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Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren

Infos zur Teilnahme
Zur Einleitung eines außergerichtliches Streitbeilegungsverfahrens über die in § 68 TKG genannten Fälle kannst Du einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (Postfach 80 01, 53105 Bonn; www.bundesnetzagentur.de) richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.

Notruf-Funktion

Zugang zu Notdiensten im Mobilfunk-Bereich und bei stationärer Nutzung im Festnetz-Bereich
Vodafone stellt den Zugang zu Notdiensten im Mobilfunk-Bereich und bei stationärer Nutzung im Festnetz-Bereich entsprechend der gesetzlichen Anforderungen bereit. Im Mobilfunk-Bereich ist Voraussetzung hierfür ein technisch nutzbares Mobiltelefon, eine gültige SIM-Karte und die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes. Einschränkung der Notruf-Verfügbarkeit bei Produkten, die für eine stationäre Nutzung vorgesehen sind: Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der Internet-Verbindung bei DSL-Produkten (alle 24 Stunden für bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des Vodafone-Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen Geräts kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht gewährleistet. Dein Standort kann dann nicht ermittelt werden.