Ein zentrales Thema bei BYOD ist die Datensicherheit. Mitarbeiter:innen, die ihre eigenen Geräte für geschäftliche Belange nutzen, speichern auch sensible Daten darauf oder greifen von dort aus auf geschützte Bereiche Ihres Unternehmensnetzwerks zu. Da es an einer gesetzlichen Grundlage für BYOD fehlt, können Unternehmen juristische Stolperfallen nur umgehen, indem sie verbindliche Regelungen treffen. Diese Regeln sollten die Unternehmen außerdem mit den autorisierten Benutzer:innen schriftlich vereinbaren.
BYOD-Policy
Damit für alle Seiten Klarheit herrscht, sollten Sie in Ihrem Unternehmen eine eigene BYOD-Policy aufstellen. Diese muss definieren, welche Befugnisse ihre Mitarbeiter:innen beim Datenzugriff im Unternehmensnetzwerk haben. Daneben sollte eine Einwilligungserklärung festhalten, unter welchen Umständen bestimmte Daten gelöscht werden müssen und inwieweit Sie als Arbeitgeber Zugriff auf private Geräte besitzen. Mit einer derartigen Policy können Sie auch die Übernahme der Betriebskosten und die Haftung für ein verlorenes Gerät regeln.
Aufklärung über Sicherheitsmaßnahmen
Auf jeden Fall muss die Vereinbarung sicherstellen, dass sowohl die Interessen der Nutzer:innen als auch Ihres Unternehmens geschützt sind. Eine Checkliste mit grundlegenden Richtlinien kann als Orientierung dienen. Sie sollten zudem alle geplanten Maßnahmen rechtlich prüfen lassen. Daneben müssen Sie die Mitarbeiter:innen über Nutzungsrechte und -pflichten aufklären. BYOD basiert auf einem freiwilligen Prinzip: Nur wenn sich Nutzer:innen über die Richtlinien, Sicherheitsvorkehrungen und Konsequenzen bewusst sind und diesen zustimmen, profitieren Sie als Unternehmen tatsächlich vom BYOD-Modell.
Zentrale Geräteadministration und Rechteverwaltung
Unternehmen, die BOYD umsetzen möchten, kommen an spezieller Software für die sichere Verwaltung von Zugängen und Daten nicht vorbei (so genanntes Enterprise Mobility Management). Dazu gehören ergänzend auch Virenscanner, automatische Programmupdates, VPN- und Speicher-Verschlüsselungen auf BYOD-Geräten, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie als Unternehmen diejenigen Geräte, die aus dem privaten Bestand eingebracht werden (sollen), einem Vorab-Check unterziehen. Damit Sie als Arbeitgeber:in den Überblick behalten, empfiehlt sich eine zentrale Geräteadministration durch Ihre IT-Abteilung. Diese kann Nutzungs- und Zugriffsrechte auf Basis Ihrer BYOD-Policy verwalten und steuern. Damit können Ihre Administrator:innen zum Beispiel verlorene oder gestohlene Geräte aus der Ferne sperren, sensible Daten löschen und neue Apps per Fernzugriff installieren. Auf diese Weise können Ihre Mitarbeiter:innen ihre Geräte mobil und flexibel nutzen, während Sie als Unternehmen die Risiken bestmöglich minimiert haben.