Netz-Zusammenschaltung

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat mit Regulierungsverfügung vom 30.08.2006 - BK 4c-06-002/R - Vodafone verpflichtet, ein Standardangebot für Zugangsleistungen zu veröffentlichen.