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ESRS: Die European Sustainability Reporting Standards einfach erklärt

Eine neue Ära der Transparenz bricht an: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte an einheitlichen EU-Standards orientieren. Das macht die Informationen klarer, verständlicher und vor allem vergleichbarer. Unser Beitrag zeigt Ihnen, was hinter ESRS steckt, welche Risiken und Chancen es gibt und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Bislang hatten Unternehmen die Wahl, welches Rahmenwerk sie ihren Nachhaltigkeitsberichten zugrunde legen wollen. In Europa waren die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) am weitesten verbreitet. In Deutschland galt bislang der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als das gängige Rahmenwerk – wobei dieser die GRI einschließt.

Die im Januar 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) bringt einheitliche Berichtsstandards mit sich: die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Die ESRS-Standards betrachten die Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung. Sie sind ein wichtiges Puzzlestück im europäischen „Green Deal“ für den grünen Umbau der Wirtschaft. Das erste Set der ESRS gilt für viele Unternehmen schon ab dem Geschäftsjahr 2024.

Inhaltsverzeichnis

Was steckt hinter der Abkürzung ESRS?

Schritt für Schritt entwickelt die EU neue Regulierungen für ihre Mitgliedsstaaten, um ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen. Bei den ESRS handelt es sich um branchenübergreifende Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit. Sie sollen auch sicherstellen, dass Unternehmen ihre zukunftsgerichteten Informationen hierzu offenlegen. So können Stakeholder wie zum Beispiel Kunden, gesellschaftliche Interessengruppen, Lieferanten, Mitarbeitende oder Aktionäre die langfristigen Nachhaltigkeitsziele eines Unternehmens bewerten.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die ESRS unter der Vorgabe entwickelt, bestehende Regulierungen so weit wie möglich einzubeziehen. Dazu gehört auch die EU-Taxonomie-Verordnung, die seit 2022 zu beachten ist. Damit wurden zunächst die Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen geschaffen.
Im Juli 2023 dann hat die Europäische Kommission die ESRS verabschiedet. Sie sind bindend für Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Die CSRD-Regelungen wiederum sind von den EU-Mitgliedsstaaten seit dem 6. Juli 2024 umzusetzen, in Deutschland erfolgte bis dahin ihre Einführung in das Handelsgesetzbuch (HGB). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ab 2025 die ersten Geschäftsberichte auf Basis der ESRS veröffentlicht werden.
Set 1 der ESRS gilt zunächst für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften. Ab 2025 gelten die neuen Berichtsstandards auch für alle anderen großen Unternehmen.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind gemäß den Vorgaben der CSRD erst ab 2026 entsprechend den ESRS-Standards berichtspflichtig; es sei denn, sie machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Einführung bis 2028 hinauszuzögern.
ine Hand zeigt mit einem Kugelschreiber auf ein stilisiertes ESG-Symbol. Um das ESG-Symbol sind weitere Symbole angeordnet.

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Diese European Sustainability Reporting Standards gibt es

Aktuell bestehen die Kriterien und Indikatoren für das Nachhaltigkeits-Reporting aus einem ersten Set mit 12 Standards. Es umfasst zwei übergreifende und zehn thematische Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Englisch: Environmental, Social, Governance – ESG).
Den ESRS-Standards sind wiederum 826 pflichtmäßig zu beachtende Datenpunkte und 257 Wahlangaben zugeordnet, doch nicht alle davon sind für jedes Unternehmen relevant. Zudem gibt es einen Wesentlichkeitsvorbehalt: Bestimmte Angaben kann ein Unternehmen weglassen, wenn sie nachweislich für die Geschäftsaktivität nicht wesentlich sind.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen noch branchenspezifische und speziell auf KMU zugeschnittene Standards folgen.

Die zwölf Standards im Überblick

Allgemeine Standards
  • 1. ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen: Diese Standards legen fest, wie ein ESRS-konformer Nachhaltigkeitsbericht erstellt und dargestellt werden muss.
  • 2. ESRS 2 – Allgemeine Angaben: Hierunter fallen allgemeine Angaben zu Themen wie Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Umweltstandards
  • 3. ESRS E1 – Klimawandel: Diese Standards enthalten Pflichtangaben für Unternehmen zu den Bereichen Anpassung an den Klimawandel, Energieverbrauch sowie Risiken und Chancen des Klimawandels.
  • 4. ESRS E2 – Umweltverschmutzung: Berichtspflicht zur Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden oder Nahrungsmitteln, etwa durch Mikroplastik.
  • 5. ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen: Diese Standards legen fest, wie Unternehmen über Wasserverbrauch, -entnahme und -ableitung sowie die Nutzung von Meeresressourcen berichten sollen.
  • 6. ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Berichtspflicht zu Auswirkungen auf den Rückgang der Biodiversität und der Artenvielfalt sowie auf Ökosysteme.
  • 7. ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft: Berichtspflicht über Zu- und Abflüsse von Ressourcen, zum Beispiel Abfälle.
Soziale Standards
  • 8. ESRS S1 – Eigene Belegschaft: Informationen über Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung und Diversität der Mitarbeitenden.
  • 9. ESRS S2– Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette: Erweiterte Auskunftspflicht für die Wertschöpfungskette, zum Beispiel in Bezug auf Lieferanten.
  • 10. ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften: Auskunftspflicht über den Einfluss auf die Rechte lokaler Gemeinschaften, die von einer Geschäftstätigkeit betroffen sind.
  • 11. ESRS S4 – Verbraucher:innen: Berücksichtigung der persönlichen Sicherheit, Privatsphäre und sozialen Integration von Verbraucher:innen in der Berichterstattung.
Governance-Standards
  • 12. ESRS G1 – Unternehmensführung: Auskunftspflicht zur Unternehmenskultur wie politisches Engagement, Korruption oder Tierschutz.
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Auswirkungen, Risiken und Chancen im ESRS

Eine zentrale Rolle spielen in den ESRS die Begriffe „Auswirkungen“, „Risiken“ und „Chancen“. Dabei beziehen sich die „Auswirkungen“ auf positive und negative Effekte, die ein Unternehmen durch seine Wirtschaftsaktivität auf die Umwelt sowie auf Wirtschaft und Gesellschaft hat. Gemeint sind zum Beispiel Emissionen, Ressourcennutzung, Abfallproduktion, Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende oder die Wertschöpfung, die ein Unternehmen erzielt.
Mit „Risiken“ sind im Sinne der ESRS zum einen physische Risiken gemeint, zum Beispiel durch den Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse, Hochwasser, Starkregen oder Dürre. Des weiteren gibt es regulatorische Risiken, beispielsweise finanzieller Art und solche, die durch Gesetzesbruch entstehen. Außerdem gibt es Reputationsrisiken, etwa als Folge der Erwartungen der oben genannten Stakeholder.
Zu den „Chancen“, die sich aus nachhaltigem Wirtschaften ergeben können, gehören beispielsweise Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne, etwa beim Einsparen von Strom oder Wasser sowie Reputationsgewinne und neue Möglichkeiten für Geschäftsmodelle.

Vor - und Nachteile für Unternehmen

Mit den ESRS können sich Unternehmen strategisch in einem spannenden Markt positionieren, der durch ein exponentiell wachsendes Umweltbewusstsein geprägt ist. Je früher Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskompetenzen ausbauen, desto besser sind die Voraussetzungen, sich auf diesem Gebiet einen Vorsprung zu erarbeiten. Dem Trend zur Nachhaltigkeit wird durch den grünen Deal der Europäischen Union und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen Vorschub geleistet.
Allerdings ist die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnamen in den relevanten ESG-Bereichen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) möglicherweise komplex. Externe Berater:innen können für die Umsetzung hilfreich sein, beispielsweise für Projekte der digitalen Transformation. Der SEED-Index belegt, dass Deutschland allein 36 Prozent mehr CO2 sparen könnte, wenn das Digitalisierungspotenzial ausgeschöpft würde.
Accenture hat eine Bitkom-Studie zu den Klimaeffekten der Digitalisierung durchgeführt. Demnach konnten durch das Internet of Things (IoT) im Bereich der Tierhaltung 53 Prozent der Methan-Emissionen reduziert werden. Weitere Fallstudien in den Bereichen Gesundheit, Arbeit & Business oder intelligente Stromnetze (Smart Grid) belegen weitere Reduktionspotenziale.
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Welche Standards sind verpflichtend und wie berichtet man sie?

Die allgemeinen Angaben (ESRS 2) sind Pflicht für alle Unternehmen. Thematische Standards, die für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens nicht wesentlich sind, darf es im Nachhaltigkeitsbericht ignorieren und kann optional hierzu eine kurze Begründung abgeben.
Dies gilt nicht für die Anforderung ESRS E1 zum Klimawandel. Hierzu ist die Offenlegung durch andere Vorschriften abgedeckt. Möchte ein Unternehmen diese Informationen dennoch weglassen, muss es ausführlich begründen, warum es die klimabezogenen Daten als unwesentlich für die eigene Geschäftstätigkeit betrachtet.

Das Wichtigste zum Thema ESRS in Kürze

  • Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beinhalten konkrete inhaltliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Die Nachhaltigkeitsstandards gelten für Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Die CSRD-Regelungen werden in den EU-Mitgliedsstaaten seit dem 6. Juli 2024 umgesetzt. Somit werden die ersten auf den ESRS basierenden Geschäftsberichte ab 2025 veröffentlicht.
  • Durch die ESRS-Standards sollen Nachhaltigkeitsberichte transparenter und vergleichbarer werden. Sie bestehen aktuell aus einem Set aus 12 Standards. Zwei davon sind allgemeiner Natur, die übrigen zehn sind themenbezogen angesiedelt in den ESG-Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance).
  • Die ESRS anzuwenden, bringt Chancen und Risiken mit sich. Einerseits gibt es Wachstumspotenziale und Zukunftschancen in einer dynamisch wachsenden nachhaltigen Wirtschaft. Andererseits gibt es zum Teil umfangreiche Transformationsanforderungen, für die externe Beratung nötig sein kann.
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