Ein Mann im Jeanshemd steht in einer Straße voller Boutiquen und schaut auf sein Smartphone
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Telefonieren & SMS ins Ausland: Die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Geschäftsreisende und Urlauber:innen konnten 2017 aufatmen. Mit einem wegweisenden Urteil begrenzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Roaming-Gebühren für Telefonate und SMS im EU-Ausland. Anrufe aus dem eigenen Heimatland ins Ausland konnten hingegen weiterhin kostspielig werden. Erst ein weiterer Entscheid des EuGH hat inzwischen auch diese Kosten EU-weit abgeschafft. Was die Änderungen im Einzelnen für Sie bedeuten und worauf Sie trotzdem weiterhin achten sollten, erfahren Sie hier.

Seit den beiden EuGH-Entscheidungen dürfen Anrufe ins Ausland netto maximal 19 Cent pro Minute kosten, während eine SMS netto mit nicht mehr als 6 Cent zu Buche schlagen darf – jeweils zuzüglich der Umsatzsteuer des Heimatlandes. Was rein rechtlich nur für Privatkund:innen galt, hat Vodafone mit seinen Prime-Tarifen auch für seine Geschäftskund:innen umgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Telefonieren ins EU-Ausland: Die neuen Bestimmungen des EuGH

Anrufe vom Handy ins EU-Ausland: Das konnte früher teuer werden. Die Höhe der fälligen Kosten hing vom Anbieter und dem Tarif des Anrufenden ab, ebenso wie von der Tageszeit und dem Land, in das der Anruf ging. 2019 hat sich dies durch eine Entscheidung des EuGH geändert. Auch SMS ins Ausland – soweit sie noch versendet werden – sind inzwischen günstiger. 
Davon betroffen sind Mobilfunkverträge in den 27 EU-Mitgliedsländern sowie in den drei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen) – wobei jeweils der nationale Umsatzsteuersatz dazu kommt. Privatkund:innen in Deutschland zahlen für Anrufe ins EU-Ausland also nur noch maximal 23 Cent pro Minute inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 Prozent, bei SMS ins Ausland kommen sie damit auf Kosten von maximal 7 Cent.
Frau telefoniert im Büro und guckt auf Computer-Monitor.

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Telefonieren und SMS im EU-Ausland: Roaming-Kosten seit 2017 gedeckelt

Roaming-Kosten waren bis Juni 2017 gewissermaßen ein Damokles-Schwert über den Köpfen von Reisenden: „Roaming“, vom englischen Wort für „herumwandern“, bedeutete im Bezug auf Mobilfunkverträge selten etwas Gutes. Die Handynutzung im Ausland konnte zu unvorhergesehenen Kosten führen. 
Im Juni 2017 wurde dann jedoch auf europäischer Ebene de facto die Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen. In der Umsetzung bedeutete dies einen Maximalwert für Aufschläge auf den jeweiligen Heimattarif. Damit wurde das sogenannte Roam-like-at-home-Prinzip (RLAH) eingeführt, also die Mobilfunknutzung „wie zu Hause“.
Die 2017 eingeführte Deckelung galt – und gilt weiterhin – nur für EU-Länder. Seit Mai 2017 konnten Sie mit Ihrem Handy beispielsweise bei einem Frankreich-Aufenthalt nach Deutschland oder in ein beliebiges anderes EU-Land telefonieren oder SMS senden. Dabei sind Sie bereits in den Genuss der Kostenbremse gekommen. Ebenso wurde das Datenroaming für den Aufenthalt in einem EU-Land gedeckelt. 
Das EuGH-Urteil führte dazu, dass seit 2019 eine ähnliche Deckelung auch für Anrufe aus dem EU-Heimatland ins EU-Ausland gilt.  

Telefonieren ins und im Ausland: Worauf Sie weiter achten sollten

Die bereits bestehenden Regelungen für Roaming sowie die Folgen des aktuellen EuGH-Urteils sorgen dafür, dass Sie zukünftig noch entspannter mit Ihrem Smartphone telefonieren können. Allerdings gibt es auch weiterhin Dinge, auf die Sie achten sollten, wenn Sie mit Ihrem Handy ins Ausland oder im Ausland telefonieren. 

Privat- und Geschäftskund:innen

Zunächst das Wichtigste für Sie als Geschäftskund:in: Die Regelung von 2019 betrifft zwar nur Privatkund:innen. Allerdings profitieren auch Vodafone-Businessnutzer:innen vom EuGH-Beschluss und dessen Auswirkungen –und das vollkommen kostenfrei: Mit den Business Prime-Tarifen.

EU oder Nicht-EU

Sofern Sie planen, im außereuropäischen Ausland zu telefonieren, sollten Sie sich vor Reisen über die Tarife erkundigen. Vergessen Sie nicht, dass die Schweiz und Großbritannien keine EU-Länder ist; ebenso gehören beispielsweise die britischen Kanalinseln, die Isle of Man und Andorra nicht dazu. Schon in der Nähe der jeweiligen Grenzen kann es sein, dass sich Ihr Smartphone in ein fremdes Netz einbucht, wenn dieses ausreichend stark ist. Das lässt sich unterbinden, indem Sie in den Einstellungen Ihres Smartphones die automatische Netzwahl deaktivieren. 

Satellitenverbindungen

Auf dem Wasser gilt dasselbe wie im außereuropäischen Ausland: Wenn Sie beispielsweise mit einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff unterwegs sind und Anrufe und Datenverbindungen nur über Satellitenverbindungen hergestellt werden können, greifen die EuGH-Beschlüsse nicht. Eine Kostenbremse tritt also nicht in Kraft und das Ergebnis kann für vermeidbare Überraschungen auf der Rechnung sorgen. 

Datenvolumen

Sie haben einen Mobilfunktarif mit begrenztem Datenvolumen? Viele beliebte Anwendungen sind inzwischen äußerst datenhungrig und können Ihr Datenvolumen in kürzester Zeit aufbrauchen. Setzen Sie den Apps rechtzeitig Limits um Ihren Datenverbrauch unterwegs zu reduzieren oder wählen Sie für Ihre Geschäftsreisen einen passenden Business-Tarif mit Daten-Flatrate.

Grenzen der neuen Regelung

Die neue Regelung erlaubt es den Mobilfunkanbietern auch in Zukunft, eine sogenannte Fair-use-Policy zu verfolgen. Wer sich dauerhaft – länger als vier Monate – im Ausland aufhält, sollte mit Aufschlägen rechnen. Damit soll verhindert werden, dass sich Kunden günstige Verträge aus dem EU-Ausland mitbringen oder Mobilfunkleistungen im Dauer-Roaming beziehen. 
Am besten informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Mobilfunkanbieter, welche Kosten auf Sie zukommen können. Zudem bekommen Sie üblicherweise eine SMS mit den geltenden Tarifen, sobald sich Ihr Handy nach der Einreise in einem fremden Netz einbucht. 
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Mit dem Smartphone in der EU: Keine Grenzen

Mit der Regelung für Telefonate von einem EU-Heimatland ins EU-Ausland wächst der europäische Wirtschaftsraum weiter zusammen. Und dank den Vodafone Prime-Tarifen gilt dies nicht nur für Privat-, sondern auch für Geschäftskund:innen:
  • Mit den Prime-Tarifen profitieren Vodafone-Kund:innen von der 360° Europa-Flat: Überall in Europa, Schweiz und Liechtenstein unbegrenzt telefonieren und simsen.
  • Nachdem das Telefonieren im EU-Ausland bereits 2017 reguliert wurde, ist dies ein logischer Schritt hin zu noch mehr Kostentransparenz.
  • Erkundigen Sie sich bei geplanten Reisen in das Nicht-EU-Ausland über Tarife und spezielle Angebote für Ihre Destination.
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