In Deutschland können Arbeitnehmer:innen jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für die Arbeitnehmer:innen, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Unternehmens.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten zukünftig einen sogenannten „Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten sollen“. Unternehmen sollen dem Wunsch der Beschäftigten nur noch widersprechen können, wenn betriebliche Belange diesem Wunsch entgegenstehen. Eine Ablehnung darf dann nicht mehr sachfremd oder willkürlich erfolgen.
Wollen Sie Ihr Unternehmen also schon jetzt fit für eine mögliche Zukunft des Arbeitsrechtes machen, sollten Sie die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten schaffen. Besonders für Arbeiten, die schon heute vorzugsweise am Computer und Telefon erledigt werden, dürfte es zukünftig schwerer werden, einen entsprechenden Antrag auf mobiles Arbeiten abzulehnen.
Denkbar ist hier also ein zukünftiger Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten für Bereiche wie beispielsweise Buchhaltung, Sachbearbeitung, Marketing, Einkauf, Vertragswesen und Recht, telefonische Kundenbetreuung sowie Human Resources.