Mit der ESG-Gesetzgebung greift die EU das Problem auf, dass es bisher noch keine eindeutige und rechtlich verbindliche Definition dafür gibt, was „nachhaltiges“ oder „grünes“ unternehmerisches Handeln eigentlich ist. Bei den ESG-Kriterien geht es um die Bewertung, wie nachhaltig ein Unternehmen tatsächlich wirtschaftet und welche Nachhaltigkeitsrisiken es birgt.
Der ESG-Rechtsrahmen ermöglicht es erstmals, betriebliche Nachhaltigkeitsleistungen zu messen und zu vergleichen. Sowohl die CSRD als auch die EU-Taxonomie enthalten ESG-Kriterien; sie beziehen sich auf folgende drei Bereiche:
„E“ steht für den englischen Begriff Environment (Umwelt) und beschreibt Kennzahlen für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienz.
„S“ steht für den englischen Begriff Social (Soziales) und beinhaltet die Analyse von Aspekten wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Diversität sowie die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen übernimmt.
„G“ bezieht sich auf Governance (Unternehmensführung). Darunter fallen Steuerungs- und Kontrollprozesse und ihre nachhaltige Ausrichtung.
Gründer:innen sollten sich möglichst früh überlegen, wie ihr Unternehmen hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgestellt sein soll und wo ihre eigenen Stärken und Schwächen liegen. Dies spielt bereits heute eine Rolle, wenn Sie zum Beispiel Kredite beantragen oder eine andere Finanzierungsquelle erschließen.
Daten für die ESG-Leistung effizient sammeln und nutzen
Verschiedene Softwarehersteller bieten „fertige“ Lösungen an, mit denen Unternehmen ihre ESG-Leistung schnell und einfach überprüfen können. Dabei geht es um die detaillierte Betrachtung, welche Aktivitäten zu positiven Nachhaltigkeitseffekten führen und wo mögliche negative Auswirkungen liegen.
Manche Unternehmen haben Tools im Cloud-Computing oder Enterprise Resource Planning (ERP) im Einsatz, die sie auch für die ESG-Berichterstattung nutzen können. Hie kann die IT-Abteilung Klarheit schaffen. In einigen Fällen besteht die Lösung darin, mehrere Technologieplattformen zu integrieren.
Momentan ist die ESG-Berichterstattung für die meisten Unternehmen freiwillig, mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2025 wird das ESG-Reporting für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen Pflicht.
Spezielle Research- und Ratingagenturen prüfen anhand von Kennzahlensystemen die ESG-Nachhaltigkeitskriterien großer Unternehmen. Zuletzt waren diese Agenturen in die Kritik geraten, da ihre Ratings im Verdacht stehen, zum sogenannten Greenwashing beizutragen. Denn ein Unternehmen mit guter Sozialpolitik, aber negativen Umweltauswirkungen kann aufgrund der Gewichtung der E-, S- und G-Komponenten im Ranking dennoch eine positive Bewertung bekommen. Deshalb haben Ratingagenturen die Pflicht, ihre Bewertung der E-, S-, und G-Bereiche offenzulegen.