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Aufnahmen

Hier kannst Du Deine Aufnahmen ansehen. Und siehst Deine geplanten Aufnahmen.


Du willst den „Aufnahmen-Manager” öffnen? Wähl dafür links in der Navigation „Alle” aus. Hier kannst Du Aufnahmen löschen, verschieben oder sortieren.
Dies wird Dir ab 15 Aufnahmen angezeigt.


Deine Aufnahmen speichern wir in der Cloud. So kannst Du auch über die GigaTV Mobile App Aufnahmen planen und auf sie zugreifen.


Du kannst bis zu 200 Stunden Aufnahmen speichern – in SD- oder HD-Qualität. Die Speicherdauer hängt vom Rechteinhaber ab. Die meisten Aufnahmen kannst Du 90 Tage lang speichern. Einige Sender erlauben aber auch nur 60 oder 30 Tage.


Du willst vorspulen oder gleichzeitig mehrere Sendungen aufnehmen? Auch das geht bei einigen Sendern nicht – weil die Rechteinhaber das nicht erlauben.


Du hast eine Multiroom Box? Dann kannst Du die Aufnahmen auch dort ansehen und verwalten.

Du willst eine Sendung aufnehmen, die gerade im Fernsehen läuft? Dann drück den roten Aufnahme-Knopf auf Deiner Fernbedienung. Deine Sendung läuft erst später? Dann kannst Du die Aufnahmen über den „TV-Guide” programmieren. Drück einmal auf den Knopf für eine Einzelaufnahme. Drück zweimal für eine Serienaufnahme.


Deine Aufnahmen findest Du in der Kategorie „Aufnahmen”.


Du hast keinen Speicherplatz mehr? Dann kannst Du eine Aufnahme löschen. Geh dazu auf die Detailseite Deiner Aufnahme. Drück dann auf „Aufnahme löschen”.


Du kannst Deine Aufnahmen auf allen GigaTV-Geräten abrufen – die mit Deinem Account verknüpft sind. Das sind z.B. Deine Multiroom-Box und GigaTV Mobile App.



Gut zu wissen:


Du kannst auch noch Sendungen aufnehmen, wenn Du keinen Speicherplatz mehr hast. Aber dabei löschst Du automatisch alte Aufnahmen – um Platz zu schaffen. Du willst Aufnahmen nicht ungewollt verlieren? Dann geh sicher, dass Du immer genug Speicherplatz hast. Du willst wissen, wie lang Du eine Aufnahme noch ansehen kannst? Das siehst Du auf der Detailseite Deiner Aufnahme.


Du kannst leider keine Aufnahmen auf einer externen Festplatte speichern. Das hat lizenzrechtliche Gründe.