Sind Sie der Ansicht, dass sich ein Wettbewerber unlauter verhalten hat, können Sie oder Ihr Anwalt ihn abmahnen. Damit fordern Sie den Konkurrenten in erster Linie auf, das angeprangerte geschäftliche Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Abmahnung soll eine rechtliche Auseinandersetzung außergerichtlich beilegen.
Reagiert der Wettbewerber nicht auf die Abmahnung, sollten Sie eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken. Schadenersatz ist im Wettbewerbsrecht grundsätzlich ebenfalls möglich, in der Praxis aber die Ausnahme. Ihre Rechtsanwaltskosten werden aber normalerweise erstattet, sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein.