Smartphone mit austauschbarem Akku
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Hand hält das Galaxy S22 Ultra von Samsung.
Xiaomi 14T und 13T gegenübergestellt.

Smartphones mit austauschbarem Akku bald Pflicht: Das musst Du dazu wissen

Früher waren sie keine Sel­tenheit, heute aber schon: Smart­phones, deren Akku Du leicht aus­tauschen kannst. Um die Geräte vor dem Ein­drin­gen von Staub und Wass­er zu schützen, wer­den viele Bat­te­rien inzwis­chen im Gehäuse ver­schlossen. Doch das soll sich ab dem Jahr 2027 ändern.

 

2023 find­est Du nur wenige Smart­phones auf dem Markt, die über einen aus­tauschbaren Akku ver­fü­gen – unter anderem das nach­haltige Fair­phone 4. Besitzt Du hinge­gen ein aktuelles iPhone oder Sam­sung-Flag­gschiff, musst Du auf dieses Fea­ture verzichten.

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Doch spätestens 2027 kön­nten Smart­phones mit Wech­se­lakku ein Come­back feiern – zumin­d­est in vie­len Teilen Europas. Die EU hat näm­lich eine neue Reg­ulierung ver­ab­schiedet: Elek­tron­ikgeräte müssen ab 2027 einen Akku bieten, der ohne spezielle Werkzeuge oder Fachken­nt­nisse aus­tauschbar ist.

Die neue Richtlin­ie bet­rifft eine Vielzahl von Geräten, darunter Smart­phones, Hand­held-Kon­solen, E-Bikes, Lap­tops und Kopfhör­er. Und sie gilt nicht nur für Bat­te­rien, die direkt in der EU pro­duziert wer­den, son­dern auch importierte Akkus.

Bis­lang ist es gar nicht so ein­fach, die Kom­po­nen­ten eines Geräts auszu­tauschen: In vie­len Fällen müssen sich Nutzer:innen direkt an den Her­steller wen­den, um beispiel­sweise eine Bat­terie wech­seln zu lassen. Oder sie brauchen entsprechen­des Fach­wis­sen, um den Aus­tausch eigen­ständig vornehmen zu können.

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Smartphones mit austauschbarem Akku: Das sind die Ausnahmen

Die neue EU-Regelung hat allerd­ings zwei Aus­nah­men: So kann für Geräte, die speziell auf Wasserdichtigkeit aus­gerichtet sind, auch nach 2026 auf einen aus­tauschbaren Akku verzichtet wer­den. Das bet­rifft beispiel­sweise elek­tro­n­is­che Zahnbürsten.

Das zweite Schlupfloch ist die Akkuqual­ität: Sollte die in einem Gerät ver­baute Bat­terie nach 500 vollen Ladezyklen noch über min­destens 83 Prozent und nach 1.000 Ladezyklen noch über min­destens 80 Prozent sein­er ursprünglichen Akkuka­paz­ität ver­fü­gen, braucht der Her­steller keinen aus­tauschbaren Akku einzusetzen.

Von dieser Aus­nahme kön­nten ab 2027 beispiel­sweise große Unternehmen wie Apple oder Sam­sung Gebrauch machen, sofern sie ihre Geräte mit entsprechend lan­glebi­gen Bat­te­rien ausstatten.

Die Hersteller müssen in Zukunft feste Recyclingquoten erfüllen

Für die Her­steller gel­ten ab 2027 auch feste Recy­clingquoten. Akkus sollen dann 85 Prozent recyceltes Blei, 16 Prozent recyceltes Kobalt und jew­eils sechs Prozent Lithi­um und Nick­el enthal­ten. Bis 2031 müssen Her­steller außer­dem 95 Prozent der Min­er­alien Blei, Kobalt und Nick­el aus alten Bat­te­rien gewinnen.

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Ab 2027 wird es darüber hin­aus einen Bat­terie-Ausweis für Geräte geben. Dieser klärt Konsument:innen über die im Akku enthal­te­nen Mate­ri­alien sowie die Recy­clingquote auf.

Die neuen Maß­nah­men sollen ins­ge­samt nicht nur dafür sor­gen, dass Akkus umwelt­fre­undlich­er sowie ohne Kinder­ar­beit und schlechte Arbeits­be­din­gun­gen pro­duziert wer­den. Die EU will auch sich­er­stellen, dass Konsument:innen die Bat­te­rien selb­st­ständig ent­fer­nen und aus­tauschen können.

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