Diese Dokumente gelten als Gewerbenachweis:

  • Handelsregister-Auszug (innerhalb der EU),
  • Gewerbeschein,
  • Bescheinigung des Finanzamts (z.B. über USt.-Identifikationsnummer),
  • Schreiben, Nachweise oder Ausweise von berufsständischen Körperschaften und Kammern (z.B. Ärzte-, Rechtsanwalts-und Handwerkskammer)

Wichtig: Den Gewerbenachweis speichern wir mit Ihren Kundendaten. Achten Sie bitte darauf, dass er gut lesbar ist. Ansonsten bekommen Sie den Vorteil für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen leider nicht.

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