Ein Mann im Anzug sitzt lächelnd an einem Tisch und blickt eine ihm gegenübersitzende Frau an. Auf dem Tisch liegen ein Tablet und ein Blatt Papier.
Digitalisierung

Digitalisierungsprämie Plus – alle wichtigen Informationen

Dank der Digitalisierungsprämie Plus erhalten Sie Geld dafür, die Ausstattung und Prozesse Ihres Unternehmens zu modernisieren. Ob sie Anspruch auf diese Förderung haben und wie Sie funktioniert, erfahren Sie hier.

Vielleicht wollen Sie eine neue E-Commerce-Plattform aufbauen, mit Künstlicher Intelligenz die Buchhaltung vereinfachen oder Ihre Beschäftigten im Bereich der IT-Sicherheit schulen. Alles enorm wichtige Projekte, die jedoch Investitionen erfordern. Genau dabei kann Ihnen das Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus finanziell unter die Arme greifen.

Inhaltsverzeichnis

Wer hat Anspruch auf die Digitalisierungsprämie Plus?

Die Digitalisierungsprämie Plus richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben und ihr Digitalisierungsprojekt dort auch umsetzen wollen. Wichtig ist außerdem, dass kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist – das geförderte Unternehmen muss also wirtschaftlich selbstständig arbeiten und darf nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe und Fischerei-Unternehmen sind ausgeschlossen.
Für die Vergabe der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus ist die L-Bank zuständig. Das ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Die Darlehensvariante können Sie mithilfe Ihrer Hausbank beantragen.
Eine Frau in roter Bluse sitzt an einem Mac und telefoniert via Headset

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Digitalisierungsprämie Plus: Zuschussvariante vs. Darlehensvariante

Die Digitalisierungsprämie Plus gibt es in zwei Versionen – als Zuschuss- und Darlehensvariante. Der für Sie entscheidende Faktor ist dabei die Größe des Projekts.
Zuschussvariante: Diese Variante ist gedacht für kleinere Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro. Sie erhalten hierbei, wie der Name schon sagt, einen direkten Zuschuss von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal allerdings 3.000 Euro. Der große Vorteil ist, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen.
Darlehensvariante: Diese Variante eignet sich für größere Digitalisierungsvorhaben mit förderfähigen Ausgaben zwischen 15.000 und 100.000 Euro. Das Darlehen wird über Ihre Hausbank beantragt und von der L-Bank zinsgünstig refinanziert. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss.

Diese Projekte sind förderfähig

In der Digitalisierung sieht das Land Baden-Württemberg eine große Chance, Betriebe krisenfest und nachhaltig aufzustellen. Gefördert werden sollen „Vorhaben zur Digitalisierung von Produktion und Verfahren, zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung“, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz definiert. Dabei unterscheidet das Ministerium drei Arten von Projekten:
Digitalisierung von Produktion und Verfahren: Hiermit sind etwa Verbesserungen am Customer-Relationship-Management-System (CRM) gemeint oder Maßnahmen im Bereich der Industrie 4.0. Auch die Integration von KI-Anwendungen in der Fertigung oder additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) können gefördert werden. Der Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 50 Mbit/s) und die Digitalisierung der Wertschöpfungskette (E-Commerce oder E-Procurement) werden ebenfalls bezuschusst. Auch für den Aufbau einer Infrastruktur für die Verarbeitung großer Datenmengen (Big-Data-Anwendungen) können Sie eine Förderung erhalten.
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: Unternehmen können sich bei der Entwicklung neuer Shopping-Plattformen helfen lassen und bei einer Anwendung zur Fernwartung ihrer Produkte. Auch könnten Sie sich unter anderem die Entwicklung einer App fördern lassen oder die Verbesserung der Usability bestehender Anwendungen.
Strategie und Organisation: Wenn Sie noch unsicher sind, welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten sind, unterstützt Sie die Digitalisierungsprämie Plus bei der Einführung einer Digitalisierungsstrategie. Organisatorische Dinge wie ein IT-Sicherheitskonzept (vor allem bei Remote-Work-Umgebungen gibt es hier Nachholbedarf) , die Implementierung von Cloud-Technologie oder eines Social-Media-Konzepts sind ebenfalls förderfähig.
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Diese Projekte sind nicht förderfähig

Egal, welche Art Digitalisierungsprojekt Sie planen – entscheidend für die Gewährung der Digitalisierungsprämie Plus sind zwei Punkte. Erstens muss das Vorhaben für Ihr Unternehmen einen „erheblichen Digitalisierungsfortschritt“ bedeuten. Und zweitens darf das Projekt bei Antragsstellung noch nicht laufen. Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Vorhaben nutzen.
Nicht förderfähig sind:
  • Kosten für den Ersatz bereits vorhandener Systeme
  • Optimierung oder Erstellung einer Website, die lediglich das Unternehmen oder die Produkte darstellt
  • Eigenleistungen und Personalkosten
  • Anschaffungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben
  • Beschaffung einer Grundausstattung (Hardware wie Laptops, Smartphones oder zentraler Software)
  • Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen
  • Gängige digitale Marketing-Maßnahmen (z. B.: Suchmaschinenoptimierung)
  • Schulungen an Hard- oder Software ohne Bezug zu einem förderfähigen Vorhaben

Wie lange läuft die Digitalisierungsprämie Plus und wie häufig kann sie beantragt werden?

Für die Digitalisierungsprämie Plus hat die Landesregierung von Baden-Württemberg insgesamt 122 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eine Vorgabe, wann das Programm endet, gibt es nicht. Ob das Programm erneuert wird, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, ist ebenfalls offen. Sollten Sie ein passendes Digitalisierungsprogramm haben, empfiehlt es sich daher, schnell einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Sollten Sie die Digitalisierungsprämie schon einmal für ein Projekt erhalten haben, könnte diese Fördermöglichkeit dennoch interessant für Sie sein. Denn nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist ist eine erneute Antragstellung bei der L-Bank wieder gestattet. Die Frist beginnt mit der Vollauszahlung des Zuschusses (Zuschussvariante) bzw. mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses (Darlehensvariante).

So beantragen Sie die Digitalisierungsprämie Plus

Um die Digitalisierungsprämie Plus zu beantragen, müssen Sie das Formular „Antrag Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ der L-Bank ausfüllen und bei der Bewilligungsstelle einreichen. Wichtig ist, dass Sie eine sogenannte „De-minimis-Erklärung“ beifügen.
Um den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt fair zu halten, gibt es strenge Regeln für staatliche Beihilfen an Unternehmen. Für kleinere Förderbeträge gibt es jedoch Ausnahmen. Diese sogenannten De-minimis-Beihilfen (maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren) gelten als unbedeutend für den Wettbewerb und müssen daher nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden. Die De-minimis-Erklärung dient als Nachweis dafür, dass die gewährte Förderung unterhalb dieser Grenzen liegt.
Das dritte Formular, das Sie mitschicken müssen, heißt „Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen“. Es dient dazu, die Identität des Antragsstellers festzustellen,­ etwa durch einen Auszug aus dem Handelsregister und ein Ausweisdokument, das die Identität des Vertretungsberechtigten belegt.
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Digitalisierungsprämie Plus genehmigt: So funktioniert die Auszahlung

Wenn Sie die Digitalisierungsprämie Plus genehmigt bekommen, darf es natürlich nicht bei der reinen Planung eines Projektes bleiben. So müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids das Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt haben. Anschließend haben sie drei Monate Zeit, einen Verwendungsnachweis für die Mittel einzureichen. Auch dafür stellt die L-Bank ein passendes Formular zur Verfügung.
Die Auszahlung der Digitalisierungsprämie Plus erfolgt in einer Summe nach Vorlage dieses Nachweises. Sollte die Zeit nicht ausreichend sein, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen – allerdings nur, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist.

Digitalisierungsprämie Plus: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Digitalisierungsprämie Plus ist ein Förderprogramm, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung und der Verbesserung der IT-Sicherheit unterstützt.
  • Es richtet sich an Vorhaben von Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben und ihr Digitalisierungsprojekt dort auch umsetzen wollen.
  • Mit der Zuschuss- und der Darlehensvariante stehen zwei Arten zur Auswahl. Kleinere Vorhaben (5.000 Euro bis 15.000 Euro) werden bezuschusst, für größere (15.000 bis 100.000 Euro) gibt es ein Darlehen mit Tilgungszuschuss und niedrigen Zinsen.
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