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Gestattungsnutzungsvertrag
Zukunftssicher und kostenfrei: Glasfaser von OXG

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Das 2023 gegründete Gemeinschaftsunternehmen OXG Glasfaser GmbH (OXG) ist zu gleichen Teilen im Besitz von Vodafone und Altice und wurde mit dem Ziel gegründet, die größte Allianz für den Glasfaser-Ausbau in Deutschland zu werden. Dafür investiert OXG in den nächsten 6 Jahren bis zu 7 Milliarden Euro in den Ausbau eines Highspeed Glasfasernetzes für bis zu 7 Millionen Haushalte. OXG steht für Open Access Glasfaser.

Schließen Sie jetzt einen Gestattungsvertrag mit OXG ab und Ihre Immobilie wird kostenfrei an die Glasfaser-Infrastruktur von OXG angeschlossen.

WICHTIG: Der Ausbau mit OXG erfolgt ohne Verpflichtung zur Abnahme von Endkundenprodukten. Das OXG-Netz wird als sogenanntes Open-Access-Netz betrieben. Bewohner bekommen so für Internet, TV (IP-basiert) und Telefon eine besonders große Auswahl an Anbietern und Produkten.
 

Vorteile für Eigentümer und Wohnungsunternehmen:

  • Kostenfreier Anschluss an das Glasfaser-Netz von OXG
  • Open-Access-Netz1
  • Zukunftsfähigkeit und Wertsteigerung Ihrer Objekte von bis zu 8%2
  • Ohne Vorvermarktungsquote und keine Verpflichtung zur Abnahme von Endkundenprodukten

OXG - die Glasfaser-Expert*innen

 

Sie sind nicht Eigentümer der Immobilie?

Dann informieren Sie gerne den Eigentümer über den kostenlosen Glasfaser-Ausbau von OXG und die Möglichkeit, online einen Gestattungsvertrag über diese Homepage abzuschließen.

 

Sie sind Eigentümer einer Immobilie – und möchten diese an das Glasfaser-Netz von OXG anschließen lassen?

Dann prüfen Sie hier, ob Glasfaser bei Ihnen verfügbar ist. Und schließen Sie online den Gestattungsvertrag zwischen Ihnen und OXG ab.

So einfach geht's

1. Verfügbarkeit prüfen

2. OXG-Gestattungsvertrag ausfüllen

3. OXG-Gestattungsvertrag abschließen

4. Die Auftragsbestätigung per Post bekommen

Prüfen Sie, ob ein Glasfaser-Anschluss von OXG bei Ihnen möglich sein wird

Mit der Verfügbarkeitsprüfung sehen Sie sofort, ob Ihre Immobilie im Ausbaugebiet von OXG liegt. Nach der Prüfung bekommen Sie alle weiteren Infos zum Ausbau.






In 5 Schritten erfahren Sie alle Details zum Glasfaser-Anschluss:

Die Glasfaser-Leitung wird vom nächstgelegenen Glasfaser-Netzverteiler auf öffentlichem Grund bis in die Straße und so nah wie möglich an das Grundstück verlegt.

Je nachdem, wo die Leitung in der Straße verläuft und wie die Immobilie gelegen ist, sind minimal invasive Verlegemethoden wie die Spülbohrung oder das Bodenverdrängungsverfahren (Erdrakete) notwendig. Hierbei kommt es zu keiner Beschädigung der Vorgärten. Vorhandene Leerrohre können in Absprache genutzt werden.

Nun wird der Glasfaser-Hausübergabepunkt (Gf-HÜP) mittels eines Hausstichs mit Bohrung gesetzt und installiert. Danach wird dieser gas- und wasserdicht verschlossen. Die Montage des Gf-HÜP erfolgt dabei meistens im Keller oder im Erdgeschoss (je nach baulicher Gegebenheit) in einer Entfernung von bis zu drei Metern von der Wanddurchführung. Pro Gebäude ist ein Hausanschluss erforderlich, auch bei einem gemeinsam genutzten Hausanschlussraum.

Wenn der Gf-HÜP gesetzt und installiert ist, sorgen die Techniker von OXG dafür, dass die Glasfaser-Verbindung bis in die Wohnung(en) kommt.

In Einfamilienhäusern wird in der Nähe des Gf-HÜP die Glasfaser-Anschlussdose (Gf-ADo) montiert und installiert. An die Gf-ADo wird das Glasfaser-Modem (ONT) angeschlossen. In der Regel ist eine Inhouse-Verkabelung bei einem Einfamilienhaus nicht notwendig.

Bei Mehrfamilienhäusern wird die Glasfaser-Leitung vom Hausanschluss bis in jede Wohnung verlegt. Die Glasfaserkabel werden innerhalb des Gebäudes entweder als Aufputz-Installation verlegt, oder es werden vorhandene Leitungswege, sofern sie den technischen Anforderungen entsprechen, verwendet. Die Gf-ADo wird bis zu drei Meter hinter dem Wohnungseintritt montiert.

Der Ausbau und die Bereitstellung des Glasfaserzugangs ist damit fertiggestellt. Die OXG-Infrastruktur ist ein Open Access Glasfasernetz. OXG bietet somit eine offene Infrastruktur, über die verschiedene Telekommunikationsunternehmen ihre Dienste anbieten können. So haben Sie die Möglichkeit, den Anbieter auszuwählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Fragen & Antworten

  • Was ist ein Gestattungsvertrag?

    Mit einem Gestattungsvertrag mit OXG erteilt der Eigentümer OXG sein Einverständnis für den Anschluss seiner Immobilie an das Glasfaser-Netz von OXG.

  • Welche Baumaßnahmen sind im und um das Gebäude notwendig? Wie kommt das Glasfaser-Kabel bis in mein Haus?

    OXG wird versuchen, den Eingriff auf Ihrem Grundstück so gering wie möglich zu halten. In der Regel sind keine Grabungsarbeiten im Garten nötig, denn die Grabung vom Bordstein zum Haus erfolgt meist unterirdisch – durch eine sogenannte Erdrakete oder Spühlbohrungen. Es werden nur 2 sogenannte Kopflöcher erstellt: eins an der Grundstücksgrenze und eins direkt am Gebäude. Mit Hilfe eines kleinen Bohrlochs in der Hauswand wird das Kabel eingeführt: in den Keller bzw. in das Erdgeschoss. Später wird das Bohrloch in der Hauswand wieder wasser- und gasdicht versiegelt.

  • Welche Technik muss im Haus verfügbar sein?

    Wichtig ist, dass es einen Stromanschluss mit 230V in Reichweite (ca. 1 Meter) des optischen Netzabschlusses (ONT) gibt. Zusätzlich braucht der Router einen 230V-Stromanschluss.

  • Wie lange dauert der Ausbau?

    Die Dauer von Vertragsunterschrift bis Bereitstellung hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, wie z. B. der Anzahl der zu bauenden Hausanschlüsse in Ihrem Ausbaugebiet. Daher kann im Vorfeld nur geschätzt werden. Im Normalfall beträgt die Ausbauzeit für ein Ausbaugebiet ca. neun bis zwölf Monate. Das besprechen die Bauleiter von OXG mit Ihnen persönlich vor Ort, damit Sie Planungssicherheit haben.

  • Was kostet der Ausbau bzw. Anschluss?

    Die OXG-Netze werden kostenfrei für Eigentümer ausgebaut. Das heißt: Der Ausbau und Anschluss steht allen in den OXG-Ausbaugebieten zur Verfügung, die einen Glasfaseranschluss bis in die eigenen vier Wände verlegt haben möchten. Und das Beste ist: Fachleute gehen von einer Wertsteigerung der Immobilie von 5-8% aus.2

  • Muss sofort auf Glasfaser umgestiegen werden?

    Nein, bestehende DSL- oder Kabelanschlüsse können weiterhin genutzt werden. Wer zunächst keine Notwendigkeit für einen schnelleren Internet-Zugang sieht, muss nicht zwingend ein Glasfaserprodukt nutzen. Durch den Ausbau des Open Access Netzes ist aber die Option gegeben und bei Bedarf gesichert, auf einen Glasfaseranschluss zu wechseln. Das heißt, es gibt keinerlei Verpflichtungen für einen sofortigen Wechsel. Der Ausbau bis in die Wohnung ist kostenlos möglich, um jetzt oder in Zukunft schnell und unkompliziert von einem Highspeed-Internet-Zugang zu profitieren.

  • Wird zusätzliche Hardware benötigt?

    Die Bewohner erhalten von OXG kostenlos die erforderliche Hardware und von ihrem Internet-Provider nach Vertragsabschluss auf Wunsch den passenden Internetrouter (ggfs. kostenpflichtig, abhängig vom jeweiligen Internet-Provider und Produkt).

  • Was passiert mit bestehenden Anschlüssen im Haus?

    Ihre aktuellen Anschlüsse (Kabel & DSL) bleiben unverändert. OXG installiert Ihren Glasfaser-Anschluss unabhängig von Ihren aktuellen Internet- und Telefonkomponenten.

  • Werden die Bauarbeiten am/im Haus vorher und vor Ort abgestimmt?

    Die Platzierung des Hausübergabepunktes und der Hauseinführung bespricht das von OXG beauftragte, zuständige Tiefbauunternehmen vor Ort – vor den Baumaßnahmen. Das von OXG beauftragte Planungs- oder Bauunternehmen vereinbart einen Termin zur Ortsbegehung mit dem Grundstückseigentümer. Dabei werden alle Vereinbarungen in einem Begehungsprotokoll festgehalten. Die optionale Verkabelung bespricht der Techniker mit dem Grundstückseigentümer auch vor Ort. Machen Sie sich aber am besten schon vorher Gedanken, wo der Router platziert werden soll.

  • Muss ich für ein Mehrfamilienhaus für jede Wohnung einen eigenen OXG-Gestattungsvertrag ausfüllen?

    Nein. Es reicht, einen OXG Gestattungsvertrag pro Gebäude abzugeben, damit der Hausanschluss eingerichtet werden kann. Wenn Sie Eigentümer des Mehrfamilienhauses sind, unterzeichnen Sie den Gestattungsvertrag selbst. Sollten Sie Teil einer WEG (Wohneigentümer Gemeinschaft) sein, benötigen wir eine Unterschrift der von Ihnen eingesetzten Hausverwaltung oder einer von Ihnen bevollmächtigen Person.

  1. Verschiedene Telekommunikations-Anbieter können ihre Leistungen über das OXG-Glasfaser-Netz anbieten.
  2. Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN (www.hausundgrund-verband.de) Online-Artikel 2018 "Glasfaserkabel - Technologie der Zukunft auch in Wohngebäuden".
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