Eine Frau sitzt an ihrem Laptop
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Podolski hält einen Fußball in die Kamera mit Vodafone Logo für die Baller League
Auf dem Bild vom DAZN Unlimited-Artikel sind die Fußballstars Erling Haaland, Harry Kane, Kylian Mbappé und Florian Wirtz abgebildet. Von links nach rechts trägt Haaland das hellblaue Trikot von Manchester City, Kane das rote Trikot des FC Bayern München, Mbappé das weiße Trikot von Real Madrid und Wirtz das rote Trikot von Bayer Leverkusen. Die Spieler sind in dynamischen Posen dargestellt, vor einem hellen, himmlischen Hintergrund mit einem angedeuteten Stadion. Unten im Bild befinden sich die Logos von DAZN und der UEFA Champions League.

Gesetz gegen Hass und Hetze: So bist Du in den sozialen Netzwerken geschützt

Das Inter­net ist schon lange kein rechts­freier Raum mehr. Vor Hass und Het­ze im Netz soll bere­its seit April 2021 ein spezielles Geset­zes­paket schützen. Ab Feb­ru­ar 2022 greift nun ein weit­eres wichtiges Instru­ment, das Hetzer:innen abschreck­en und die strafrechtliche Ver­fol­gung von Has­skrim­i­nal­ität erle­ichtern soll. Diese neuen Regelun­gen und Rechte soll­test Du kennen.

Die Wellen des Has­s­es seien in der Pan­demie noch aggres­siv­er gewor­den, erk­lärte die dama­lige Bun­desjus­tizmin­is­terin Chris­tine Lam­brecht im ver­gan­genen Jahr. Dauernde Anfein­dun­gen kön­nten dazu führen, dass sich engagierte Bürger:innen aus der öffentlichen Diskus­sion zurückziehen. Aus diesem Grund soll seit April 2021 ein Geset­zes­paket Men­schen schützen, die im Netz bedro­ht und belei­digt wer­den. Neben deut­lichen Strafver­schär­fun­gen gilt ab dem 1. Feb­ru­ar 2022 eine weit­ere wichtige Regelung für die sozialen Netzwerke.

Eine Frau sitzt mit ihrem Hund vor hrem Laptop und freut sich

Soziale Netzwerke in der Pflicht: Hasspostings gehen künftig ans BKA 

Dass Betreiber von sozialen Net­zw­erken verpflichtet sind, gemeldete Hass-Beiträge zu löschen, ist nicht neu. Hinzu kommt ab dem 1. Feb­ru­ar 2022, dass sie straf­bare Post­ings nun außer­dem in bes­timmten schw­eren Fällen dem Bun­deskrim­i­nalamt (BKA) melden müssen. Das soll schnellere Ermit­tlun­gen und die strafrechtliche Ver­fol­gung von het­zen­den Per­so­n­en ermöglichen. Um Täter:innen iden­ti­fizieren zu kön­nen, müssen dem BKA kün­ftig auch die IP-Adresse und Port-Num­mer mit­geteilt werden.

Meldepflicht gilt für viele schwere Straftaten

Die Meldepflicht umfasst eine ganze Rei­he von Straftat­en, darunter das Ver­bre­it­en von Pro­pa­gan­damit­teln und die Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen, die Vor­bere­itung ein­er schw­eren staats­ge­fährden­den Gewalt­tat, die Bil­dung und Unter­stützung krim­ineller und ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen, Volksver­het­zun­gen und Gewalt­darstel­lun­gen sowie die Ver­bre­itung kinder­pornografis­ch­er Auf­nah­men. Nicht meldepflichtig sind Belei­di­gun­gen, üble Nachrede und Ver­leum­dung, da es im Einzelfall schwierig sei, Aus­sagen von der Mei­n­ungs­frei­heit abzu­gren­zen. Soziale Net­zw­erke müssen allerd­ings Nutzer:innen darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige oder einen Strafantrag stellen können.

Verschärfungen im Strafgesetzbuch: Polizei und Justiz haben mehr Handhabe

Neben der neuen Meldepflicht sieht das Geset­zes­paket einige Erweiterun­gen und Ver­schär­fun­gen im Strafge­set­zbuch vor. Bis­lang galt zum Beispiel nur die Bedro­hung mit einem konkreten Ver­brechen – etwa ein­er Verge­wal­ti­gung oder Mord – als straf­bar. Nun kön­nen unter anderem auch Dro­hun­gen von Tat­en gegen die sex­uelle Selb­st­bes­tim­mung, die kör­per­liche Unversehrtheit und die per­sön­liche Frei­heit mit bis zu einem Jahr Frei­heitsstrafe geah­n­det wer­den. Der Strafrah­men bei der Andro­hung von Mord oder Verge­wal­ti­gung wurde auf bis zu drei Jahre Frei­heitsstrafe ver­dreifacht. Und wer öffentlich im Netz belei­digt, muss jet­zt mit bis zu zwei statt nur einem Jahr Frei­heitsstrafe rech­nen. Zudem wer­den anti­semi­tis­che Tat­mo­tive nun aus­drück­lich als straf­schär­fende Beweg­gründe genannt.

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Erleichterte Auskunftssperren im Melderecht

Ein weit­eres Instru­ment des Geset­zes­pakets: Wer im Netz Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen erfahren hat, kann dafür nun leichter eine Auskun­ftssperre im Meldereg­is­ter ein­tra­gen lassen. Das schützt Betrof­fene davor, dass ihre Adressen weit­ergegeben wer­den. Durch die Änderung des Bun­desmeldege­set­zes müssen die Behör­den kün­ftig berück­sichti­gen, ob der oder die Betrof­fene einem Per­so­n­enkreis ange­hört, der sich durch seine beru­flichen oder ehre­namtlichen Tätigkeit­en in höherem Maße Anfein­dun­gen oder Angrif­f­en aus­ge­set­zt sieht.

„Es ist eine ern­ste Bedro­hung unser­er demokratis­chen Gesellschaft, wenn Men­schen auf­grund ihres Namens oder ihres Ausse­hens attack­iert wer­den – oder mund­tot gemacht wer­den, weil sie sich poli­tisch oder wis­senschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren“, so die dama­lige Bun­desjus­tizmin­is­terin Chris­tine Lambrecht.

Durch die Geset­zesän­derung kön­nten Polizei und Jus­tiz jet­zt entsch­ieden­er gegen solche men­schen­ver­ach­t­ende Het­ze im Netz vorgehen.

Hast Du auch schon Erfahrun­gen mit Hass und Über­grif­f­en im Netz gemacht? Schreib uns, wie Du dage­gen vorge­gan­gen bist und was Du von dem Geset­zes­paket hältst!

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