Die bereits bestehenden Regelungen für Roaming sowie die Folgen des aktuellen EuGH-Urteils sorgen dafür, dass Sie zukünftig noch entspannter mit Ihrem Smartphone telefonieren können. Allerdings gibt es auch weiterhin Dinge, auf die Sie achten sollten, wenn Sie mit Ihrem Handy ins Ausland oder im Ausland telefonieren.
Privat- und Geschäftskund:innen
Zunächst das Wichtigste für Sie als Geschäftskund:in: Die Regelung von 2019 betrifft zwar nur Privatkund:innen. Allerdings profitieren auch Vodafone-Businessnutzer:innen vom EuGH-Beschluss und dessen Auswirkungen –und das vollkommen kostenfrei: Mit den Business Prime-Tarifen. EU oder Nicht-EU
Sofern Sie planen, im außereuropäischen Ausland zu telefonieren, sollten Sie sich vor Reisen über die Tarife erkundigen. Vergessen Sie nicht, dass die Schweiz und Großbritannien keine EU-Länder ist; ebenso gehören beispielsweise die britischen Kanalinseln, die Isle of Man und Andorra nicht dazu. Schon in der Nähe der jeweiligen Grenzen kann es sein, dass sich Ihr Smartphone in ein fremdes Netz einbucht, wenn dieses ausreichend stark ist. Das lässt sich unterbinden, indem Sie in den Einstellungen Ihres Smartphones die automatische Netzwahl deaktivieren.
Satellitenverbindungen
Auf dem Wasser gilt dasselbe wie im außereuropäischen Ausland: Wenn Sie beispielsweise mit einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff unterwegs sind und Anrufe und Datenverbindungen nur über Satellitenverbindungen hergestellt werden können, greifen die EuGH-Beschlüsse nicht. Eine Kostenbremse tritt also nicht in Kraft und das Ergebnis kann für vermeidbare Überraschungen auf der Rechnung sorgen.
Datenvolumen
Sie haben einen Mobilfunktarif mit begrenztem Datenvolumen? Viele beliebte Anwendungen sind inzwischen äußerst datenhungrig und können Ihr Datenvolumen in kürzester Zeit aufbrauchen. Setzen Sie den Apps rechtzeitig Limits um Ihren Datenverbrauch unterwegs zu reduzieren oder wählen Sie für Ihre Geschäftsreisen einen passenden Business-Tarif mit Daten-Flatrate. Grenzen der neuen Regelung
Die neue Regelung erlaubt es den Mobilfunkanbietern auch in Zukunft, eine sogenannte Fair-use-Policy zu verfolgen. Wer sich dauerhaft – länger als vier Monate – im Ausland aufhält, sollte mit Aufschlägen rechnen. Damit soll verhindert werden, dass sich Kunden günstige Verträge aus dem EU-Ausland mitbringen oder Mobilfunkleistungen im Dauer-Roaming beziehen.
Am besten informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Mobilfunkanbieter, welche Kosten auf Sie zukommen können. Zudem bekommen Sie üblicherweise eine SMS mit den geltenden Tarifen, sobald sich Ihr Handy nach der Einreise in einem fremden Netz einbucht.