beigetreten und entsprechend zertifiziert sind. Dies gilt seit Ende 2023 auch für den Softwarehersteller und Cloudanbieter Microsoft.