Diese Dokumente gelten als Gewerbenachweis:
- Handelsregister-Auszug (innerhalb der EU),
- Gewerbeschein,
- Bescheinigung des Finanzamts (z.B. über USt.-Identifikationsnummer),
- Schreiben, Nachweise oder Ausweise von berufsständischen Körperschaften und Kammern (z.B. Ärzte-, Rechtsanwalts-und Handwerkskammer)
Wichtig: Den Gewerbenachweis speichern wir mit Ihren Kundendaten. Achten Sie bitte darauf, dass er gut lesbar ist. Ansonsten bekommen Sie den Vorteil für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen leider nicht.