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TKG-Novelle:
Das Nebenkostenprivileg ist entfallen

Alle Infos zur TKG-Novelle und was sich für Mieter:innen und Vermeiter:innen beim Kabelfernsehen geändert hat.

Erklärung

Was ist die TKG-Novelle?

Die TKG-Novelle ist eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Modernisierung des Gesetztes umfasst den Anspruch auf einen Internetzugang. Besonders die Regeln rund um Tarif-Bedingungen und um das Kündigungsrecht von Verträgen wurden angepasst.

Eine der größten Änderungen der TKG-Novelle ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim Kabelfernsehen.

Das Nebenkostenprivileg – Das musst Du wissen

Mit dem Nebenkostenprivileg konnten Vermieter:innen bestimmte Kosten auf die Nebenkosten umlegen – z.B. auch die Gebühren fürs Kabelfernsehen. So mussten Mieter:innen fürs Kabelfernsehen über die Betriebskostenabrechnung zahlen. Auch wenn sie es nicht nutzten. Das hat sich zum 1. Juli 2024 geändert. Denn das Nebenkostenprivileg fürs Kabelfernsehen ist durch die TKG-Novelle entfallen. Die Änderungen gelten seit Dezember 2021. Fürs Kabelfernsehen gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.

Möchtest Du als Mieter:in weiterhin über Deinen Kabelanschluss fernsehen, brauchst Du Deinen eigenen Kabel-Vertrag. Du kannst Dir einen Tarif aussuchen, der zu Dir passt. Alternativ schaust Du statt Kabelfernsehen TV über das Internet.

Die Kosten für Kabelfernsehen liegen in der Regel zwischen 6,99 € – 12,99 € pro Monat. Die Kabelgebühren sind von Deiner Adresse abhängig.

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Kabelfernsehen

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6,99 € - 12,99 € mtl. *
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Wann entfällt das Nebenkostenprivileg fürs Kabelfernsehen?

Das Gesetz ist in Kraft
Die TKG-Novelle ist seit Dezember 2021 gültig und ist bereits in Kraft getreten.
Übergangsfrist bis Juni 2024
Fürs Kabelfernsehen gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg entfallen. Vermieter:innen dürfen die TV Kosten seitdem nicht mehr auf Mieter:innen umlegen.
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Du wählst selbst, ob und wie Du Kabelfernsehen empfangen willst. Um weiter Kabelfernsehen zu empfangen, brauchst Du Deinen eigenen TV-Vertrag.

Das kannst Du jetzt als Mieter oder Vermieter tun

Mieter:innen

Was kommt als Mieter:in auf mich zu?

Als Mieter:in wählst Du Deinen Kabelfernsehen-Tarif nun selbst.

Spätestens zum 30. Juni 2024 endeten die bisherigen Kabel-Verträge mit Vermieter:innen oder Hausverwaltungen. Seitdem musst Du Dich also um einen neuen Vertrag kümmern damit Du weiter Deine Lieblingssender schauen kannst.

Ohne einen eigenen Vertrag ist es seitdem nicht mehr möglich über den Kabelanschluss TV zu schauen.

Alternativ kannst Du auch über das Internet fernsehen. Das ist völlig unabhängig von Deinem Internet-Anbieter. Bei Vodafone kannst Du dafür den GigaTV Net Tarif buchen. Darin enthalten sind alle Deine Lieblingssender in HD, z. B. RTL, Pro7, ARD, Sat1 oder ZDF. Dazu empfängst Du viele weitere Pay-TV Sender, hast Zugriff auf die Vodafone Videothek mit Serien und Filmen und zahlreiche Mediatheken. GigaTV kannst du mit vielen weiteren Zubuchoptionen kombinieren. Dazu gehören die Streaming-Anbieter Netflix, Sky oder DAZN und internationale TV-Pakete.

GigaTV kannst Du übrigens auch mit Deinem Standard-Kabelanschluss (TV Connect) kombinieren.

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Vermieter:innen

Was ist jetzt als Vermieter:in wichtig für mich?

Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in Kraft getreten. Die Modernisierung des Gesetzes beinhaltet auch den Entfall der Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses für TV.

Lange Zeit wurden in vielen Mehrfamilienhäusern, die über einen sog. Mehrnutzervertrag versorgt werden, die TV-Kosten durch Vermieter und Vermieterinnen über die Betriebsnebenkosten abgerechnet. Das Wichtigste für Bestandsanlagen: seit Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie zuvor auf die Mieter umgelegt werden.

Als attraktive Alternative zum Mehrnutzervertrag kannst Du als Vermieter:in jetzt eine Versorgungsvereinbarung abschließen. Mit der Versorgungsvereinbarung erhalten Bewohner:innen Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Bewohnern und Vodafone. Auf Eigentümer:innen kommen keine Kosten zu.

Die Umlagefähigkeit fällt weg: Alle Infos und Lösungen

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Häufige Fragen zum Nebenkostenprivileg

Wird das Kabelfernsehen abgeschafft?

Nein, Kabelfernsehen wird nicht abgeschafft. Du kannst auch nach der Übergangfrist über Deinen Kabelanschluss fernsehen. Nur die Umlagefähigkeit auf die Betriebskosten ist am 30. Juni 2024 ausgelaufen. Das bedeutet: Du kümmerst Dich jetzt selbst um Deinen Kabel-TV-Tarif.

Wann muss ich keine Kabelgebühren zahlen?

Du zahlst seit Juli 2024 keine Kabelgebühren mehr, wenn Du keinen eigenen TV-Vertrag abschließt. Vermieter:innen sind dann wegen des Entfalls des Nebenkostenprivilegs nicht mehr berechtigt die Kosten auf Mieter:innen umzulegen. Dafür kannst Du deine Betriebskostenabrechnung überprüfen. In der Regel bekommst Du diese einmal pro Jahr. Schaust Du weiter Kabel-TV z.B. mit TV Connect, bezahlst Du die Kosten für den Tarif direkt beim Anbieter.

Wann fällt das Nebenkostenprivileg weg?
Wer zahlt den Kabelanschluss – Mieter:innen oder Vermieter:innen?