Vater und Tochter mit Smartphone auf dem Balkon
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Frau schaut auf ihr iPhone
Hand hält Smartphone, auf dem Display die Zahl 18, im Hintergrund das Apple-Logo

iPhone: Kindersicherung einrichten – so geht’s

Wenn Du ver­hin­dern möcht­est, dass Dein Kind auf dem Smart­phone oder Tablet mit bes­timmten Inhal­ten in Berührung kommt, die nicht alters­gerecht sind, bieten iPads oder iPhones eine Kinder­sicherung. Wie diese funk­tion­iert und wie Du sie aktivierst, erfährst Du hier.

Warum die Kindersicherung auf dem iPhone und iPad wichtig ist

Viele Kinder wach­sen mit­tler­weile mit Handys auf. Selb­st wenn sie noch zu jung für ein eigenes Gerät sind, ist die Wahrschein­lichkeit hoch, dass die Men­schen um sie herum häu­fig ein Smart­phone in der Hand hal­ten. Das macht es für die Kleinen natür­lich umso ver­lock­ender, ein Smart­phone selb­st zu benutzen. Dann soll­ten sie nicht an Inhalte ger­at­en, die nicht für sie geeignet sind.

»Das iPhone 14 Pro im Vodafone-Shop«

Ähn­lich­es gilt, wenn der Nach­wuchs bere­its ein wenig älter ist und an den Umgang mit dem Smart­phone herange­führt wer­den soll. Schließlich gibt es viele empfehlenswerte Pro­gramme und auch die Lieblingssendung ist nur wenige Schritte entfernt.

Damit die Kleinen allerd­ings auch wirk­lich auss­chließlich alters­gerechte Inhalte abrufen kön­nen, sind die entsprechen­den Sicher­heitsvorkehrun­gen wichtig. iPad und iPhone bieten dafür eine Kindersicherung.

So aktivierst Du die Kindersicherung auf dem iPhone und iPad

Um die Kinder­sicherung auf dem iPhone oder iPad einzuricht­en, benötigst Du lediglich Deine Apple-ID und Dein Pass­wort. Mit diesen kannst Du die Sicherung auch aufheben, falls Du den dafür gewählten Code ver­gisst. Um den Code festzule­gen, gehst Du fol­gen­der­maßen vor:

  1. Öffne das entsprechende Gerät und rufe unter „Ein­stel­lun­gen“ den Punkt „Bild­schir­mzeit“ auf.
  2. Rel­a­tiv weit unten find­est Du die Option „Bild­schir­mzeit-Code ver­wen­den“. Tippe diese an.
  3. Nun kannst Du einen vier­stel­li­gen Code fes­tle­gen, der als Kinder­sicherung für das iPhone oder iPad dient. Nur wenn der oder die Nutzer:in den kor­rek­ten Code ein­gibt, kann er oder sie auch bes­timmte Inhalte abrufen. Welche das sein sollen, legst Du weit­er unten fest.

Möcht­est Du andere Änderun­gen vornehmen, benötigst Du dafür nun den Code.

Einzelne Beschränkungen festlegen

Jet­zt hast Du zwar eine grund­sät­zliche Kinder­sicherung für Dein iPhone ein­gerichtet, sin­nvoll ist es aber, wenn Du den Zugang zu bes­timmten Apps beschränkst. So kann Dein Kind das Smart­phone für seine Pro­gramme oder Videos nutzen, während der Zugang zu anderen Apps tabu bleibt. Wenn Du diese Beschränkun­gen ein­richt­en möcht­est, führst Du ein­fach die fol­gen­den Schritte durch:

  1. Öffne erneut den Punkt „Bild­schir­mzeit“ unter „Ein­stel­lun­gen“.
  2. Tippe nun auf „Beschränkun­gen“.
  3. Aktiviere die Beschränkun­gen, indem Du oben den Regler nach rechts ziehst.

Bei den „Beschränkun­gen” gibt es drei Unter­punk­te, mit denen Du das Nutzerver­hal­ten Deines Kindes ein­schränken kannst. Wie das funk­tion­iert, erk­lären wir Dir in den näch­sten Abschnitten.

Vielle­icht zu groß für Kinder­hände, aber ganz sich­er inter­es­sant für die Kids: das iPhone 14 und das iPhone 14 Pro. — Bild: Apple

Apps und In-App-Käufe regulieren

Du kannst ver­hin­dern, dass Dein Kind ohne Deine Zus­tim­mung Apps hinzufügt oder sog­ar kauft. Denn dies kann nicht nur teuer wer­den, son­dern unter Umstän­den auch die Per­for­mance und Sicher­heit Deines Geräts beein­trächti­gen. Daher nimmst Du bess­er die fol­gen­den Ein­stel­lun­gen vor:

  1. Tippe auf „Käufe im iTunes & App Store“.
  2. Gib nun Deinen Bild­schir­mzeit-Code ein, falls Du danach gefragt wirst.
  3. Jet­zt kannst Du ver­schiedene Optio­nen auswählen und erlauben oder nicht erlauben: die Instal­la­tion neuer Apps, die Löschung vorhan­den­er Apps sowie In-App-Käufe.

Weit­er unten legst Du außer­dem fest, ob für Käufe ein Pass­wort abge­fragt wer­den soll. Wenn Du diese Option auswählst und dazu ein sicheres Pass­wort ver­wen­d­est, das nur Dir bekan­nt ist, erhöhst Du damit auch die Kinder­sicherung auf dem iPhone oder iPad.

Bestimmte Apps sperren oder erlauben

Unter dem Punkt „Erlaubte Apps“ wählst Du die Anwen­dun­gen aus, zu denen Dein Kind Zugang haben soll. Wenn Du die Nutzung bes­timmter Apps auss­chließen möcht­est, legst Du diese unter der Option fest.

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Ab diesem Zeit­punkt lassen sich die Pro­gramme nur noch mit dem Code öff­nen. Selb­st wenn Dein Kind also verse­hentlich auf das entsprechende Icon tippt, erhält es keinen Zugang.

Nur kindgerechte Inhalte freigeben

An drit­ter Stelle ste­ht die Option „Inhalts­beschränkun­gen“. Hier stellst Du sich­er, dass Dein Kind nur Zugriff auf alters­gerechte Inhalte hat. Songs, Videos oder Anwen­dun­gen, die nicht jugend­frei sind, wer­den so durch den Code geschützt.

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Fol­gende Inhalte kannst Du unter dieser Rubrik einschränken:

  • Musik, Pod­casts, News, Fitness
  • Musikvideos
  • Musikpro­file
  • Filme
  • TV-Sendun­gen
  • Büch­er
  • Apps
  • App-Clips

Unter „Webin­halt“ sorgst Du außer­dem dafür, dass Web­sites aus­ge­filtert wer­den. Hier wählst Du zwis­chen „Unbeschränkt“, „Nicht jugend­freie Inhalte beschränken“ oder „Zuge­lassene Web­sites“. Weit­er unten hast Du dazu die Möglichkeit, Web­site hinzuzufü­gen, die entwed­er immer erlaubt oder immer ver­boten wer­den sollen.

Auch die Funk­tio­nen von Siri und des Game Cen­ters beschränkst Du auf Wun­sch unter „Inhalts­beschränkun­gen“. So ver­hin­der­st Du zum Beispiel, dass die Sprachas­sis­tentin anzügliche Worte anzeigt, oder bes­timmst, mit welchen Teilnehmer:innen Dein Kind Games spie­len kann.

Kindersicherung auf dem iPhone: Bildschirmzeit festlegen

Wenn Dein Kind Dein Smart­phone nutzen darf oder sog­ar ein eigenes Gerät besitzt, soll­test Du die tägliche Bild­schir­mzeit begren­zen. So emp­fiehlt die Bun­deszen­trale für gesund­heitliche Aufk­lärung zum Beispiel, max­i­mal 30 Minuten dig­i­tale Medi­en­nutzung am Tag für Kinder zwis­chen drei und sechs Jahren.

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Um diese Regeln durchzuset­zen, bietet das iPhone neben der Kinder­sicherung auch eine Zeit­be­gren­zung. Diese schal­tet das Gerät nicht aus, unterbindet aber die Nutzung der meis­ten Apps. Tele­fo­nan­rufe sind somit eben­so weit­er­hin möglich wie der Zugriff auf bes­timmte wichtige Apps, die Du von der Sper­rung auss­chließen kannst.

Die Zeit­be­gren­zung auf dem iPhone und iPad stellst Du so ein:

  1. Öffne zunächst die „Ein­stel­lun­gen”.
  2. Tippe nun auf „Bild­schir­mzeit“.
  3. Jet­zt wählst Du „Bild­schir­mzeit aktivieren“ aus.
  4. iOS bietet Dir dadurch die Möglichkeit, die Nutzungs­dauer nach Deinen Vorstel­lun­gen und Regeln einzustellen.
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Alter­na­tiv bietet die Kinder­sicherung des iPhones auch eine Zeit­be­gren­zung für bes­timmte Apps.

  • Dazu ruf­st Du die Option „Apps“ in den Ein­stel­lun­gen auf.
  • Dann wählst Du „App-Lim­its“ aus.
  • Tippe nun auf „Lim­it hinzufü­gen“ und entschei­de Dich im fol­gen­den Dialogfen­ster „Ein neues App-Lim­it erstellen“ für die Option, die Du benötigst. Hier kannst Du nun eine einzelne App, alle Apps ein­er Kat­e­gorie, alle Apps ins­ge­samt oder bes­timmte Web­sites einschränken.
  • Abschließend stellst Du das Zeitlim­it ein. Möcht­est Du für alle Tage eine bes­timmte Max­imal­dauer fes­tle­gen, wählst Du „Täglich“ und gib­st das Lim­it ein. Alter­na­tiv tippst Du auf „Eigene“ und legst für jeden Tag eine indi­vidu­elle Dauer fest. So kannst Du etwa am Woch­enende etwas mehr Spiel­raum und unter der Woche dafür weniger Bild­schir­mzeit zulassen.

Kindersicherung auf dem iPhone deaktivieren

Wenn Dein Kind allerd­ings älter wird, ein eigenes Smart­phone bekommt oder sein bish­eriges Gerät weit­ergegeben wird, sind die Schutz­maß­nah­men eventuell hin­fäl­lig. Möcht­est Du die Kinder­sicherung auf dem iPhone deak­tivieren, gehst Du so vor:

  1. Öffne die „Ein­stel­lun­gen” und gehe auf „Beschränkun­gen“.
  2. Gib nun Deinen Bild­schir­mzeit-Code ein.
  3. Tippe jet­zt auf „Ein­schränkun­gen deaktivieren“.
  4. Bestätige Deine Wahl, indem Du den Code erneut ein­gib­st. So wer­den alle Ein­schränkun­gen aufgehoben.

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