Um die Digitalisierungsprämie Plus zu beantragen, müssen Sie das Formular „Antrag Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ der L-Bank ausfüllen und bei der Bewilligungsstelle einreichen. Wichtig ist, dass Sie eine sogenannte „De-minimis-Erklärung“ beifügen.
Um den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt fair zu halten, gibt es strenge Regeln für staatliche Beihilfen an Unternehmen. Für kleinere Förderbeträge gibt es jedoch Ausnahmen. Diese sogenannten De-minimis-Beihilfen (maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren) gelten als unbedeutend für den Wettbewerb und müssen daher nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die De-minimis-Erklärung dient als Nachweis dafür, dass die gewährte Förderung unterhalb dieser Grenzen liegt.
Das dritte Formular, das Sie mitschicken müssen, heißt „Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen“. Es dient dazu, die Identität des Antragsstellers festzustellen, etwa durch einen Auszug aus dem Handelsregister und ein Ausweisdokument, das die Identität des Vertretungsberechtigten belegt.