Unter einer „Taxonomie“ versteht man generell die Einordnung in ein bestimmtes System beziehungsweise eine Aufteilung in verschiedene „Klassen“. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Nachhaltigkeitsaktivitäten miteinander vergleichbar macht. Im Gegensatz zur vorherigen nichtfinanziellen Berichterstattung erweitert die EU-Taxonomie die Angabepflichten und siedelt diese direkt im Lagebericht an. Die Kennzahlen beziehen sich zum Beispiel auf Luftverschmutzung, Biodiversität, Wassernutzung oder Arbeitssicherheit.
Neu ist auch die Anforderung eines maschinenlesbaren elektronischen Formats und die erstmals eingeführte Prüfungspflicht. Ein weiteres Merkmal ist die „doppelte Wesenheit“. Sie sorgt dafür, dass ein Bericht sowohl zeigt, wie sich die Aktivitäten eines Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte auswirken (Inside-out-Perspektive); als auch umgekehrt, wie Umweltaspekte die Lage der Geschäftstätigkeit und das Geschäftsergebnis beeinflussen (Outside-in-Perspektive).
Ein Ziel der EU-Taxonomie ist es, dem sogenannten Greenwashing entgegenzuwirken – auch bei Finanzprodukten.
Die Vorgehensweise steht zum Teil noch am Anfang. Taxonomie-Aktivitäten können sich auch auf die Lieferketten erstrecken. Und das macht den Wandel komplex: Fachgremien, inklusive der Wirtschaftsprüfer, beraten sich hierzu anhand von Erfahrungswerten.
Mit der EU-Taxonomie wächst der rechtliche Rahmen für die bisherige CSR-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting), die ab 2022 als CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bezeichnet wird. Sie definiert völlig neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – zusammen mit der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) und der Taxonomie-Verordnung.