ERP-Systeme erfassen und speichern üblicherweise auch persönliche Daten, beispielsweise von Ihren Mitarbeiter:innen und Ihren Kund:innen. Alle in der EU ansässigen oder tätigen Unternehmen müssen deshalb innerhalb ihrer ERP-Installationen auch die Vorgaben Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten und erfüllen.
Neben den Prinzipien der Datensparsamkeit und der obligatorischen Einwilligung von Mitarbeiter:innen und Kund:innen zur Erfassung persönlicher Daten ist insbesondere bei Cloudlösungen auch der Speicherort dieser Daten von besonderer Bedeutung. Ein Datenstandort in der EU oder einem zertifizierten Drittstaat, eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von der Erfassung der Daten bis zu deren Speicherung sowie die Löschung nicht mehr benötigter persönlicher Daten gehören zu den grundlegenden Prinzipien eines DSGVO-konformen Umgangs mit Daten.
Daher sollten Sie mit Ihrem ERP-Dienstleister auch dieses Thema bei der Einführung von Microsoft Dynamics 365 besprechen.Microsoft hat diesbezüglich in den vergangenen Jahren bereits einige Änderungen an seinen Software-Architekturen vorgenommen. Um sicher zu gehen, sollten Sie darüber hinaus noch weitere Maßnahmen ergreifen. So gibt es von verschiedenen Anbietern beispielsweise Erweiterungen oder Tool-Boxes für Microsoft 365 und Microsoft Dynamics 365, mit denen Sie Ihren Datenverkehr zwischen Abteilungen, Standorten und Cloudspeichern sicher verschlüsseln.
Ergänzend sollten Sie auch Ihre Mitarbeiter:innen regelmäßig zum verantwortlichen und DSGVO-konformen Umgang mit persönlichen Daten schulen. Gerade integrierte Software-Lösungen bieten immer auch Möglichkeiten, persönliche Daten ungewollt unverschlüsselt weiterzugeben oder an Orten zu speichern, die nicht der DSGVO entsprechen.