Podolski hält einen Fußball in die Kamera mit Vodafone Logo für die Baller League
Auf dem Bild vom DAZN Unlimited-Artikel sind die Fußballstars Erling Haaland, Harry Kane, Kylian Mbappé und Florian Wirtz abgebildet. Von links nach rechts trägt Haaland das hellblaue Trikot von Manchester City, Kane das rote Trikot des FC Bayern München, Mbappé das weiße Trikot von Real Madrid und Wirtz das rote Trikot von Bayer Leverkusen. Die Spieler sind in dynamischen Posen dargestellt, vor einem hellen, himmlischen Hintergrund mit einem angedeuteten Stadion. Unten im Bild befinden sich die Logos von DAZN und der UEFA Champions League.

Internetnutzung in WGs – Das solltest Du beachten

In WGs wird (fast) alles geteilt: das Bad, die Kaf­feemas­chine – und das Inter­net. Allerd­ings kann eine gemein­same Dat­en- und Net­znutzung die eine oder andere Zwick­müh­le mit sich brin­gen. Schnell ist zur Hälfte des Monats das Daten­vol­u­men schon ver­braucht und mal wieder will es kein­er gewe­sen sein. Deshalb haben wir Medi­en­an­walt Chris­t­ian Solmecke gefragt, worauf Du und Deine Mit­be­wohn­er acht­en soll­tet, damit die Inter­net­nutzung nicht zum Stre­it­the­ma wird.

Mein WG-Mit­be­wohn­er lädt Filme und Musik herunter und braucht das ganze Daten­vol­u­men auf. Er sieht es aber nicht ein, sich entsprechend an der Rech­nung zu beteili­gen. Herr Solmecke, was habe ich als Mit­be­wohn­er für rechtliche Möglichkeiten?
Als Mit­be­wohn­er hat man hier kein­er­lei Rechte, sofern nicht ver­traglich fest­gelegt wurde, welch­er Betrag für wieviel Daten­vol­u­men zu zahlen ist.

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Was kann ich im Vor­feld beacht­en, wenn ich in eine WG ziehe und Stre­it zur Inter­net­nutzung und Verteilung des Daten­vol­u­mens ver­mei­den möchte?
Die WG-Bewohn­er kön­nen sich natür­lich auf eine Begren­zung der Down­loads eini­gen. Sin­nvoller ist es wohl eine Fla­trate mit einem hohen Daten­vol­u­men zu besor­gen, damit Stre­it­igkeit­en gar nicht erst entstehen.

Ein Mit­be­wohn­er lädt ille­gal Musik oder Filme herunter. Er fliegt auf und es wer­den rechtliche Schritte ein­geleit­et. Kann das Fol­gen für die anderen WG-Bewohn­er haben?
Tat­säch­lich kommt es nach der derzeit­i­gen Recht­slage auf die einzel­nen Gerichte an. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat die Frage der Haf­tung für das File­shar­ing in Wohnge­mein­schaften bis­lang nicht abschließend gek­lärt. In Fam­i­lienkon­stel­la­tio­nen kann der Anschlussin­hab­er seine zunächst ver­mutete Täter­schaft mit dem Argu­ment entkräften, dass ein Drit­ter Zugriff auf den Anschluss hat­te (Bear­Share Entschei­dung, BGH, Urteil vom 8. Jan­u­ar 2014 – I ZR 169/12). Manche Amts­gerichte haben diese Recht­sprechung des BGH auch auf WG-Fälle übertragen.

Macht es einen Unter­schied, ob ich als Mit­be­wohn­er vom ille­galen Down­load weiß, eventuell sog­ar mal einen dieser Filme während eines WG-Abends mit­geschaut habe?
Nein, das macht keinen Unter­schied. Die Abmah­nung richtet sich an den Täter. Als Täter wird zunächst der Anschlussin­hab­er vermutet.

Downloading

Wie ver­hält es sich mit Kon­vertierungssoft­ware im Inter­net bspw. mit einem Youtube-mp3-Kon­vert­er? Darf ich Dateien, die auf diesem Weg herun­terge­laden wer­den, mit meinen Mit­be­wohn­ern teilen und austauschen?
Mit der Kon­vertierungssoft­ware wird lediglich die Audiospur eines Videos herun­terge­laden. Der Nutzer fer­tigt dem Grunde nach nur eine pri­vate Kopie an. Dies ist nach dem Urhe­ber­rechts­ge­setz grund­sät­zlich erlaubt und wird erst dann prob­lema­tisch, wenn die Quelle offen­sichtlich rechtswidrig ist. Bei Youtube ist jedoch kein Anze­ichen für eine solche offen­sichtliche Rechtswidrigkeit zu erken­nen, da es all­ge­mein bekan­nt ist, dass auch Plat­ten­fir­men selb­st die Videos ihrer Kün­stler hier zu Wer­bezweck­en veröf­fentlichen. Insofern ist die Nutzung des Youtube-mp3-Kon­vert­ers nicht illegal.

Wie kann ich das WLAN-Netz der WG am besten gegen unge­betene Mit­be­nutzer schützen, zum Beispiel vor benach­barten Hausbewohnern?
Das WLAN-Netz sollte in jedem Fall WPA2 ver­schlüs­selt* und mit einem indi­vidu­ellen Pass­wort verse­hen sein.

Zur Per­son: Recht­san­walt Chris­t­ian Solmecke ist seit 2010 Part­ner der Kan­zlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln. Zum Spezial­ge­bi­et des früheren Jour­nal­is­ten und Radiomod­er­a­toren zählen Medi­en- und IT-Recht. Auch Wet­tbe­werbs-, Urhe­ber- und Inter­ne­trecht fall­en in seinen Tätigkeits­bere­ich. Gekon­nt bringt der medi­ener­probte Experte auch mit seinen Online-Videos Licht in die rechtlichen Graubere­iche der Medi­en- und Internetnutzung.

*Wi-Fi Pro­tect­ed Access 2 ist ein Sicher­heits­stan­dard für WLAN-Net­zw­erke. Mit einem Ver­schlüs­selungs-Algo­rith­mus  wird ver­hin­dert, dass zum Beispiel Hack­er Zugriff auf Deinen Router erlangen.

Unsere Autorin hat diesen Artikel sorgfältig recher­chiert. Für die Richtigkeit der Aus­sagen kön­nen wir jedoch nicht ein­ste­hen und der Artikel stellt natür­lich keine Rechts­ber­atung dar.

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