Als Sonderrufnummern gelten alle Telefonnummern, die nicht an einen gewöhnlichen Teilnehmeranschluss gebunden sind. Diese Nummern können Bestell-, Service- oder Support-Hotlines umfassen, aber auch andere Arten von Rufnummern. Dazu gehören unter anderem: Auskunftsdienste
Diese Servicenummern bieten Anrufenden Informationen zu beispielsweise Adressen, Telefonnummern oder Fachgeschäften. Seit Beginn des Internet-Zeitalters verliert dieser Service jedoch immer mehr an Bedeutung. Ende 2024 begannen erste Telekommunikationsanbieter in Deutschland damit, ihre Telefonauskunftsnummern abzuschalten.
Call-by-Call
Mit dem Call-by-Call-Verfahren konnten Anrufer:innen früher Telefongespräche über einen anderen Verbindungsnetzbetreiber führen als über den Betreiber, der den Telefonanschluss bereitstellt. Seit Ende 2024 gibt es in Deutschland keine Call-by-Call-Nummern mehr.
Dialer
Ein Dialer (englisch für Einwahlprogramm) ermöglicht die Verbindung zum Internet aus dem Fest- oder Mobilfunknetz. Hierbei werden kostenpflichtige Daten auf das Telefon geladen. Ein missbräuchlicher Umgang mit dieser Technik hat Dialer schnell in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Immer wieder haben Smartphone- Nutzer:innen beim Surfen im Internet auf korrumpierte Banner oder Pop-ups geklickt und dadurch unbemerkt eine Software auf ihre Handys geladen, die beispielsweise überteuerte SMS-Services auf dem Smartphone einrichtet. Nutzer:innen können eine Sperrung Ihrer Mobilfunknummern gegen Dialer bei ihrem Netzbetreiber beantragen.
Einheitliche Behördenrufnummern
Deutschlands öffentliche Verwaltung ist unter der Nummer 115 erreichbar, der sogenannten Bürgerhotline.
Freephone-Nummern (0800)
Andere Bezeichnungen für diese Nummern sind Freecall, Grüne Nummer oder Toll-Free-Number. Alle Sonderrufnummern mit der Vorwahl 0800 (Free-Call-Dienste) sind für die Anrufenden kostenlos. Die Kosten übernimmt das Unternehmen, das die Nummer besitzt. Mehrwertdienste (0900)
Dies sind Dienstleistungen, bei denen das Angebot des Telefonanbieters über die reine Bereitstellung der Verbindung hinausgeht. Diese Services sind in der Regel kostenpflichtig und umfassen beispielsweise das Senden und Empfangen von Wetterinformationen, mobile Transaktionen oder Unterhaltungsdienste.
Dazu gehören unter anderem die 0900er-Nummern. Die Kosten hierfür können die Anbieter innerhalb eines gesetzlichen Rahmens frei festlegen. Bei einer 0900-Nummer kosten Gespräche maximal 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Anruf (Stand: Februar 2025). Die Nummer nach der 0900 zeigt auf, um welche Art von Dienst es sich handelt: Notrufnummern
Nummern wie 110 oder 112 sind jederzeit kostenlos erreichbar, nicht nur vom Mobilfunk- und Festnetz, sondern auch über Funk und Rufsäulen.
Persönliche Rufnummern (0700)
Mittlerweile bieten die meisten großen Telekommunikationsanbieter keine 0700er-Nummern mehr an. Es gibt aber Ausnahmen – und so funktioniert es: Privatpersonen und juristische Personen können gegen eine einmalige Gebühr spezielle Nummern mit der Vorwahl 0700 beantragen. Die Bundesnetzagentur vergibt diese Nummern. Sie bleiben im Zweifelsfall lebenslang im Besitz des Antragstellers, sind nicht an einen festen Telefonanschluss gebunden und können flexibel und ortsunabhängig weitergeleitet werden.
Seit 2021 gilt eine Preisobergrenze von 9 Cent pro Minute für Anrufe zu persönlichen Rufnummern. Zusatzkosten, die beispielsweise durch eine Weiterleitung ins Mobilfunknetz oder ins Ausland entstehen, trägt die angerufene Person.
Servicedienste (0180)
Anrufe zu Nummern mit der Vorwahl 0180 kosten Anrufer:innen zwischen 3,9 und 14 Cent pro Minute. Früher wurden die Kosten zwischen den Inhaber:innen und den Anrufer:innen nach dem Shared-Cost-Serviceprinzip aufgeteilt. Für die Anrufenden sind die Gebühren jedoch meist höher als bei normalen Festnetzanrufen, da die Telefongebühren für 0180-Nummern in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Für Smartphone-Nutzer:innen können diese Nummern unter Umständen sehr teuer werden, da Minutenpreise von fast einem Euro keine Seltenheit sind.
Wichtig: Genaue Informationen zu den Preishöchstgrenzen der verschiedenen Sonderrufnummern regelt der Paragraph 112 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Testrufnummern
Zur Überprüfung der Verbindung mit dem Mobilfunk- oder Festnetz können Nutzer:innen Testrufnummern wählen. Sie heißen auch Dummy-Nummern. Gern wird z. B. die Zeitansage unter der Nummer 040428990 als Testrufnummer benutzt.
Voting- und Gewinnspielnummern (0137)
Die Vorwahl 0137 wird in Deutschland für Dienste genutzt, bei denen viele Anrufe gleichzeitig eingehen. Heute kommen diese Nummern vor allem bei Gewinnspielen und beim Voting in Fernsehshows zum Einsatz. Bei 0137er-Nummern fallen Kosten auch für Anrufversuche an. Das beschert etwa TV-Sendern zusätzliche Einnahmen, wenn sie Gewinnspiele ausrichten. Die erste Ziffer (1–9) nach der 0137 gibt die Kosten an, die pro Minute oder pro Gespräch anfallen. Ein Anruf mit der Vorwahl 0137-7 kostet z. B. aktuell einen Euro (Stand Februar 2025).
Zentrale Anlaufstellen zur Sperrung elektronischer Berechtigungen
Unter der Nummer 116 116 können Nutzer:innen die Sperrung von beispielsweise EC- oder Kreditkarten, Krankenversicherungskarten und Mitarbeiterausweisen veranlassen. Dieser Dienst wird von der Bundesnetzagentur bereitgestellt.