Handy am Steuer: Die junge Frau telefoniert verbotenerweise beim Fahren.
Podolski hält einen Fußball in die Kamera mit Vodafone Logo für die Baller League
Auf dem Bild vom DAZN Unlimited-Artikel sind die Fußballstars Erling Haaland, Harry Kane, Kylian Mbappé und Florian Wirtz abgebildet. Von links nach rechts trägt Haaland das hellblaue Trikot von Manchester City, Kane das rote Trikot des FC Bayern München, Mbappé das weiße Trikot von Real Madrid und Wirtz das rote Trikot von Bayer Leverkusen. Die Spieler sind in dynamischen Posen dargestellt, vor einem hellen, himmlischen Hintergrund mit einem angedeuteten Stadion. Unten im Bild befinden sich die Logos von DAZN und der UEFA Champions League.

Smartphone am Steuer? Das sind die Regeln fürs Handy im Auto

Die Fahrzeug­cock­pits in mod­er­nen Autos mit großen Dis­plays und vie­len kleinen Leucht­en ähneln immer mehr der Brücke von Raum­schiff Enter­prise. Dazu kom­men noch Smart­phones mit einem ständi­gen Fluß an Benachrich­ti­gun­gen.  Die vie­len Infor­ma­tio­nen und Ver­net­zungsmöglichkeit­en unter­wegs stellen eine große Ablenkung dar – das wiederum ist eine der häu­fig­sten Unfal­lur­sachen. Eine Geset­zesän­derung und höhere Bußgelder sollen für mehr Sicher­heit sor­gen: Wir sagen Dir, was Du mit dem Handy am Steuer tun darfst. 

Die Ver­lock­ung ist groß, wenn der ver­traute Piepser ver­rät, dass eine Nachricht auf Deinem Smart­phone einge­gan­gen ist. Nur mal schnell nach­se­hen, wer da geschrieben hat – oder eine kurze Antwort tip­pen, eine Sprach­nachricht senden. Doch das ist nicht nur gefährlich, son­dern auch ver­boten. Der Para­graf 23 der Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO), der die Nutzung von Mobil­tele­fo­nen und anderen Geräten im Auto regelt, wurde schon im Okto­ber 2017 geän­dert und dabei deut­lich ver­schärft. Der Bußgeld-Kat­a­log rund um Ver­stöße mit dem Handy am Steuer sieht nun eben­falls höhere Strafen vor.

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Video: Youtube / Run­ter­vom­Gas

Das ist neu in Sachen Handy am Steuer

Die alte Fas­sung des „Handy-Ver­bots” in Para­graf 23 der StVO hat­te nur „Auto- oder Mobil­tele­fone” betrof­fen. Deren Bedi­enung am Steuer war schon damals ver­boten oder nur eingeschränkt erlaubt. Die neue Fas­sung ver­bi­etet Dir aber nicht nur die Nutzung Deines Smart­phones, wenn Du selb­st der Fahrer bist. Auch alle anderen elek­tro­n­is­chen Geräte, die der Kom­mu­nika­tion, Infor­ma­tion oder Organ­i­sa­tion dienen, sind seit dem 19. Okto­ber 2017 davon betroffen.

Du darf­st also während der Fahrt keine einge­baut­en Touch­screens im Wagen bedi­enen, eben­so kein Tablet, Nav­i­ga­tion­s­gerät, Fernse­her oder Audioreko­rder und ähn­lich­es. Damit ist mehr als nur das Tele­fonieren ver­boten: Du darf­st keine Textnachricht­en lesen oder selb­st ver­fassen, Du darf­st auch das Nav­i­ga­tion­sziel nicht während der Fahrt ein­tip­pen. Sog­ar, wenn Du nur das herun­terge­fal­l­ene Handy aufheben oder einen Anruf weg­drück­en möcht­est, kann es ein Bußgeld geben.

Das mag Dir über­trieben vorkom­men, doch schon ein kurz­er Blick auf Dein Navi kann bei Tem­po 100 auf der Auto­bahn bere­its zu lang sein: Eine Sekunde Ablenkung bedeuten hier 28 Meter Blind­fahrt – bei Tem­po 50 in der Stadt bist Du in ein­er Sekunde schon 14 Meter weiter.

Mit diesen Bußgeldern wird das Handy am Steuer geahndet

Wenn Du von der Polizei dabei erwis­cht wirst wie Du mit dem Handy, Smart­phone oder einem anderen Gerät hantierst, während Du am Steuer sitzt, musst Du mit einem Bußgeld rechnen:

  • Aut­o­fahrer, die am Steuer mit dem Handy in der Hand tele­fonieren oder ein anderes elek­tro­n­is­ches Gerät bedi­enen, wer­den mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssün­derkartei in Flens­burg bestraft.
  • Falls dabei andere Verkehrsteil­nehmer gefährdet wer­den, sind sog­ar 150 Euro, zwei Punk­te und außer­dem ein Monat Fahrver­bot als Strafe vorgesehen.
  • In der näch­sten Stufe steigt das Bußgeld auf 200 Euro in Verbindung mit zwei Punk­ten sowie einem Monat Fahrver­bot: Wenn es näm­lich zu ein­er Sachbeschädi­gung kommt, etwa durch einen Unfall.

Für Rad­fahrer gilt das Handy-Ver­bot übri­gens eben­falls. Wer auf dem Fahrrad mit dem Smart­phone in der Hand erwis­cht wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rech­nen – allerd­ings ohne Punkt in Flensburg.

So ist die Nutzung vom Smartphone im Auto erlaubt

Es gibt enge Rah­menbe­din­gun­gen, unter denen Du Dein Smart­phone oder ein anderes elek­tro­n­is­ches Gerät auch als Aut­o­fahrer am Steuer nutzen darf­st. Diese Voraus­set­zun­gen müssen erfüllt sein:

  • Für die Bedi­enung darf­st Du das Handy, Smart­phone oder ein anderes Gerät nicht aufnehmen oder in der Hand hal­ten, während Du am Steuer sitzt. Es kann beispiel­sweise in ein­er geeigneten Hal­terung steck­en oder in ein­er Ablage liegen.
  • Mit Sprach­s­teuerung und Vor­lese­funk­tion darf­st Du Dein Smart­phone daher bedi­enen, denn dazu muss es nicht in die Hand genom­men wer­den. Mit ein­er Freis­prech­funk­tion kannst Du also auch während der Fahrt tele­fonieren, sofern es Dich nicht vom Verkehr ablenkt.
  • Nav­i­ga­tion­s­geräte oder auch die Infor­ma­tio­nen auf Mul­ti­me­dia-Dis­plays dür­fen genutzt wer­den, sofern nicht mehr als eine „kurze Blick­zuwen­dung” nötig ist, die den „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wet­ter­ver­hält­nis­sen” angepasst ist.
  • Das Handy und andere Geräte darf­st Du am Steuer übri­gens benutzen, wenn das Fahrzeug ste­ht und der Motor voll­ständig aus­geschal­tet ist. Die Start-Stopp-Automatik, die oft in neuen Autos ver­baut ist, zählt dabei nicht. Das bedeutet, die Handy-Nutzung ist an roten Ampeln ver­boten, auch wenn die Start-Stopp-Automatik den Motor kurzzeit­ig abschaltet.

Ganz auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dein Smart­phone als Fahrer gar nicht benutzt. Wenn Du das Gerät zur Nav­i­ga­tion brauchst, soll­test Du das Ziel vor Fahrt­be­ginn eingeben und das Handy in ein­er Hal­terung in Deinem Sicht­bere­ich anbringen.

Zusammenfassung – das geht und das geht nicht mit Handy im Auto

  • Ablenkung am Steuer ist eine der häu­fig­sten Unfallursachen.
  • Der Para­graf 23 StVO ver­bi­etet Aut­o­fahrern die Bedi­enung von elek­tro­n­is­chen Geräten.
  • Aus­nah­men sind die Benutzung über Sprach­s­teuerung und Vorlesefunktion.
  • Navis dür­fen während der Fahrt nur kurz ange­se­hen werden.
  • Die Bußgelder fall­en inzwis­chen höher aus.

Hand aufs Herz: Hältst Du Dich ans Gesetz und lässt die Hände vom Smart­phone? Schal­test Du Dein Handy aus oder benutzt Du es zur Nav­i­ga­tion? Wir sind ges­pan­nt, was Du uns in den Kom­mentaren erzählst.

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