Schritt für Schritt entwickelt die EU neue Regulierungen für ihre Mitgliedsstaaten, um ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen. Bei den ESRS handelt es sich um branchenübergreifende Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit. Sie sollen auch sicherstellen, dass Unternehmen ihre zukunftsgerichteten Informationen hierzu offenlegen. So können Stakeholder wie zum Beispiel Kunden, gesellschaftliche Interessengruppen, Lieferanten, Mitarbeitende oder Aktionäre die langfristigen Nachhaltigkeitsziele eines Unternehmens bewerten.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die ESRS unter der Vorgabe entwickelt, bestehende Regulierungen so weit wie möglich einzubeziehen. Dazu gehört auch die EU-Taxonomie-Verordnung, die seit 2022 zu beachten ist. Damit wurden zunächst die Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen geschaffen.
Im Juli 2023 dann hat die Europäische Kommission die ESRS verabschiedet. Sie sind bindend für Unternehmen, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Die CSRD-Regelungen wiederum sind von den EU-Mitgliedsstaaten seit dem 6. Juli 2024 umzusetzen, in Deutschland erfolgte bis dahin ihre Einführung in das Handelsgesetzbuch (HGB). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ab 2025 die ersten Geschäftsberichte auf Basis der ESRS veröffentlicht werden.
Set 1 der ESRS gilt zunächst für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften. Ab 2025 gelten die neuen Berichtsstandards auch für alle anderen großen Unternehmen.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind gemäß den Vorgaben der CSRD erst ab 2026 entsprechend den ESRS-Standards berichtspflichtig; es sei denn, sie machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Einführung bis 2028 hinauszuzögern.