Digital Life
Internetnutzung in WGs – Das solltest Du beachten
In WGs wird (fast) alles geteilt: das Bad, die Kaffeemaschine – und das Internet. Allerdings kann eine gemeinsame Daten- und Netznutzung die eine oder andere Zwickmühle mit sich bringen. Schnell ist zur Hälfte des Monats das Datenvolumen schon verbraucht und mal wieder will es keiner gewesen sein. Deshalb haben wir Medienanwalt Christian Solmecke gefragt, worauf Du und Deine Mitbewohner achten solltet, damit die Internetnutzung nicht zum Streitthema wird.
Mein WG-Mitbewohner lädt Filme und Musik herunter und braucht das ganze Datenvolumen auf. Er sieht es aber nicht ein, sich entsprechend an der Rechnung zu beteiligen. Herr Solmecke, was habe ich als Mitbewohner für rechtliche Möglichkeiten?
Als Mitbewohner hat man hier keinerlei Rechte, sofern nicht vertraglich festgelegt wurde, welcher Betrag für wieviel Datenvolumen zu zahlen ist.
Was kann ich im Vorfeld beachten, wenn ich in eine WG ziehe und Streit zur Internetnutzung und Verteilung des Datenvolumens vermeiden möchte?
Die WG-Bewohner können sich natürlich auf eine Begrenzung der Downloads einigen. Sinnvoller ist es wohl eine Flatrate mit einem hohen Datenvolumen zu besorgen, damit Streitigkeiten gar nicht erst entstehen.
Ein Mitbewohner lädt illegal Musik oder Filme herunter. Er fliegt auf und es werden rechtliche Schritte eingeleitet. Kann das Folgen für die anderen WG-Bewohner haben?
Tatsächlich kommt es nach der derzeitigen Rechtslage auf die einzelnen Gerichte an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage der Haftung für das Filesharing in Wohngemeinschaften bislang nicht abschließend geklärt. In Familienkonstellationen kann der Anschlussinhaber seine zunächst vermutete Täterschaft mit dem Argument entkräften, dass ein Dritter Zugriff auf den Anschluss hatte (BearShare Entscheidung, BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). Manche Amtsgerichte haben diese Rechtsprechung des BGH auch auf WG-Fälle übertragen.
Macht es einen Unterschied, ob ich als Mitbewohner vom illegalen Download weiß, eventuell sogar mal einen dieser Filme während eines WG-Abends mitgeschaut habe?
Nein, das macht keinen Unterschied. Die Abmahnung richtet sich an den Täter. Als Täter wird zunächst der Anschlussinhaber vermutet.
Wie verhält es sich mit Konvertierungssoftware im Internet bspw. mit einem Youtube-mp3-Konverter? Darf ich Dateien, die auf diesem Weg heruntergeladen werden, mit meinen Mitbewohnern teilen und austauschen?
Mit der Konvertierungssoftware wird lediglich die Audiospur eines Videos heruntergeladen. Der Nutzer fertigt dem Grunde nach nur eine private Kopie an. Dies ist nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich erlaubt und wird erst dann problematisch, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Bei Youtube ist jedoch kein Anzeichen für eine solche offensichtliche Rechtswidrigkeit zu erkennen, da es allgemein bekannt ist, dass auch Plattenfirmen selbst die Videos ihrer Künstler hier zu Werbezwecken veröffentlichen. Insofern ist die Nutzung des Youtube-mp3-Konverters nicht illegal.
Wie kann ich das WLAN-Netz der WG am besten gegen ungebetene Mitbenutzer schützen, zum Beispiel vor benachbarten Hausbewohnern?
Das WLAN-Netz sollte in jedem Fall WPA2 verschlüsselt* und mit einem individuellen Passwort versehen sein.
Zur Person: Rechtsanwalt Christian Solmecke ist seit 2010 Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln. Zum Spezialgebiet des früheren Journalisten und Radiomoderatoren zählen Medien- und IT-Recht. Auch Wettbewerbs-, Urheber- und Internetrecht fallen in seinen Tätigkeitsbereich. Gekonnt bringt der medienerprobte Experte auch mit seinen Online-Videos Licht in die rechtlichen Graubereiche der Medien- und Internetnutzung.
*Wi-Fi Protected Access 2 ist ein Sicherheitsstandard für WLAN-Netzwerke. Mit einem Verschlüsselungs-Algorithmus wird verhindert, dass zum Beispiel Hacker Zugriff auf Deinen Router erlangen.
Unsere Autorin hat diesen Artikel sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit der Aussagen können wir jedoch nicht einstehen und der Artikel stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.