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Kabelcom - Ihr regionaler Ansprechpartner zu Ihrem Kabel-TV-Anschluss

Wegfall der Umlagefähigkeit

Das müssen Sie als Vermieter oder Hausverwalter wissen

Die TKG-Novelle betrifft Sie als Vermieter oder Hausverwalter.

Wichtig für Sie:

  • Sie dürfen nach BetrKV § 2 Abs. 15 Kabel-TV nicht mehr über die Betriebsnebenkosten auf Mieter umlegen.
  • Mehrnutzerverträge können Sie aber weiterhin mit uns vereinbaren. Die Abrechnung der TV-Kosten müssen Sie dann zum Beispiel über eine Zusatzvereinbarung mit Ihren Mietern regeln.
  • Wohneigentümergemeinschaften können die TV-Versorgung übers Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten abrechnen.
  • Für Bestandsanlagen gilt das Gesetz seit 1. Juli 2024.
  • Für Neuanlagen gilt das Gesetz schon seit 1. Dezember 2021.

In vielen Fällen ist es deshalb besser, neue Verträge abzuschließen.

Sichern Sie die TV-Versorgung Ihrer Mieter und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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