Beim hybriden Arbeiten wird zwischen vier unterschiedlichen Anwesenheitsmodellen unterschieden:
Office-First: Hierbei wird hauptsächlich im Büro gearbeitet. Das Arbeiten im Homeoffice hat nur einen sehr kleinen Anteil an der gesamten Arbeitszeit.
Teilflexible Arbeit: Dieses Modell kennt zwei Unterarten. Bei der synchron hybriden Arbeit hat das gesamte Team feste Tage, an denen alle Mitarbeiter:innen „synchron“ im Büro arbeiten. Bei der statisch hybriden Arbeit gibt es hingegen individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, an welchen Tagen die einzelnen Beschäftigten jeweils zu Hause oder im Büro arbeiten.
Vollflexible Arbeit: Bei diesem Modell entscheiden allein die Mitarbeiter:innen, wann sie im Büro, unterwegs oder im Homeoffice arbeiten. Dieses Modell wird daher auch WFA „Work from anywhere“ (WFA) genannt, frei übersetzt also: “Von überall aus arbeiten”.
Remote-First: Das Arbeiten außerhalb des Büros hat hier grundsätzlich Vorrang. Die Mitarbeiter:innen sind nur noch ausnahmsweise im Büro am Firmensitz, beispielsweise zu wichtigen Kundenterminen oder zu bestimmten Präsenzbesprechungen.
Zusätzlich zu den Anwesenheitsmodellen gibt es auch noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen:
Feste Arbeitszeiten (auch „Nine-to-Five-Jobs“ genannt): Hier bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeiten.
Teilflexibel (auch Gleitzeit genannt): Für die Mitarbeiter:innen gibt es feste Kernzeiten, in denen alle Beschäftigten anwesend sind. In diesen Zeiten finden beispielsweise auch Konferenzen statt. Die Kernzeiten decken aber nur einen Teil der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit ab. Die Beschäftigten entscheiden selbständig, ob sie die verbleibenden Arbeitsstunden vor oder nach den Kernzeiten abarbeiten.
Vollständig freie Arbeitszeiten (auch Vertrauensarbeitszeit genannt): Die Beschäftigten entscheiden allein, zu welchen Zeiten sie arbeiten. Ursprünglich entfiel bei diesem Modell in vielen Firmen die Arbeitszeiterfassung komplett, weil hierbei allein die erbrachte Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes München vom Oktober 2022 müssen Arbeitgeber mittlerweile auch bei Vertrauensarbeitszeit die geleisteten Arbeitszeiten erfassen und dem Betriebsrat hierüber auf dessen Wunsch hin Auskunft erteilen.
Die einzelnen Anwesenheitsmodelle und Arbeitszeitregelungen für hybride Arbeit können Sie nahezu beliebig kombinieren, sodass in der Praxis viele unterschiedliche Modelle entstehen. Je nach gewähltem Modell können Sie auch die Organisation der Arbeitsplätze in Ihren Büroräumen entsprechend anpassen.
Beispielsweise können Sie für Mitarbeiter:innen, die nach dem Prinzip Office-First arbeiten, weiterhin persönliche Arbeitsplätze im Büro einrichten. Für Beschäftigte, die Remote-First tätig sind und zu Hause bereits einen vollständig ausgestatteten Telearbeitsplatz besitzen, richten Sie für die verbleibenden Bürotage hingegen sogenannte Schreibtischpools ein.
Ihre Mitarbeiter:innen suchen sich dort zu Arbeitsbeginn einen freien Schreibtisch, an dem sie an diesem Tag arbeiten. Dieses System wird auch Flex-Desk oder Desk-Sharing genannt. Das bedeutet frei übersetzt: „flexibler Schreibtisch“ oder „Geteilter Arbeitsplatz“. Mit technischen Lösungen wie Workplace-as-a-Service können Sie die Einrichtung dieser Arbeitsplätze an einen externen Dienstleister vergeben und dadurch standardisieren und Kosten sparen. So haben Ihre Mitarbeiter:innen überall immer die gleichen bekannten Arbeitsumgebungen und müssen sich nicht um Software-Installationen oder Updates kümmern. Welche Variante Sie für Hybrid Working wählen, hängt im Einzelfall auch von den Abläufen in Ihrem Unternehmen und Ihrer Unternehmenskultur ab. Außerdem sollten Sie hybride Arbeitsmodelle zusätzlich mit dem Betriebsrat abstimmen.