Podolski hält einen Fußball in die Kamera mit Vodafone Logo für die Baller League
Auf dem Bild vom DAZN Unlimited-Artikel sind die Fußballstars Erling Haaland, Harry Kane, Kylian Mbappé und Florian Wirtz abgebildet. Von links nach rechts trägt Haaland das hellblaue Trikot von Manchester City, Kane das rote Trikot des FC Bayern München, Mbappé das weiße Trikot von Real Madrid und Wirtz das rote Trikot von Bayer Leverkusen. Die Spieler sind in dynamischen Posen dargestellt, vor einem hellen, himmlischen Hintergrund mit einem angedeuteten Stadion. Unten im Bild befinden sich die Logos von DAZN und der UEFA Champions League.

Eltern-Ratgeber digital: Apps & Kinder- und Jugendschutz

Genau­so wie in anderen Medi­en, find­en sich auch bei Apps Inhalte, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Die Rede ist von gewalthalti­gen oder pornografis­chen Darstel­lun­gen inner­halb von Apps. Die Nutzungs­be­din­gun­gen sowohl des Apple App-Stores als auch von Google Play stellen klar her­aus, dass diese Inhalte von ihnen nicht geduldet wer­den. An die App-Entwick­ler stellen sie die Anforderung, ihre Apps nach bes­timmten Kri­te­rien (die allerd­ings nicht öffentlich ein­se­hbar sind) für ver­schiedene Alters­grup­pen zu empfehlen. Im Apple App-Store zum Beispiel wird die Altersempfehlung neben der App angezeigt. 

Der Ansatz ist gut, aber derzeit wird nicht kon­trol­liert, wie alt der User ist, der auf eine 17+-App zugreifen möchte. Bei Win­dows ver­fü­gen die Apps zwar über eine Alters­freiga­be, diese ist jedoch nicht öffentlich ein­se­hbar. Der Google Play Store schreibt keine konkreten Altersempfehlun­gen aus. Jedoch sind hier die Apps nach ver­schiede­nen inhaltlichen Kri­te­rien gefiltert und durch ver­schiede­nen Stufen (Bsp.: „niedrige Stufe“, „mit­tlere Stufe“, etc.) ausgewiesen.

Kinder vor problematischen Inhalten schützen

Apps melden

Da die The­matik aus der Sicht des Jugend­schutzes immer noch sehr neu ist, hat sich in Deutsch­land unter den offiziellen Auf­sichts­be­hör­den noch keine Zuständigkeit etabliert, die sich um eine Altersempfehlung für Apps küm­mert. Ansprech­part­ner bei prob­lema­tis­chen App-Inhal­ten sind die Anbi­eter der Plat­tfor­men selb­st. Man kann z.B. inner­halb des App-Stores Anwen­dun­gen als unangemessen melden.

ESRB - Enter­tain­ment Soft­ware Rat­ing Board

Das amerikanis­che Enter­tain­ment Soft­ware Rat­ing Board (kurz: ESRB) bew­ertet eigentlich Com­put­er­spiele nach deren Eig­nung für Kinder und Jugendliche. Da die meis­ten Apps aus den USA stam­men, nimmt sich das ESRB seit kurzem auch Apps an. So haben zumin­d­est die amerikanis­chen Apps, wie z.B. Angry Birds oder Tem­ple Run eine offiziell geprüfte Alters­beschränkung. Diese kann man auf www.esrb.org oder mit Hil­fe der ESRB-App für jede einzelne Anwen­dung erfra­gen. Nachteil: die Web­site ist auf Englisch und man muss sich erst mit dem Rat­ingsys­tem ver­traut machen.

Kinder­sicherung einrichten

Um Kindern vor Inhal­ten zu schützen, die sie ver­stören kön­nten (und davor zu bewahren in Kosten­fall­en zu tap­pen etc.), gibt es für die unter­schiedlichen Betrieb­ssys­teme ver­schiedene Möglichkeit­en – hier wer­den nur die drei gängig­sten Betrieb­ssys­teme berück­sichtigt. Die aufge­führten Möglichkeit­en richt­en sich an Kinder von max. 12 Jahren. Ältere Kinder fühlen sich durch die kindliche auf­bere­it­eten Apps und Nutzung­se­in­gren­zun­gen wohl eher nicht mehr angesprochen.

iOS Ein­stel­lun­gen

Bei iOS ist eine Kinder­sicherung in den Ein­stel­lun­gen des Smart­phones selb­st möglich. Über den Menüpunkt „Ein­schränkun­gen“ lassen sich einige Änderun­gen vornehmen, wie z.B. die Ein­schränkung für die Nutzung bes­timmter Apps, die das Kind nicht nutzen darf. Hierzu tippt man auf „Ein­schränkun­gen aktivieren” und gibt im Anschluss einen vier­stel­li­gen Code ein, mit welchem man die Ein­schränkun­gen aktivieren sowie deak­tivieren kann. Über den Schiebeschal­ter kann man fes­tle­gen, für welche Apps man den Zugriff erlaubt. Außer­dem ist es möglich Apps, Filme, Musik, etc. mit ein­er bes­timmten Alterbeschränkung zu verse­hen. Dazu wählt man z.B. „Apps” aus und ent­fer­nt, je nach Alter des Kindes, die Häkchen bei „Alle Apps zulassen”, „17+”, „12+”, etc.

Win­dows

Auch für Smart­phones und Tablet-PCs, die mit dem Betrieb­ssys­tem Win­dows laufen, lassen sich am Smart­phone selb­st Kinder­schutze­in­stel­lun­gen aktivieren. Mith­il­fe dieser Schutze­in­stel­lun­gen, kön­nen Eltern dort die Anwen­dun­gen freigeben, auf die ihr Kind Zugriff haben darf. Es ist dann z.B. nicht mehr möglich, Spiele zu instal­lieren. Der Bere­ich für Kinder, der auf diese Weise ein­gerichtet wird, nen­nt sich Kinderecke. Wie diese ein­gerichtet wer­den kann, find­et man hier.

Tipp für Win­dows Phone 8: Unter „Meine Fam­i­lie“ kann man die Ein­stel­lun­gen zum Herun­ter­laden von Anwen­dun­gen und Spie­len, wie die Alters­freiga­be für Spiele, auf der Seite ver­wal­ten. Wie das funk­tion­iert, kann man hier nachlesen.

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Android

Android set­zt an Stelle von Sicher­heit­se­in­stel­lun­gen am Gerät, eher auf entsprechende Soft­ware. Es gibt ver­schiedene Apps, die darauf abzie­len, eine für Kinder sichere Umge­bung zu schaf­fen. Allerd­ings gibt es derzeit kein von der KJM anerkan­ntes Pro­gramm. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en sich im The­men­bere­ich Jugendschutzfilter.

Inhalts­fil­ter

Tipp: Im Google Play Store kann man unter „Ein­stel­lun­gen“ – „Nutzer­s­teuerung“ und „Fil­ter für Inhalte“ über eine Inhalts­fil­terung den Zugriff auf herun­terzu­ladende Apps mit Hil­fe eines PIN ein­schränken. Hier­bei gibt es ver­schiedene Stufen, welche die Inhalte von Apps entsprechend bew­erten. Apps der „Niedri­gen Stufe“ bspw. kön­nen leichte Gewalt in Car­toons bzw. Fan­tasiege­walt­tätigkeit oder andere, möglicher­weise anstößige Inhalte enthalten.

Bitte beacht­en Sie, dass die gemacht­en Angaben von dem jew­eili­gen mobilen Endgerät und der Soft­ware­ver­sion abhängig sind. Aus diesem Grund kann es vorkom­men, dass die dargestell­ten Beschrei­bun­gen und Pfade nicht auf Ihr Gerät über­tra­gen wer­den können!

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