Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wichtiges Urteil zur Erfassung von Arbeitszeiten gefällt. In diesem Urteil wurde festgelegt, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen mit einem klaren, zuverlässigen und leicht zugänglichen System erfassen müssen.
Ende 2022 wurde dieses Urteil mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in deutsches Recht überführt:Ganz egal, ob jemand im Büro oder im Homeoffice arbeitet – die Arbeitszeiterfassung ist für alle Unternehmen und Mitarbeiter:innen Pflicht.
Eine Vorgabe mit großen Auswirkungen, da sie über die bisherigen Regeln des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG, § 16 Abs. 2) hinausgeht. Bisher mussten nur Überstunden, jetzt jede Arbeitsstunde erfasst werden – das schließt reguläre Arbeitszeiten und sogar kürzere Zeiten mit ein. Arbeitgeber müssen dafür geeignete Erfassungssysteme einführen, was einige wichtige Entscheidungen für Unternehmen nach sich zieht.