Junger Mann mit Bart sitzt am Schreibtisch und arbeitet am Laptop, neben seinem Stuhl schläft ein Hund.
Unified Communication

Homeoffice: Das sollten Sie wissen

Gekommen, um zu bleiben: Homeoffice ist mittlerweile zum festen Bestandteil des Arbeitslebens in Deutschland avanciert. In der Studie „Home sweet Homeoffice“ (PwC, August 2023) geben 72 Prozent der Befragten an, in ihrem Unternehmen an bestimmten Tagen zu Hause zu arbeiten und diese Tage frei wählen zu können. Doch was genau bedeutet der Begriff Homeoffice? Erfahren Sie hier mehr über das Arbeiten von zu Hause aus sowie über die Abgrenzung zu Telearbeit und mobiler Arbeit.

Inhaltsverzeichnis

Definition von Homeoffice und Abgrenzung zu Telearbeit und Co.

Der Begriff Homeoffice setzt sich aus den englischen Wörtern „home“ (Zuhause) und „office“ (Büro) zusammen. Er bezeichnet das gelegentliche oder ständige Arbeiten von Arbeitnehmer:innen außerhalb der Firma in ihren privaten Räumlichkeiten. Kontakt zum Unternehmen halten Beschäftigte via PC, Laptop, Smartphone oder Festnetztelefon. Eine stabile Internetverbindung ist unter anderem Grundvoraussetzung für die Arbeit im Homeoffice.
Der allgemeine Sprachgebrauch setzt Homeoffice häufig mit Telearbeit oder mobilem Arbeiten gleich – die drei Arbeitsmodelle unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Aspekten voneinander.
Während der Begriff Homeoffice seitens des Gesetzgebers nicht exakt definiert ist, gibt es für die Telearbeit klare gesetzliche Vorgaben (siehe § 2 Absatz 7 Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV]): Sie erfolgt zu festen Arbeitszeiten an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Zuhause der Arbeitnehmer:innen. Die Bedingungen der Telearbeit sind vertraglich festgelegt, die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das unter anderem regelmäßige Pausen (§ 4 ArbZG) sowie eine Ruhezeit von elf Stunden (§ 5 ArbZG) vorsieht, gilt für Beschäftigte im Homeoffice sowie für Telemitarbeiter:innen gleichermaßen. In Sachen Arbeitsschutz dagegen spielt die Differenzierung zwischen Telearbeit und Homeoffice eine erhebliche Rolle.
Zwar findet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auch im Homeoffice Anwendung: Vorgesetzte müssen sich über die Umstände des heimischen Arbeitsplatzes informieren sowie ihre Mitarbeiter:innen auf deren Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung üblicher Arbeitsschutzmaßnahmen hinweisen. Strenge Vorgaben zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang ArbStättV Punkt 6) gelten jedoch ausschließlich für die Telearbeit.
Zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit besteht ebenfalls ein deutlicher Unterschied. Das Arbeiten im Homeoffice ist in der Regel an einen Arbeitsplatz in den heimischen vier Wänden gebunden. Das mobile Arbeiten hingegen bietet Beschäftigten die Möglichkeit, ihre beruflichen Aufgaben an jedem beliebigen Ort außerhalb des Unternehmens zu erfüllen. Sie müssen nicht notwendigerweise von zu Hause aus arbeiten, sondern lediglich ihre Erreichbarkeit gewährleisten.
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Diese Formen der Arbeit von zu Hause aus gibt es

Wer trägt die Kosten für die Ausstattung im Homeoffice?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel für das Arbeiten im Homeoffice zur Verfügung zu stellen (etwa internetfähige Tablets, Laptops oder Mobiltelefone). Mitarbeiter:innen müssen ihre eigenen mobilen Endgeräte nicht für Arbeitstätigkeiten nutzen.

Auch wenn bisher noch keine gesetzliche Definition für den Begriff Homeoffice existiert: Im Allgemeinen bezeichnet dieser das regelmäßige Arbeiten an einem Arbeitsplatz im eigenen Haushalt. Aktuell gibt es für Arbeitnehmer:innen in Deutschland zwei Arten, ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice auszuüben.
  • Heimbasiertes Arbeiten: Hier bearbeiten Beschäftigte ihre täglichen Aufgaben ausschließlich im Homeoffice – inklusive geregelter Arbeitszeiten.
  • Hybrides Arbeiten: Hier verrichten Arbeitnehmer:innen ihren Job abwechselnd im Homeoffice und vor Ort im Unternehmen.
Wichtig zu wissen: Die Einhaltung der Schriftform ist für Homeoffice-Vereinbarungen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die schriftliche Fixierung der Rahmenbedingungen ist jedoch spätestens dann empfehlenswert, wenn Unternehmen und Beschäftigte feste Homeoffice-Absprachen getroffen haben. Folgende Details sollten Sie in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag regeln:
  • die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes
  • die Übernahme anfallender Kosten im Homeoffice
  • die Regelung sowie die Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten
  • die Festlegung von Aufgaben, Bearbeitungsfristen, Zielen und Messbarkeit
  • die Festlegung von Zeitfenstern für die Erreichbarkeit der Beschäftigten
  • der Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit im Homeoffice
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Diese Jobs bieten sich besonders gut für Homeoffice an

Dank fortschrittlicher IT-Infrastruktur und smarter Softwarelösungen ergeben sich für Unternehmen heute mehr und mehr Möglichkeiten, ihren Beschäftigen den Wunsch nach Homeoffice zu erfüllen – und so einen Teil zur Verbesserung der Work-Life-Balance beizutragen.
Jobs, die überwiegend am PC oder Laptop erledigt werden, bieten sich dabei ideal für das Homeoffice an. Die meisten Bürotätigkeiten lassen sich in digitalen Zeiten und mit cloudbasierten Tools wie Microsoft 365 Business und Co. unkompliziert vom heimischen Schreibtisch aus erledigen. Insbesondere diese Berufe kommen für die Arbeit im Homeoffice infrage:
  • Programmierer:in
  • Softwareentwickler:in
  • Onlinemarketing-Manager:in
  • Grafikdesigner:in
  • Texter:in
  • Lektor:in
  • Call-Center-Mitarbeiter:in
  • Social-Media-Manager:in
  • Übersetzer:in
  • Sekretär:in
Die Arbeit von zu Hause aus ist allerdings nicht für alle Berufsgruppen möglich. Handwerker:innen beispielsweise können ihren gewohnten Arbeitsstätten vor Ort nicht fernbleiben. Auch die folgenden Jobs eignen sich nicht oder nur teilweise für eine Tätigkeit im Homeoffice:
  • Pflegekraft
  • Sanitäter:in
  • Arzt/Ärztin
  • Physiotherapeut:in
  • Verkäufer:in
  • Florist:in
  • Gastronomiefachkraft
  • Koch/Köchin
  • Bäcker:in
  • Hotelfachkraft
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Vor- und Nachteile von Homeoffice im Überblick

Weniger Kosten für Büroräume, mehr Motivation für Beschäftigte aufgrund flexibler Arbeitsmodelle: Durch die Einführung von Homeoffice können Unternehmen profitieren. Nicht zuletzt bedeuten attraktive Jobbedingungen einen Wettbewerbsvorteil bei der Fachkräftesuche.
Doch Homeoffice bietet nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. Themen wie Datenschutz oder Datensicherheit können eine Herausforderung sein. Mehr dazu erfahren Sie an anderer Stelle hier im V-Hub.

Das Setup: Wichtige Infos

Ihre Mitarbeiter:innen sollen im Homeoffice möglichst stressfrei und effizient arbeiten? Dann ist die richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören nicht nur eine moderne technische Ausstattung, sondern auch eine ergonomische Büroeinrichtung. Im V-Hub erfahren Sie, mit welchem Homeoffice-Setup Unternehmen ideale Arbeitsbedingungen schaffen.
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Arbeitszeiterfassung: Darauf sollten Sie achten

Arbeitnehmer:innen in Deutschland müssen ihre Arbeitszeit komplett erfassen – so sieht es ein im September 2022 gefällter Entscheid des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vor. Das gilt auch für Beschäftigte im Homeoffice. Arbeitgeber sind laut § 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein entsprechendes System zur Aufzeichnung einzuführen. Lesen Sie mehr dazu, wie Arbeitszeiterfassung im Homeoffice funktioniert.

Führung im Homeoffice: Darauf kommt es an

Führung auf Distanz – eine der Herausforderungen, welche die Einführung von Homeoffice in Unternehmen mit sich bringt. Kommunikation und Vertrauen bilden die Grundlage dafür, dass Führung im Homeoffice gelingt. Ebenfalls ein zentraler Faktor: Vorgesetzte sowie Mitarbeitende müssen gegenseitige Erwartungen unmissverständlich klären und sich regelmäßig über den Stand der Arbeit austauschen.
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Homeoffice-Förderung: Diese Möglichkeiten bietet der Staat

Homeoffice gehört inzwischen in vielen Unternehmen zum „New Normal“. Hochqualifizierte Fachkräfte setzen voraus, dass ihnen potenzielle Arbeitgeber:innen flexible Arbeitsmodelle anbieten. Kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) fehlt es jedoch oft an der erforderlichen IT-Infrastruktur. Bund und Länder unterstützen die Digitalisierung deshalb mit verschiedenen Förderprogrammen. Wir haben eine Übersicht der staatlichen Fördermittel für Homeoffice-Arbeitsplätze für Sie zusammengestellt.
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Das Wichtigste zu Homeoffice in Kürze

  • Homeoffice steht für das gelegentliche oder ständige Arbeiten von Beschäftigten außerhalb des Unternehmens in ihren privaten Räumlichkeiten.
  • Der Begriff Homeoffice ist gesetzlich nicht definiert, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gelten dennoch.
  • Die Einhaltung der Schriftform ist für Homeoffice-Vereinbarungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, die schriftliche Fixierung der Rahmenbedingungen empfiehlt sich jedoch, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Datensicherheit.
  • Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die nötigen Arbeitsmittel für die Tätigkeit im Homeoffice bereitzustellen.
  • Homeoffice ist nicht für alle Berufsgruppen möglich. Die Arbeit von zu Hause aus bietet sich vor allem für Bürotätigkeiten an.
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0180er-Vorwahlen: Diese Abrechnungsmodelle gibt es

Viele Unternehmen setzen inzwischen auf 0180-Service-Rufnummern. Diese Sonderrufnummern bieten zahlreiche Vorteile. Hierüber können Sie beispielsweise Kundendienst-Hotlines einrichten oder Bestell-Hotlines schalten. Wie die Nummern mit der 0180er-Vorwahl funktionieren und welche Kosten- und Abrechnungsmodelle es dabei gibt, erfahren Sie hier. Der Kundenservice ist längst im Internet angekommen: Durch Messenger, E-Mail, und Videokonferenzen bestehen eine Menge Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zwischen Kund:innen und Unternehmen. Dennoch ist die telefonische Erreichbarkeit für Unternehmen nach wie vor äußerst wichtig. Viele Kund:innen legen Wert auf ein persönliches Gespräch und schätzen den direkten telefonischen Kontakt. Somit zeigen Unternehmen durch eine Service-Hotline, dass sie Wert auf guten Service legen.

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